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Tipps, Geschichten und Updates aus der Welt der Sportbootführerscheine.

Spanien ändert seine Führerschein-Vorschriften für kleine Mietboote.

13. September 2026

Kleine Mietboote sind Boote von bis zu 5 m Länge und einer Motorisierung von bis zu 15 PS, mit denen tagsüber (nicht bei Dunkelheit) bis zu 2 Seemeilen auf das Meer hinaus gefahren werden darf.
Aufgrund der hohen Anzahl von Unfällen und sonstigen Vorfällen mit kleinen Mietbooten hat die spanische Regierung per Dekret 1188/2025 die bisherige Führerscheinfreiheit für kleine Mietboote zum 1.10.26 aufgehoben. Für diese Boote ist ab dem 1.10.26 der Sportbootführerschein See vorgeschrieben.
Kleine Privatboote dürfen weiterhin führerscheinfrei geführt werden. Alle größeren Boote waren und bleiben führerscheinpflichtig.

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Neuer Fragenkatalog UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI)

5. April 2026

Das Bundesverkehrsministerium hat am 14.2.26 einen neuen Fragenkatalog und eine neue Sprechfunktafel für das UKW Sprechfunkzeugnis (UBI) veröffentlicht. Ab dem 1. 10. 26  wird:

1. ) der bisherige Fragenkatalog durch den neuen  ersetzt, 

2. ) die praktische Prüfung  unter Beachtung der Sprechfunktafel abgelegt.

Leser meines Buches UKW Funk Betriebszeugnis SRC können die geänderten Seiten mit dem neuen Fragenkatalog  und die neue Sprechfunktafel herunterladen.

In meinen Online-Kurs wird der neue Fragenkatalog ab August eingeführt. Online-Kursteilnehmer können dann auswählen, ob sie nach dem alten oder dem neuen Fragenkatalog üben wollen.

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Fake News – Sportbootführerschein wird abgeschafft

22. Januar 2026

Immer wieder liest man die Schlagzeile, dass der Sportbootführerschein abgeschafft werden soll. Das stimmt nicht. Richtig ist, dass
– die Führerscheinpflicht für Sportboote unverändert erhalten bleibt,
– ab dem 1.1.2028 der amtliche Sportbootführerschein (mit Bundesadler) durch einen Verbandsschein z. B. des deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) oder des deutschen Seglerverbandes (DSV) ersetzt werden soll.

Flugscheine sind auch Verbandsscheine
Dabei orientiert sich das Bundesverkehrsministerium an den Flugscheinen, die ebenfalls keinen Bundesadler besitzen, aber gleichwohl international anerkannt sind. Das wird auch für die neuen Verbandsscheine gelten.

Die Verbandsscheine werden international anerkannt
Auch die Verbandsscheine werden von der Bundesdruckerei ausgestellt und wie bisher das Internationale Zertifikat der Vereinten Nationen ICC enthalten. Die neuen Scheine sehen also nicht anders aus als die alten, nur dass der Bundesadler durch das Logo des DMYV oder des DSV ersetzt wird.

Die alten Sportbootführerscheine bleiben gültig
Alte Sportbootführerscheine müssen nicht umgetauscht werden. Sie bleiben weiterhin lebenslang gültig. Wem also ein Bundesadler auf dem Führerschein lieber ist als das Logo eines Verbandes, der ist gut beraten, noch vor dem 1.1.2028 seinen Sportbootführerschein zu erwerben.

Inkrafttreten am 1.7.2026
Ursprünglich sollte diese Verordnung bereits zum 1.1.2026 in Kraft treten. Es trat jedoch eine wichtige rechtliche Frage auf, nämlich ob eine eigentlich staatliche Aufgabe ohne „Beleihung“ an einen Verband übertragen werden kann. Dies wird derzeit vom Bundesjustizministerium geprüft. Sollte das Bundesjustizministerium zu dem Ergebnis kommen, dass eine Beleihung erforderlich ist, so bliebe es vermutlich bei den alten Sportbootführerscheinen. Wegen dieser Prüfung tritt die Verordnung frühestens am 1.7.2026 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen
1.) Der heutige Sportbootführerschein Binnen für die Antriebsart Segel soll entfallen.
2.) Wiederholungsprüfungen dürfen erst nach einem Monat (bisher nach einem Tag) abgelegt werden.
3.) Die Prüfungsgebühren werden vom jeweiligen Verband festgelegt, sie werden also möglicherweise sinken.

Prüfungen nur in Norddeutschland
Der ursprüngliche Plan, dass Prüfungen zum Sportbootführerschein See nur auf Seeschifffahrtsstraßen, also in Norddeutschland, abgenommen werden müssen, wurde aufgegeben. Das hätte bedeutet, dass Personen aus den südlichen Bundesländern für die Prüfung an die Küste fahren müssen.
Der Referentenentwurf sieht auch vor, dass Prüfungen zum Sportbootführerschein Binnen auf Binnenschifffahrtstraßen abgenommen werden müssen. Binnenschifffahrtstraßen sind Bundeswasserstraßen. Eine Prüfung auf Landesgewässern wie dem Chiemsee oder dem Starnberger See wäre danach nicht mehr möglich. Man müsste an die Donau fahren. Vermutlich wird auch diese Vorschrift gestrichen, aber bekannt ist dies noch nicht.

Verbandsscheine müssen zurückgegeben werden
Jeder Wassersport-Fachverband darf sich um das Recht bewerben, Prüfungen abzunehmen und Verbandsscheine auszustellen. Er muss dann die in der Verordnung vorgesehenen Regularien erfüllen. Stellt sich später heraus, dass dagegen verstoßen wurde, so wird nicht nur dem Verband, das Recht, Verbandsscheine auszustellen, entzogen. Vielmehr werden auch die vom Verband widerrechtlich ausgestellten Verbandsscheine ungültig und müssen zurückgegeben werden.

Bürokratieabbau???
Ein wichtiges Anliegen der neuen Verordnung soll der Bürokratieabbau sein. Warum werden dann aber nicht alle Fahrberechtigungen, wie auch bei den Kfz-, LKW- und Motorradführerscheinen, in einem einzigen Schein zusammengefasst? Das Ministerium mutet seinen Bürgern also weiterhin zu
– einen Führerschein,
– einen Seefunkschein (SRC),
– einen Binnenfunkschein (UBI),
– einen SKS–Schein,
– einen SSS–Schein,
– einen SHS–Schein und
– einen Pyroschein (FKN)
also insgesamt bis zu sieben Scheine mit sich zu führen.

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Neue verschärfte Vorschriften zur gewerblichen Nutzung von Sportbooten im Seebereich

3. Februar 2025

Für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten im Seebereich – ausgenommen Sportausbildungsfahrzeuge von weniger als 8 m Länge – ist ein Sicherheitszeugnis der BG Verkehr vorgeschrieben. Seit dem 1.12.24 gelten verschärfte Bedingungen. So muss zum Beispiel
– für jedes Besatzungsmitglied eine Arbeitssicherheitsweste und ein Eintauchanzug mitgeführt werden,
– ein Segelboot eine Sturmbesegelung, insbesondere eine Sturmfock sowie ein Großsegel mit mindestens 2 Reffreihen, mitführen; wenn das Großsegel mit einer Rollanlage ausgerüstet ist, auch ein unabhängig von der Rollanlage setzbares Try-Segel.
Die neue Regelung findet sich in der Schiffssicherheitsverordnung, Anlage 1a, Teil 6, Kapitel 1 und 3. Für Boote, für die vor dem 1.12.24 ein Sicherheitszeugnis erteilt wurde, gibt es eine Übergangsregelung. Ihr Sicherheitszeugnis kann bis zum 31.12.2033 auf Grundlage der alten Vorschriften erneuert werden.

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Gewerbsmäßige Personenbeförderung auf Seeschifffahrtsstraßen

11. Oktober 2024

Der Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) berechtigt bekanntlich zum Führen eines Sportbootes in Küstengewässern (12 sm Zone), auch zum Zwecke der gewerbsmäßigen Nutzung. Als gewerbsmäßige Nutzung gilt der Einsatz eines Sportbootes gegen ein Entgelt.

Vielfach unbekannt geblieben ist, dass seit dem 1.1.24 die gewerbsmäßige Personenbeförderung – auch mit einem Sportboot – mit dem SKS-Schein nicht mehr zulässig ist. Seitdem wird zumindest ein «Befähigungszeugnis NK 100 für Kapitäne» gemäß Seeleute-Befähigungsverordnung verlangt. Es berechtigt zur Führung von Schiffen unter deutscher Flagge …
… in der nationalen Fahrt bis zu sechs Seemeilen von der deutschen Küste entfernt,
… mit maximal 12 Fahrgästen an Bord,
… einer Bruttoraumzahl von weniger als 100 und
… einer Antriebsleistung bis zu 300 KW.

Das Befähigungszeugnis NK 100 für Kapitäne wird vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ausgestellt, sofern ein Lehrgang NK 100 besucht wurde. NK 100 Lehrgänge dauern zehn Wochen; sie werden von den Seefahrtschulen Flensburg, Cuxhaven und Rostock-Warnemünde angeboten. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine abgeschlossene Ausbildung als Schiffsmechaniker oder eine mindestens sechsmonatige Fahrtzeit im Decksdienst auf einem Kauffahrteischiff (Seeschiff) oder einem Fischereifahrzeug inklusive Nachweis einer Sicherheitsgrundausbildung.

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Deutscher Bildungs-Award Gesamtsieger

17. November 2023

Für das Jahr 2023/2024 haben wir den Deutschen Bildungs-Award als Gesamtsieger im Bereich E-Learnng Bootsführerscheine erhalten. Der Preis wird von N-TV und dem Deutschen Institut für Service-Qualität verliehen. Die Übergabe erfolgte im Rahmen eines festlichen Empfangs in der Bertelsmann Repräsentanz, Unter den Linden 1, Berlin.

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Gewerbliche Nutzung von Sportbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen

16. Januar 2023

Wer ein Sportboot auf Binnenschifffahrtsstraßen und den Zonen 1 und 2 zu bestimmten Zwecken gewerblich führen möchte, braucht ein Kleinschifferzeugnis. Das verlangt die Binnenschiffspersonalverordnung, die zum 1.1.26 geändert wurde.

Eine entgeltliche oder anderweitig geschäfts- oder erwerbsmäßige Beförderung von Personen liegt nicht vor bei

  1. Chartereinweisung mit Chartergästen an Bord,
  2. Rückführung oder Überführung von Chartergästen im Falle einer Havarie, eines Skipper- oder Crewausfalls oder bei schlechtem Wetter,
  3. Ausbildung auf Ausbildungsbooten mit Schülern,
  4. Probefahrten sowie Fahrten zu Werbe- und Informationszwecken,
  5. Überführung von Booten zur Reparatur in Werften, Testfahrten und Fahrten vom oder zum Kran oder Slip oder
  6. Begleitfahrten bei Sportveranstaltungen.

In diesen Fällen ist kein Kleinschifferzeugnis erforderlich. 

Bootsführern, die in der Vergangenheit bereits gewerblich tätig waren, kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 17.1.28 ein Kleinschifferzeugnis ohne Prüfung ausgestellt werden. Mehr dazu und weitere Informationen findet man bei Elwis.

Das Kleinschifferzeugnis wird nur für die Binnenschifffahrtsstraßen und die Zonen 1 und 2 benötigt. Auf den Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Zonen 1 und 2 braucht man es nicht. Hier sind die Anforderungen an die gewerbliche Tätigkeit mit Sportbooten in der See-Sportbootverordnung geregelt. Mehr dazu hier.

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Auch auf dem Rhein 15 PS / 20 m

6. Januar 2023

Gute Nachrichten. Auch auf dem Rhein soll zukünftig bis zu 15 PS führerscheinfrei gefahren werden dürfen. Zudem soll ein Sportpatent erst ab 20 m Bootslänge benötigt werden. Das hat die Zentralkommission der Rheinschifffahrt angekündigt. Damit würden auf dem Rhein die gleichen Grenzen wie auf den übigen Binnenschifffahrtsstraßen gelten. 

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Änderungen bei Sportbootführerscheinen ab 1.1.23

11. Dezember 2022

Sportboote mit Elektromotor nur noch bis 7,5 kW führerscheinfrei
Ein Elektromotor hat andere Fahreigenschaften als ein Verbrennungsmotor. Sein Drehmoment liegt sofort an; außerdem können kurzfristig höhere Leistungen als die Dauerleistung abgerufen werden. Daher ist ein 11,03 kW-Verbrennungsmotor nicht mit einem 11,03 kW-Elektromotor vergleichbar. Aus diesem Grund dürfen in Deutschland Sportboote mit Elektromotor nur noch bis höchstens 7,5 kW Dauerleistung ohne Sportbootführerschein geführt werden. Die Dauerleistung ist auf dem Elektromotor gut sichtbar angebracht, sodass Kontrollen leicht durchgeführt werden können.

Tauglichkeitsnachweis statt ärztlichem Zeugnis
Statt eines ärztlichen Zeugnisses muss ein Tauglichkeitsnachweis eines niedergelassenen Arztes der Prüfungsanmeldung beigefügt werden. Wichtigste Änderungen: Der Sportbootführerschein kann mit bestimmten Auflagen erteilt werden (siehe unten „Neues Führerschein-Layout“) und auch einäugige Personen dürfen jetzt wieder einen Sportbootführerschein machen. Dies geht aus den Orientierungskriterien zur Beurteilung der Tauglichkeit hervor. Damit ist das Formular jetzt auf acht Seiten angewachsen.
Die medizinische Tauglichkeit kann durch einen Tauglichkeitsnachweis gemäß Binnenschiffspersonalverordnung oder durch ein Seediensttauglichkeitszeugnis nachgewiesen werden. Andere Tauglichkeitsnachweise (Luftfahrt, Bus, LKW, Tauchen …) werden nicht anerkannt.

Einfaches Führungszeugnis reicht aus
Wer volljährig ist und keinen Kfz-Führerschein hat, braucht nur noch ein „einfaches“ Führungszeugnis. Führungszeugnisse der „Belegart O“ zur Vorlage bei einer Behörde sind nicht mehr erforderlich.

Teilprüfungen sind auch bei verschiedenen Verbänden möglich
Wer die Teilprüfungen an unterschiedlichen Tagen ablegen möchte, kann auch zu einem anderen Verband wechseln. Das gilt auch, wenn man durch eine Teilprüfung gefallen ist. Bei einem Verbandswechsel ist jedoch die Zulassungsgebühr (23,38 €) erneut zu entrichten. 

Prüfungsanmeldung online
Es ist geplant ist, sich online zur Prüfung anmelden zu können. Wann das möglich sein wird, steht allerdings noch nicht fest. 

Neues Führerschein-Layout 
Die Scheckkarte erhält ein leicht geändertes Layout ohne Unterschrift und mit vier Zeilen für eventuelle Auflagen: 
– Tauglichkeit befristet bis … 
– Sehhilfe (Brille und/oder Kontaktlinsen) erforderlich
– Hörhilfe erforderlich
– Prothesen der Gliedmaßen erforderlich
– Begleitperson erforderlich
– Nur bei Tageslicht
– Beschränkt auf einzelnes und/oder angepasstes Fahrzeug 
– Beschränkter Fahrtbereich
– Sonstige, tauglichkeitsbezogene Auflage

Erhöhung der Prüfungsgebühren
Angeblich kostet die neue Scheckkarte mehr Geld. Deshalb werden die Prüfungsgebühren um 1,92 € angehoben. Sie betragen für Prüfungen ab dem 1.1.23: 
– SBF See: 147,31 €
– SBF See Theorie oder Praxis: 99,69 €
– SBF See + Binnen-Motor: 177,54 €
– SBF Binnen für Inhaber SBF See: 82,36 €
– SBF Binnen Motor: 129,71 €
– SBF Binnen Segel: 126,97 €
– SBF Binnen Motor + Segel: 172,30 €
– Vorläufige Fahrerlaubnis: 23,83 €
– Nicht zur Prüfung erschienen: 25,00 €
– Ersatzausfertigung: 41,59 €

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Höhere Prüfungsgebühren ab dem 1.1.22

31. Dezember 2021

Anfang Oktober 2021 vom Bundesverkehrsministerium veröffentlicht, zum Jahreswechsel von den Verbänden umgesetzt – die Prüfungsgebühren steigen und zwar heftig. Es kostet nunmehr der

Sportbootführerschein See: 145,39 € (bisher 110,93 €)
Sportbootführerschein See und Binnen-Motor: 175,62 € (bisher 140,89 €)
Sportbootführerschein Binnen Motor für Inhaber SBF See: 80,44 € (bisher 69,20 €)
Sportbootführerschein Binnen Motor: 127,79 € (bisher 100,23 €)
Sportbootführerschein Binnen Motor + Segel: 170,38 € (bisher 124,84 €) 
Seefunkzeugnis SRC: 127,88 € (bisher 76,20 €)
Binnenfunkzeugnis UBI: 108,71 € (bisher 114,49 €)
Pyroschein (FKN): 28,89 € (bisher 19,26 €)

Bei den höheren Scheinen fällt die Gebührenerhöhung noch happiger aus:

Sportküstenschifferschein SKS-Schein: 244,58 € (bisher 133,41 €)
Sportseeschifferschein SSS-Schein: 414,65 € (bisher 166,50 €) 
Sporthochseeschifferschein SHS-Schein: 210,28 € (bisher 104,00 €)
Hochseefunkzeugnis LRC: 187,48 € (bisher 86,90 €)

Die Gebühren für Teilprüfungen gibt der Prüfungsgebühren-Rechner an.

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Prüfung im Lockdown ausgefallen?

24. März 2021

Für den Sportbootführerschein müssen die beiden Teilprüfungen binnen 12 Monaten abgelegt werden. Auch wer eine Teilprüfung nicht bestanden hat, muss im Laufe der kommenden 12 Monate die Wiederholungsprüfung bestehen. Wie aber ist zu verfahren, wenn wegen des Lockdowns keine Prüfung abgelegt werden konnte und inzwischen die 12-Monatsfrist abgelaufen ist?

Dies hat das Bundesverkehrsministerium nun großzügig geregelt. Ausgefallene Teil- und Wiederholungsprüfungen zum Sportbootführerschein müssen bis zum 31.3.22 abgelegt werden. Wer das nicht schafft, muss die komplette Sportbootführerscheinprüfung wiederholen.

Der Erlass enthält auch eine neue Vorschrift zu Prüfungen im Ausland. In Ländern, für die das Robert-Koch-Institut eine Reisewarnung ausgegeben hat, dürfen keine Prüfungen abgenommen werden.

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Prüfungen ab dem 15.3.21 wieder möglich

9. März 2021

Der Lockdown für den Wassersport ist vorüber. Seit gestern, 8.3.21, können Bootsfahrstunden gegeben werden und in einer Woche, ab dem 15.3.21, werden auch wieder Prüfungen abgenommen.

Allzeit gute Fahrt und immer eine handbreit Wasser unter dem Kiel!

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Bayern öffnet Fahrschulen ab dem 22.2.21

12. Februar 2021

Das bayerische Kabinett hat am 11.2.21 beschlossen, dass Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen sind. Sie bedürfen insbesondere eines Schutz- und Hygienekonzepts. Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht. Den genauen Text findet man unter Punkt 1d auf bayern.de.

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