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Was bedeutet Vorfahrt im Fahrwasser?

Die Vorfahrt im Fahrwasser ist in § 25 der SeeSchStrO festgelegt. Sie besagt: Ein Fahrzeug, das dem Fahrwasserverlauf folgt, also nicht mehr als 10° von der Fahrwasserrichtung abweicht (ein Längsfahrer), hat Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die

– in das Fahrwasser einlaufen

– es queren

– darin drehen

– ihren Anker- oder Liegeplatz verlassen.

Das wartepflichtige Fahrzeug muss dabei rechtzeitig durch sein Fahrverhalten erkennen lassen, dass es warten wird, und darf erst weiterfahren, wenn es sicher sein kann, dass es die Schifffahrt im Fahrwasser nicht beeinträchtigt.

Darüber hinaus gibt es noch Vorschriften für Segelfahrzeuge untereinander.

Wichtig: Vorfahrt haben bedeutet nicht, dass man sie erzwingen darf. Hält sich das wartepflichtige Fahrzeug nicht daran, muss der Vorfahrtberechtigte selbst manövrieren, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.

Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.

Beantwortet am 24.07.2026

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