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Was ist der nicht-öffentliche Funkverkehr?

Der nicht-öffentliche Verkehr ist der normale Funkverkehr, der die Absprachen
– zwischen Schiffen und
– zwischen Schiffen und den folgenden Küstenfunkstellen
umfasst:

VerkehrszentralenTraffic Radio gerufen z. B. Warnemünde Traffic
HäfenPort Radio gerufen z. B. Strande Port
RadarberatungRadar Radio gerufen z. B. Jade Radar
LotsenPilot Radio gerufen z. B. Stralsund Pilot
SchleusenLock Radio gerufen z. B. Eider Lock
Bewegliche BrückenBridge Radio gerufen z. B. Oldenburg Bridge
Rettungsleitstellen Rescue Radio gerufen z. B. Bremen Rescue

Diese Gespräche kann jede Funkstelle mithören, die den betreffenden Arbeitskanal einschaltet. Das soll man auch, etwa wenn es um die Reihenfolge des Einlaufens in eine Schleuse oder um Manöverabsprachen wie beim Überholen im Binnenschifffahrtsfunk geht.

Telefonate (Festnetz, Mobilfunk) mit einem UKW-Funkgerät bilden den öffentlichen Verkehr. Diese Gespräche gehen in das öffentliche Telefonnetz und unterliegen dem Fernmeldegeheimnis.

Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) mit Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.