Was ist der nicht-öffentliche Funkverkehr?
Der nicht-öffentliche Verkehr ist der normale Funkverkehr, der die Absprachen
– zwischen Schiffen und
– zwischen Schiffen und den folgenden Küstenfunkstellen
umfasst:
– Verkehrszentralen – Traffic Radio gerufen z. B. Warnemünde Traffic
– Häfen – Port Radio gerufen z. B. Strande Port
– Radarberatung – Radar Radio gerufen z. B. Jade Radar
– Lotsen – Pilot Radio gerufen z. B. Stralsund Pilot
– Schleusen – Lock Radio gerufen z. B. Eider Lock
– Bewegliche Brücken – Bridge Radio gerufen z. B. Oldenburg Bridge
– Rettungsleitstellen Rescue Radio gerufen z. B. Bremen Rescue
Diese Gespräche kann jede Funkstelle mithören, die den betreffenden Arbeitskanal einschaltet. Das soll man auch, etwa wenn es um die Reihenfolge des Einlaufens in eine Schleuse oder um Manöverabsprachen wie beim Überholen im Binnenschifffahrtsfunk geht.
Telefonate (Festnetz, Mobilfunk) mit einem UKW-Funkgerät bilden den öffentlichen Verkehr. Diese Gespräche gehen in das öffentliche Telefonnetz und unterliegen dem Fernmeldegeheimnis.
Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) mit Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.