Wie hat man sich nach einem Zusammenstoß zu verhalten?
Jede Kollision zwischen Schiffen oder Booten ist lebensgefährlich. Es gibt unzählige Beispiele dafür, dass Boote, die bei vergleichsweise langsamer Fahrt kollidierten, wie Steine gesunken sind und Personen, die sich unter Deck aufhielten, das sinkende Schiff nicht mehr verlassen konnten.
Nach einem Zusammenstoß muss
– ein Notalarm ausgelöst,
– Hilfe geleistet,
– so lange am Unfallort geblieben werden, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist,
– man alle erforderlichen Daten austauschen.
Bei Gefahr des Sinkens ist das Fahrzeug, wenn es noch schwimmfähig ist, möglichst so weit aus dem Fahrwasser zu bringen, dass die Schifffahrt nicht beeinträchtigt wird.
Sinkt es dennoch, muss der Ort des gesunkenen Fahrzeugs behelfsmäßig gekennzeichnet werden. Zumindest sollte am Smartphone ein Screenshot der aktuellen GPS-Position gemacht werden.
Eine Kollision ist der zuständigen Verkehrszentrale per Seefunk zu melden. Jedes an einer Kollision beteiligte Schiff, das schwimmfähig geblieben ist, darf seine Fahrt erst nach Genehmigung der zuständigen Verkehrszentrale fortsetzen.
Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.