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Fahren ohne Sportbootführerschein: 150,- €

Veröffentlicht am 16. Mai 2008 · Kategorie Allgemein, Schifffahrtsrecht

Wer auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen ohne Fahrerlaubnis ein Sportboot mit einer Motorisierung von mehr als 5 PS führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und wer dabei erwischt wird, muss ein Bußgeld bezahlen. Das passiert leider immer wieder. Nachdem ich in der vergangenen Woche gleich zwei Mal gefragt wurde, wie hoch das Bußgeld ausfallen wird, habe ich mich bei der für die Ostsee zuständigen Bußgeldstelle erkundigt: 150,- € beim ersten Mal. Bei wiederholtem Verstoß steigt nicht nur die Höhe des Bußgelds rapide an, es droht auch eine Führerscheinsperre. Dann darf kein Sportbootführerschein mehr erworben werden.

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Der Beitrag wurde am Freitag, den 16. Mai 2008 um 16:12 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein, Schifffahrtsrecht abgelegt.

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