Flagge L bedeutet im Internationalen Signalbuch: „Bringen Sie Ihr Fahrzeug sofort zum Stehen.“ Als Schifffahrtszeichen gemäß SeeSchStrO wird sie von Behördenfahrzeugen als Aufforderung zum Anhalten an Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes verwendet.
Die Aufforderung, anzuhalten kann von einem Behördenfahrzeug auch als Lichtsignal L oder als Schallsignal L gegeben werden.
Lichtsignal L, Schallsignal L oder Flaggensignal: Damit kann ein Behördenfahrzeug ein Schiff zum Anhalten auffordern.