Man beachte, dass es für Segelboote keine Vorfahrt im Sinne eines Vorrechtes und auch kein Wegerecht gibt, sondern nur eine Ausweichpflicht. Der Begriff Vorfahrt sollte nur im Zusammenhang mit Vorfahrt im Fahrwasser verwendet werden.
Die Ausweichregeln sind in den KVR festgelegt und damit weltweit gültig.
Einige Beispiele zu den Ausweichregeln für Segelfahrzeuge.