Welche Vorschriften gelten für den Nord-Ostsee-Kanal?
– Ein Sportboot darf in die Schleusen zum Nord-Ostsee-Kanal nur einfahren, wenn ein weißes, unterbrochenes Licht gezeigt wird.
– Ein Sportboot darf den Kanal nur zu den Tagfahrzeiten, jedoch nicht bei verminderter Sicht befahren.
– Segeln ist verboten, Segel dürfen aber zusätzlich zum Maschinenantrieb gesetzt sein.
– Die Höchstgeschwindigkeit im Kanal beträgt 15 km/h.
– Erscheinen am Signalmast in einer Weiche drei rote, unterbrochene Lichter übereinander, so müssen alle Schiffe, auch Sportboote, warten, bis ein grünes, unterbrochenes Licht gezeigt wird.
Die Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal stehen in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und in den Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.
Aktuelle Hinweise enthalten die Bekanntmachungen für Seefahrer.

Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.