Welche Vorschriften gelten für den Nord-Ostsee-Kanal?
– Ein Sportboot darf in die Schleusen zum Nord-Ostsee-Kanal nur einfahren, wenn ein weißes, unterbrochenes Licht gezeigt wird.
– Ein Sportboot darf den Kanal nur zu den Tagfahrzeiten, jedoch nicht bei verminderter Sicht befahren.
– Segeln ist verboten, Segel dürfen aber zusätzlich zum Maschinenantrieb gesetzt sein.
– Die Höchstgeschwindigkeit im Kanal beträgt 15 km/h.
– Erscheinen am Signalmast in einer Weiche drei rote, unterbrochene Lichter übereinander, so müssen alle Schiffe, auch Sportboote, warten, bis ein grünes, unterbrochenes Licht gezeigt wird.
Die Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal stehen in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und in den Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.

Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.