Kollisionsgefahr besteht, wenn sich die Kompasspeilung eines sich nähernden Fahrzeugs nicht merklich ändert. Es müssen also beide Bedingungen erfüllt sein:
1.) Ein anderes Fahrzeug kommt näher.
2.) Die Kompasspeilung ändert sich nicht merklich.
Kollisionsgefahr – die Kompasspeilung eines sich nähernden Fahrzeugs ändert sich nicht merklich.