Wie wird nach den KVR ausgewichen?
KVR Regel 17
Wenn einer ausweichen muss, ist der andere kurshaltepflichtig
1.) Muss von zwei Fahrzeugen eines ausweichen (der Ausweichplichtige), so muss das andere (der Kurshalter) Kurs (Fahrtrichtung) und Geschwindigkeit beibehalten, also unvermindert geradeaus weiterfahren.
Frühzeitig und durchgreifend handeln
2.) Der Ausweichplichtige muss möglichst frühzeitig und durchgreifend handeln, um sich gut klar zu halten. Er muss seinen Kurs um mindestens 20° (als Maschinenfahrzeug möglichst nach Steuerbord) ändern und/oder seine Geschwindigkeit deutlich verringern.
Kurs und Geschwindigkeit beibehalten
3.) Der Kurshalter MUSS seinen Kurs (seine Fahrtrichtung) und seine Geschwindigkeit beibehalten (Kurshaltepflicht).
Manöver des letzten Augenblicks
4.) Ist der Ausweichpflichtige so nahe gekommen, dass dieser allein einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden kann, so MUSS der Kurshalter so manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist (Manöver des letzten Augenblicks).
Manöver des vorletzten Augenblicks
5.) Der Kurshalter DARF aber selbst manövrieren, sobald klar wird, dass das ausweichpflichtige Fahrzeug nicht angemessen handelt (Manöver des vorletzten Augenblicks).
Dabei darf ein Kurshalter unter Maschine, sofern die Umstände es zulassen, gegenüber einem Fahrzeug an seiner Backbordseite seinen Kurs nicht nach Backbord ändern.

Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.