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Wie wird der Empfang einer Notmeldung bestätigt?

Die Bestätigung einer Notmeldung erfolgt per Sprechfunk auf dem Kanal, auf dem die Notmeldung gesendet wurde, vorzugsweise auf Kanal 16. Die Form der Bestätigung ist weltweit einheitlich (GMDSS) vorgeschrieben.

Im folgenden Beispiel ist ein Sportboot namens Ernie in Seenot geraten und hat eine Notmeldung gesendet. Ein anderes Sportboot mit Namen Bert bestätigt nun den Empfang der Notmeldung:

Mayday
Bert/DA3344
Hier ist
Ernie/DB8833
Erhalten Mayday

Mayday
Bert call sign DA3344
This is
Ernie call sign DB8833
Received Mayday

Diese Formulierung ist genau vorgeschrieben, andere Varianten wie „Mayday erhalten“ oder „Mayday received“ sind nicht korrekt.

Wichtig: Schiffe sollen den Empfang nur bestätigen, wenn sie nahe beim Havaristen liegen und tatsächlich helfen können. Außerdem müssen sie warten, bis eine Küstenfunkstelle den Empfang bestätigt und der Havarist den Notverkehr eröffnet hat. Erst danach wird die Bestätigung in einer Funkpause gesendet.

Erfolgt keine Empfangsbestätigung durch eine Küstenfunkstelle, so muss die Notmeldung an ein MRCC weitergeleitet werden (Mayday Relay).

Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) mit Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.