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Was ist der öffentliche Funkverkehr?

Öffentlicher Funkverkehr ist das Sprechen mit einem Funkgerät mit Teilnehmern im öffentlichen Telefonnetz (Festnetz und Mobilfunk). Dieser Funkverkehr unterliegt dem Fernmeldegeheimnis.

Solche Gespräche können über Küstenfunkstellen für den öffentlichen Verkehr geführt werden.

Um am öffentlichen Funkverkehr teilzunehmen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
1.) Betriebsgenehmigung der Bundesnetzagentur.
2.) Abschluss eines Vertrages mit einer Telefongesellschaft.

Vor langer Zeit, als es noch keine Handys gab, war der öffentliche Funkverkehr die einzige Möglichkeit, auf See zu telefonieren. Das wurde von der Berufsschifffahrt und der Sportschifffahrt intensiv genutzt. Heutzutage besteht am öffentlichen Funkverkehr kein Interesse mehr, auch wegen der immens hohen Gesprächsgebühren.

Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) mit Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.