Wann sind Navigationslichter?
Navigationslichter (auch Lichter, Positionslichter, Positionslaternen genannt) sind
– die Seitenlichter grün und rot, jeweils über einen Sektor von 112,5° scheinend
– das weiße Topplicht, über einen Sektor von 225° scheinend
– das weiße Hecklicht, über einen Sektor von 135° scheinend
Navigationslichter müssen bei Nacht und bei verminderter Sicht geführt werden. Sie zeigen die Lage und die Fahrtrichtung eines Schiffes an.
Sportboote, die unter Maschine laufen, müssen alle vier Lichter führen. Sportboote unter Segeln (ohne Maschine) müssen Seitenlichter und Hecklicht führen.
Merke: Mit Topplicht = Mit Maschine. Ohne Topplicht = Ohne Maschine.
Die beiden Seitenlichter dürfen zu einer Zweifarbenlaterne am Bug zusammengefasst werden. Die beiden Seitenlichter und das Hecklicht dürfen auf Segelbooten zu einer Dreifarbenlaterne auf dem Masttopp zusammengefasst werden.
Die Tragweite der Navigationslichter ist in KVR-Regel 22 festgelegt. Schon bei kleinen Fahrzeugen muss die Mindesttragweite der Seitenlichter 1 sm, des Topp- und des Hecklichtes 2 sm betragen.




Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.