Was ist bei Gas an Bord zu beachten?
Flüssiggas wie Propan und Butan ist explosibel und schwerer als Luft. Bei einer Leckage sinkt Gas in die Bilge, wo es sich ansammeln und explodieren kann.
Gaskasten
Die Gasflaschen müssen fest und unverrückbar mit dem Boot verbunden sein, dürfen aber niemals im Bootsinneren oder in einer Backskiste gelagert werden. Gasflaschen gehören in einem Gaskasten, einen abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der am Boden eine Öffnung nach außenbords hat, damit austretendes Gas abfließen kann.
Hauptabsperrventil
Auf der Flasche sitzt ein Hauptabsperrventil, dahinter ein Druckminderer mit Sicherheitsventil und Manometer. Das Hauptabsperrventil soll immer geschlossen sein und nur zum Kochen geöffnet werden. Nach dem Kochen wird zuerst das Hauptabsperrventil an der Flasche, dann das Ventil an der Zuleitung unter dem Kocher und zuletzt der Gashahn am Herd geschlossen, damit kein Druck in der Rohrleitung verbleibt.
Auf vielen Booten kann das Hauptabsperrventil mit einer elektromagnetischen Schaltung in der Pantry bedient werden.
Regelmäßige Überprüfung
Vor der ersten Inbetriebnahme sowie alle zwei Jahre und nach baulichen Änderungen muss die Gasanlage von einem zugelassenen Fachmann geprüft und mit Prüfbuch und Plakette bescheinigt werden.
Gasgeruch an Bord
Zur Sicherheit ist Gas mit Geruchstoffen versetzt. Riecht man Gas im Bootsinneren, muss sofort die Gaszuführung abgesperrt und ordentlich gelüftet werden. Dann dürfen keine elektrischen Schalter betätigt und auch kein Funkgerät oder Mobiltelefon benutzt werden, um eine Explosion durch Funkenbildung zu vermeiden.
Beim Kochen lüften
Wichtig ist auch ausreichende Belüftung über den Kochstellen. Offene Brennstellen dürfen wegen der Gefahr einer Kohlenmonoxid-Vergiftung nicht zum Heizen verwendet werden.


Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.