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Was ist Dringlichkeitsverkehr?

Dringlichkeitsverkehr ist der Funkverkehr, der abläuft, wenn die Sicherheit eines Schiffs oder eines Menschen betroffen ist, ohne dass eine unmittelbare Gefährdung besteht. Für den Dringlichkeitsverkehr gelten weltweit einheitliche Vorschriften:
– Dringlichkeitsverkehr hat die zweithöchste Rangfolge im Funkverkehr.
- Die Verbreitung einer Dringlichkeitsmeldung im GMDSS muss per DSC angekündigt und danach im Sprechfunk gesendet werden.
– Eine Dringlichkeitsmeldung muss mit dem dreimal gesprochenen Dringlichkeitszeichen Pan Pan eingeleitet werden.
– Ein an alle Funkstellen gerichteter DSC-Dringlichkeitsanruf darf nicht per DSC bestätigt werden.
– Schiffe, die Hilfeleistung anbieten, antworten per Sprechfunk.
– Während des laufenden Dringlichkeitsverkehrs wird das Dringlichkeitszeichen nicht gesprochen, es sei denn eine störende Funkstelle soll auf den Dringlichkeitsverkehr hingewiesen werden.
– Wenn keine Dringlichkeit mehr vorliegt, sollte der Dringlichkeitsverkehr beendet werden. Vorgeschrieben ist dies jedoch nur wenn mit einer Dringlichkeit Rückmeldung alle Schiffe aufgefordert wurden, eine bestimmte Maßnahme zu ergreifen, zum Beispiel in einem bestimmten Seegebiet Ausschau nach einer über Bord gefallenen Person zu halten.

Ein Dringlichkeitsfall liegt zum Beispiel bei Krankheiten oder Unfällen ohne Lebensgefahr vor, oder bei Schäden ohne unmittelbare Gefahr, etwa bei Festfahren ohne Austritt von Ladung oder bei einem Maschinenschaden.

Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) mit Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.