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Welche Ausweichregeln gelten für Motorboote?
Stahl vor Plastik. Halte dich von den großen Pötten fern. Das ist keine amtliche Ausweichregel. Das sagt der gesunde Menschenverstand.
1.) Nähern sich zwei Motorboote auf entgegengesetzten Kursen so, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, dann muss jedes Boot seinen Kurs nach Steuerbord ändern (KVR-Regel 14).
2.) Nähern sich zwei Motorboote auf kreuzenden Kursen und besteht die Gefahr einer Kollision, so ist dasjenige Boot ausweichpflichtig, das das andere an seiner Steuerbordseite hat (KVR-Regel 15, "rechts vor links").
3.) Ein Überholer muss immer und unter allen Umständen ausweichen (KVR-Regel 13).
4.) Motorboote müssen manövrierunfähigen, manövrierbehinderten und fischenden Schiffen ausweichen (KVR-Regel 18).
5.) Fahrzeuge, die darauf angewiesen sind, in einem engen Fahrwasser zu fahren, dürfen nicht behindert werden; das gilt auch für Maschinenfahrzeuge in einem Verkehrstrennungsgebiet (KVR-Regel 8 f).
6.) Motorboote müssen Segel- und Ruderbooten ausweichen (KVR-Regel 18).
7.) Diese Ausweichregeln gelten weltweit (KVR-Regel 1).

Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.
Beantwortet am 20.07.2026