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Führerscheinfrei bis 15 PS

Veröffentlicht am 18. Oktober 2012 · Kategorie Sportbootführerschein

Am 17.10.12 ist endlich die lange angekündigte Sportbootführerscheinreform in Kraft getreten. Im See- und Binnenbereich darf ein Sportboot mit einer Motorisierung von bis zu 15 PS führerscheinfrei gefahren werden. Allerdings darf das „Kleingedruckte“ nicht übersehen werden.

1.) Der Bootsführer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Im Seebereich gibt es eine Ausnahme: Hier dürfen auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Sportboote mit bis zu 15 PS Antriebsleistung (an der Welle) führen. Eine Altersuntergrenze gibt es nicht, die elterliche Aufsichtspflicht bleibt unberührt.

2.) Die Führerscheinpflichtgrenze von 15 PS gilt nicht für den Rhein, die Landesgewässer und den Bodensee; hier bleibt es weiterhin bei 5 PS.

3.) Zum Segelsurfen wird nun bundesweit kein Sportbootführerschein mehr benötigt.

Diese Regelungen gelten nur in Deutschland. Den genauen Wortlaut aller Änderungen findet man im Bundesgesetzblatt Nr. 47 Teil I S. 2102.

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Der Beitrag wurde am Donnerstag, den 18. Oktober 2012 um 07:26 Uhr veröffentlicht und wurde unter Sportbootführerschein abgelegt.

603 Kommentare

Rolf Dreyer

Am 26. Dezember 2021 um 08:55 Uhr

Ja, in Deutschland ist das erlaubt. Im polnischen Teil des Stettiner Haffs sind die polnischen Vorschriften zu beachten, über die ich keine Auskunft geben kann.

Buck

Am 1. Oktober 2022 um 22:37 Uhr

Hallo,
war die Maximallänge eines Bootes, das mit dem Sportbootführerschein Binnen geführt werden darf, schon einmal auf 12,5 m ohne Bugspriet und Ruder limitiert?

Rolf Dreyer

Am 2. Oktober 2022 um 08:00 Uhr

Meines Wissens nein.

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