Innere Gewässer sind gemäß UN-Seerechtsübereinkommen die binnenwärts der Basislinie liegenden Gewässer. Die inneren Gewässer unterliegen der vollständigen Souveränität des Küstenstaates. Sie sind dem Festland vergleichbar. Den Zugang zu den inneren Gewässern darf der Küstenstaat sperren.
Die Basislinie führt von Spiekeroog aus NE-wärts Richtung Scharhörn. Binnenwärts der Basislinie liegen die inneren Gewässer.