Holland/Niederlande

Sportbootführerschein See ab 237,- €

Inklusive Prüfungsgebühren und Bootsfahrschule

Mit Geld-zurück-Garantie

Ausbildung durch Lehrbuchautor Rolf Dreyer

75.100 erfolgreiche Teilnehmer (seit 2007)

Bei Fragen rufen Sie Rolf Dreyer an: 0160 / 840 4538

Niederlande – Europas beliebtestes Wassersportrevier 

Holland oder besser die Niederlande kann man getrost als das beliebteste Wassersportrevier der Westdeutschen bezeichnen. Zigtausend Motorbootfahrer und Segler verbringen ihren Urlaub mit kleinen Booten und dicken Schiffen bei unserem Nachbarn. Aber nicht nur Deutsche, auch viele Engländer, Belgier und Skandinavier bereisen die niederländischen Wassersportreviere. Der Deutsche Motoryachtverband hält Holland sogar für das beliebteste Wassersportrevier Europas.

Holland – Bürokratie auf dem Wasser

Was die Bürokratie anbetrifft, so stehen die Niederländer den Deutschen nicht nach, Vorschriften über Vorschriften für den Bootsverkehr. Es reicht nicht aus, die Vorschriften zu kennen und zu beachten – die Gesetzestexte müssen sogar auf Sportbooten mitgeführt werden (lediglich die kleinen offenen Boote sind ausgenommen). An Bord sein muss das BPR (Binnenvaartpolitiereglement) – eine deutsche Übersetzung ist im Binnenschiffahrts-Verlag erhältlich – oder der holländische Wateralmanak 1 mit den Gesetzestexten für die holländischen Binnengewässer und den Vorschriften zum Sprechfunk (804 Seiten). Wie gesagt, Pflichtausrüstung!

Niederlande – an Bord mitzuführen

Bei jeder Fahrt ist an Bord mitzuführen:

Sportbootführerschein
– Personalausweis oder Reisepass des Bootsführers
Internationaler Bootsschein, Flaggenzertifikat oder Schiffszertifikat
– Nachweis einer Wassersport-Haftpflicht-Versicherung
– bei geliehenem Boot Charterpapiere oder Vollmacht des Eigners
– Nachweis über die in der EU für das Boot entrichtete Mehrwertsteuer (entfällt bei Charterbooten)
– bei Funk an Bord: Binnenfunkzeugnis UBI, Ship Station Licence und Handbuch Binnenschifffahrtsfunk
– vorgeschriebene Ausrüstung
– Binnenvaartpolitiereglement oder Wateralmanak 1

Niederlande – das Wichtigste in Kurzform

Wer das nicht alles lesen will, kann hier das Wichtigste in Kurzform erfahren – über den Sportbootführerschein, den Binnenschifffahrtsfunk und die Verkehrsregeln . Anschließend können Sie die Vorteile kennen lernen, die ein Online-Kurs für Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse bietet.

Sportbootführerschein = klein vaarbewijs

In Deutschland der Sportbootführerschein – in Holland der klein vaarbewijs. Deutschland kennt zwei Sportbootführerscheine, Holland zwei Teile des klein vaarbewijs – übrigens schon seit dem 1. April 1992.

Der klein vaarbewijs Teil I entspricht dem Sportbootführerschein Binnen; der klein vaarbewijs Teil I gilt nur auf den niederländischen Flüssen, Kanälen und Seen. Der Sportbootführerschein Binnen wird in Holland als klein vaarbewijs Teil I anerkannt.

Holland – Sportbootführerschein See

Der klein vaarbewijs Teil II entspricht dem Sportbootführerschein See; er wird für das IJsselmeer, die Westerschelde und die Oosterschelde sowie für die Waddenzee, die Ems und den Dollard verlangt. Der Sportbootführerschein See wird als klein vaarbewijs Teile I und II anerkannt. Auch das Sportpatent, das in Deutschland für Boote von 15 m bis 25 m Länge auf dem Rhein vorgeschrieben ist, wird in den Niederlanden als klein vaarbewijs Teile I und II anerkannt.

Der klein vaarbewijs Teil II ist auf dem Rhein, der Waal und dem Lek – den beiden Armen des Rheins im Rheindelta für alle Sportboote vorgeschrieben.

Niederlande – schnelle Motorboote

Auf den übrigen Gewässern wird ein klein vaarbewijs Teil I nur für schnelle Motorboote und Sportboote ab 15 m Länge verlangt. Schnelle Motorboote sind Boote bis 20 m Länge (auch Jetski), die schneller fahren können als 20 km/h.

Holland – großzügigere Führerscheinvorschriften?

Sind die holländischen Führerscheinvorschriften großzügiger als die deutschen? Schon ein Hartschalen-Beiboot mit 5 PS Außenborder kann schneller als 20 km/h fahren; es ist ein schnelles Motorboot und in Holland führerscheinpflichtig. In Deutschland wird für ein solches Boot kein Sportbootführerschein benötigt. Schwere Verdränger, also die typischen Langsamfahrer, dürfen in Holland führerscheinfrei gefahren werden – in Deutschland nur auf einigen Binnenwasserstraßen.

Wer am Steuer sitzt, muss – anders als in Deutschland – mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Jugendlicher darf in den Niederlanden nicht fahren, selbst wenn er einen Sportbootführerschein See besitzt.

In Holland dürfen Segelyachten mit Hilfsmotoren führerscheinfrei geführt werden, da sie ja nicht schneller als 20 km/h werden können. Aber auch in Holland verlangen Vercharterer einen Nachweis der Segelkenntnisse, bei Segelyachten ist dies der SKS-Schein.

Ein entscheidender Nachteil: Uns Deutschen droht ohne Sportbootführerschein im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes. Lesen Sie unten, wie einfach ein Sportbootführerschein im Online-Kurs erworben werden kann.

Niederlande – funkrechtliche Vorschriften

Marifon nennen die Niederländer ihren Binnenschifffahrtsfunk – und nehmen ihn sehr wichtig. Das Marifon hat in Holland einen hohen Stellenwert. Anders als in Deutschland kündigen die großen Schiffe ihre Manöver nicht mehr per Schallsignal an, sondern nur noch per Marifon. Auch im Notfall soll zuerst per Marifon alarmiert werden. Manche Strecken dürfen nur mit eingeschaltetem Funkgerät befahren werden. Das ist an weißen Tafeln mit rotem Rand erkennbar, auf denen VHF steht und zumeist der einzuschaltende Kanal angegeben ist. Die Funkbenutzung wird von der holländischen Polizei kontrolliert; dazu ruft sie ganz einfach ein Sportboot an. Wer dann nicht antwortet, ist dran. Und wer bei verminderter Sicht (Sichtweite unter 500 m) fahren möchte, benötigt sogar zwei Funkgeräte – und ein für die Binnenschifffahrt zugelassenes Radargerät.

Es dürfen nur Funkgeräte betrieben werden, die für den Binnenschifffahrtsfunk zugelassen sind, also automatisch nach jeder Aussendung ein ATIS-Signal abgeben. Die Ship Station Licence (Zulassungsurkunde) und das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk sind mitzuführen. Seefunkgeräte dürfen in niederländischen – wie in deutschen – Binnengewässern nicht verwendet werden.

Holland – Funkzeugnispflicht

Auch in den Niederlanden besteht Funkzeugnispflicht für den Bootsführer, sobald das Boot mit einem Funkgerät ausgerüstet ist. Mit Ausnahme der offenen Nordsee wird in Holland das UBI verlangt, das Binnenfunkzeugnis UBI. Es gilt auch für das Wattenmeer, den Dollart und die Ems. Vor den Inseln ist das Seefunkzeugnis SRC oder das Hochseefunkzeugnis LRC vorgeschrieben.

Verstöße gegen funkrechtliche Vorschriften können mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Niederlande – Pflichtausrüstung

Die folgende Ausrüstung ist für alle Sportboote vorgeschrieben:
– 1 Rettungsweste für jede Person an Bord
– Navigationslichter – soweit möglich
– Notsignale (rote Flagge, rotes Licht)
– 1 Anker mit ausreichend langer Leine
– Signalkörper (schwarzer Ankerball, schwarzer Kegel für Segler unter Motor)

Für schnelle Boote ist zusätzlich vorgeschrieben:
– Quickstop
– Feuerlöscher
– Auspuff mit Schalldämpfer
– solide Steueranlage

Für alle Sportboote wird empfohlen:
– Reserveanker mit ausreichend langer Leine
– Erste-Hilfe-Ausrüstung
– Paddel
– Rettungsring
– Werkzeug
– Handlampe
– Rundfunkempfänger

Jedes Wasserfahrzeug darf nur in technisch einwandfreiem Zustand betrieben werden. Belästigungen durch Lärm, Rauch oder Qualm sind untersagt. Nicht gestattet ist, den Motor unnötig laufen zu lassen, wenn das Boot stillliegt.

Holland – Haftpflichtversicherung

Für schnelle Boote ist eine Bootshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Mindestdeckungssumme muss 567.225,- € je Schadensfall betragen. Für alle übrigen Boote wird eine Haftpflichtversicherung empfohlen.

Niederlande– Vorschriften für schnelle Motorboote

Jedes schnelle Motorboot – auch Jetski – muss ein Kennzeichen haben; die Zulassungsbescheinigung – etwa der Internationale Bootsschein – ist an Bord mitzuführen. Anders als in Deutschland muss der Bootsführer/Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein; er darf natürlich seinen Platz nicht verlassen. Beim Fahren muss der Quickstop angelegt sein, damit der Motor bei einem Sturz des Fahrers sofort ausgeschaltet wird; wer stehend fährt, muss eine Rettungsweste tragen.

Holland – Mindestalter des Bootsführers/Fahrers

Bei schnellen Motorbooten muss – wie gesagt – der Bootsführer/Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein, auch wenn das Boot langsam fährt. Offene Motorboote von bis zu 7 m Länge, die nur eine Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h erreichen können, dürfen ab 12 Jahren gefahren werden. Für Segelboote bis 7 m Länge und für Boote, die nur mit Muskelkraft bewegt werden, gibt es keine Altersbegrenzung. Für alle anderen Fahrzeuge muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein.

Höchstgeschwindigkeit in den Niederlanden

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt gewöhnlich 20 km/h. Gelbe Schwimmbaken markieren Gebiete, in denen bei Tage die Geschwindigkeit freigegeben ist. Sie finden einige Gebiete auch in dieser Broschüre. Beim Schnellfahren müssen Bade- und Anlegestellen mit mindestens 50 m Abstand passiert werden. Auf dem Ijsselmeer darf nur außerhalb der betonnten Fahrwasser und nur in mehr als 250 m Abstand vom Ufer schnell gefahren werden. Auf den anderen Gewässern muss beim Schnellfahren nur 50 m Mindestabstand vom Ufer gehalten werden. Schnellfahren ist verboten in der Nähe von Regatten, Wettkämpfen und Wasserspielen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt:

– 9 km/h bei einem Abstand von unter 50 m vom Ufer
– 9 km/h bei verminderter Sicht (unter 500 m)
– 6 km/h in Umweltschutzgebieten

Holland – Verhalten im Fahrwasser

Auf stark befahrenen Wasserstraßen müssen alle Sportboote so weit rechts wie möglich fahren. Hiervon wird nur abgewichen, wenn ein entgegenkommendes Schiff eine blaue Tafel neben dem Steuerhaus zeigt. Dann muss auf die andere Fahrwasserseite gewechselt und links (wie in England) gefahren werden. Sportboote dürfen keine blaue Tafel zeigen; sie müssen aber die Seite wechseln, wenn ein entgegenkommendes Schiff die blaue Tafel zeigt.

Segeln ist im Fahrwasser nur mit laufendem Motor erlaubt und auch nur wenn das Boot unter Motor mindestens 6 km/h erreichen kann. Surfen und Wasserski sind im Fahrwasser verboten. Auf Wasserskibooten müssen mindestens zwei Personen sein, einer steuert, ein anderer hält Ausguck. Keiner – auch nicht der Wasserskiläufer – darf unter Alkoholeinfluss stehen (0,5 Promille).

Niederlande – Vorrangregeln

Die Niederländer haben 2005 den Begriff Vorfahrt durch Vorrang ersetzt. Vorrang entspricht der deutschen Vorfahrt. Vorrang bedeutet, dass im Fahrwasser jedem Fahrzeug, das dem Fahrwasserverlauf auf seiner rechten Seite folgt, von allen anderen Fahrzeugen Vorrang gegeben werden muss. Das ist die so genannte Steuerbordregel. Vorrang haben danach alle Fahrzeuge im Fahrwasser – auch Sportboote gegenüber großen Schiffen –, wenn sie auf der rechten Seite fahren und dem Fahrwasserverlauf folgen, das heißt nicht von der Fahrwasserrichtung abweichen.

Niederlande – Ausweichregeln

In allen anderen Fällen, wenn die Steuerbordregel nicht anwendbar ist, muss wie auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen ausgewichen werden. Also Kleinfahrzeuge (bis 20 m Länge) müssen den Schiffen immer ausweichen und Kleinfahrzeuge untereinander weichen nach den bekannten Regeln aus. Fähren muss immer ausgewichen werden, auch wenn sie unter 20 m lang sind. Auch die alten Plattbodenschiffe auf dem IJsselmeer gelten als Berufsschiffe, selbst diejenigen unter 20 m Länge. Alle anderen Fahrzeuge unter 20 m Länge, die nicht als Kleinfahrzeuge gelten und denen demzufolge ausgewichen werden muss, müssen einen gelben Rhombus führen.

Holland – Land der Brücken

Holland – das Land der beweglichen Brücken: Zugbrücken, Drehbrücken, Hubbrücken, Schwimmbrücken, Klappbrücken. Stets gilt: den Anordnungen des Brückenpersonals folgen, im Brückenbereich langsam fahren und nicht überholen. Das Durchfahren der Brücken ist zumeist kostenlos – wenn nicht, stehen die Kosten auf einer Tafel.

Holland – Schleusen

Das alles gilt auch für Schleusen. Boote mit Funk müssen den Arbeitskanal der Schleuse einschalten. Man kann mit einem Schallsignal – lang-kurz-lang – um Schleusung bitten, aber Schallsignale sollen auf Hollands Binnengewässern nur noch im Notfall und nicht mehr als Fahrsignale gegeben werden. Schließlich kann man ja auch durch lautes Rufen auf sich aufmerksam machen (manche Schleusen haben Gegensprechanlagen). Eingefahren wird nach Aufforderung durch das Schleusenpersonal, manchmal auch in der Reihenfolge des Eintreffens vor der Schleuse. Kleinfahrzeuge fahren grundsätzlich nach den Schiffen in die Schleuse ein und müssen in der Schleusenkammer einen Sicherheitsabstand zur Berufsschifffahrt einhalten. Nicht selten liegen alle Schiffe an einer Schleusenseite und die Kleinfahrzeuge an der anderen. Viele weitere Hinweise zum Schleusen finden Sie durch einen Klick auf Frankfurt.

Im Sommer sind Brücken und Schleusen tagsüber ständig besetzt, Mittagspausen sind üblich. An Sonn- und Feiertagtagen gibt es kürzere Betriebszeiten. Genaue Informationen im Wateralmanak 2.

Niederlande – Toilettenabwasser

Seit 2009 darf kein Boot mehr die Toilettenspülung in das Wasser einleiten; die Boote müssen einen eingebauten Fäkalientank besitzen und diesen Tank im Hafen entleeren. Dafür dürfen keine Gebühren erhoben werden.

Niederlande – Zollvorschriften

Sportboote müssen sich beim Zoll melden, wenn Sie über eine EU-Außengrenze in die Niederlande einreisen. Sonst ist dies nicht erforderlich. Sportboote müssen einen Nachweis, dass die Mehrwertsteuer in einem EU-Land entrichtet worden ist, mitführen (das so genannte Zolleinheitspapier EG112/ED32). Dies wird auch durch den Zoll kontrolliert. Boote, für die kein entsprechender Nachweis erbracht werden kann, müssen nachversteuert werden.

Holland – Alkohol am Steuer

Die Alkoholgrenze beträgt 0,5 Promille. Wer fahruntüchtig ein Sportboot führt oder steuert, muss in Holland mit sehr harten Strafen rechnen.

Sportbootführerschein – am besten per Online-Kurs

Wussten Sie, dass man die beiden Sportbootführerscheine – den Sportbootführerschein See und den Sportbootführerschein Binnen – sowie die zugehörigen Funkzeugnisse für Seefunk SRC und Binnenfunk UBI auch per Online-Kurs erwerben kann? Wussten Sie, dass wir für alle Online-Kurse eine Geld-zurück-Garantie geben?

Sie müssen sich nicht zeitlich festlegen; Sie können sich das Prüfungswissen aneignen, wo, wann und wie oft Sie wollen. Doch im Online-Kurs geht es nicht nur um Prüfungswissen. Der Online-Kurs ist keine Schmalspurausbildung – das erkennen Sie ja schon an dieser Seite.

Ihr Online-Lehrer ist Rolf Dreyer, 18-facher Lehrbuchautor und begeisterter Wassersportler und er vermittelt im Online-Kurs umfangreiche Grundkenntnisse und viele wertvolle Erfahrungen. Und wenn Sie eine Frage haben sollten, so mailen Sie oder rufen Sie Rolf Dreyer einfach an: 0160-840 4538.

Wassersport in großen deutschen Städten

Klicken Sie auf eine der große Städte, um sich über die jeweiligen Wassersportverhältnisse zu informieren. Die Prüfungen können Sie auch in kleineren Orten ablegen. Aachen, Augsburg, Berlin, Bochum, Bonn, Braunschweig, Bremen, Chemnitz, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Frankfurt, Freiburg, Gelsenkirchen, Halle, Hamburg, Hamm, Hannover, Ingolstadt, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Leipzig, Lübeck, Magdeburg, Mainz, Mannheim/Ludwigshafen, Mönchengladbach, München, Münster, Nürnberg, Oberhausen, Osnabrück, Potsdam, Rostock, Saarbrücken, Stuttgart, Wiesbaden oder Wuppertal. Lesen Sie auch einmal den Beitrag über Kroatien. Auch daran erkennen Sie, welchen Informationsgehalt der Online-Kurs besitzt.

Sie wissen ja: Bei Fragen Rolf Dreyer anrufen: 0160-840 4538.