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Was bedeutet Ausguck?

Die Pflicht, Ausguck zu halten, ist in Regel 5, KVR definiert:

„Jedes Fahrzeug muss jederzeit durch Sehen und Hören sowie durch jedes andere verfügbare Mittel, das den gegebenen Umständen und Bedingungen entspricht, gehörigen Ausguck halten, der einen vollständigen Überblick über die Lage und die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes gibt.“

Überblick über die Lage meint das sorgfältige Beobachten des Wassers (andere Schiffe, Seezeichen, Treibgut, Böen, Wellen) und des Himmels, um sich anbahnende Wetteränderungen rechtzeitig zu erkennen.

In der Berufsschifffahrt hat der Wachoffizier dafür zu sorgen, dass auf Küstenmeeren der Ausguck mit einer Person besetzt ist, die keine andere Aufgabe wahrnimmt. Auf Yachten hält der Rudergänger Ausguck. Auch vor Anker liegend muss man Ausguck halten. Einhandsegeln über zwölf Stunden Dauer ist mit Regel 5 nicht vereinbar.

Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.

Beantwortet am 24.07.2026

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