Was ist eine Verkehrszentrale, was ist eine Revierzentrale?
Verkehrszentrale und Revierzentrale ist im Grunde das Gleiche, nur für unterschiedliche Gewässer. Verkehrszentrale heißt es im Seefunk, Revierzentrale im Binnenschifffahrtsfunk.
Beide sind von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) eingerichtet und dienen der Verkehrslenkung, der Gefahrenabwehr und der Steuerung des Verkehrsablaufs. Sie verbreiten auf ihren Arbeitskanälen zu festgelegten Sendezeiten Verkehrsinformationen und nautische Warnnachrichten sowie Mitteilungen über Verkehrslage im Fahrwasser sowie – auf See über Wetter- und Tidenverhältnisse, zum Beispiel Starkwind- und Sturmwarnungen.
Jeder Führer eines mit UKW-Sprechfunk ausgerüsteten Fahrzeugs ist verpflichtet, den Arbeitskanal der für sein Gebiet zuständigen Revier- oder Verkehrszentrale abzuhören. Zudem müssen den Zentralen bestimmte meldepflichtige Ereignisse (zum Beispiel Maschinenschaden, Umweltschaden, Aufgrundlaufen) gemeldet werden.
In der Binnenschifffahrt tritt die Revierzentrale zudem im Rahmen des Melde- und Informationssystems in der Binnenschifffahrt (MIB) auf. Hier müssen sich Gefahrgutschiffe, Verbände und Sondertransporte an bestimmten Stellen melden. Anweisungen einer Revierzentrale, etwa zum Umschalten auf einen anderen Kanal, sind zu befolgen.
Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) mit Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.