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Wann besteht Kollisionsgefahr?

Kollisionsgefahr besteht, wenn sich die Kompasspeilung eines sich nähernden Fahrzeugs nicht merklich ändert. Es müssen also beide Bedingungen erfüllt sein:

1.) Ein anderes Fahrzeug kommt näher.

2.) Die Kompasspeilung ändert sich nicht merklich.

Kollisionsgefahr – die Kompasspeilung eines sich nähernden Fahrzeugs ändert sich nicht merklich.
Kollisionsgefahr – die Kompasspeilung eines sich nähernden Fahrzeugs ändert sich nicht merklich.

Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.

Beantwortet am 18.07.2026

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