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Wo besteht Ankerverbot?

Ankern ist an folgenden Stellen verboten:

- Im Fahrwasser, an engen Stellen und in unübersichtlichen Krümmungen

- Im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks, sonstigen Schifffahrtshindernissen und Leitungstrassen sowie von Warnstellen, Kabeln und Rohrleitungen

- Bei verminderter Sicht im Abstand von weniger als 300 m von Hochspannungsleitungen

- In einem Abstand von 100 m vor und hinter Sperrwerken

- Vor Hafeneinfahrten, Anlegestellen, Schleusen und Sielen sowie in den Zufahrten zum Nord-Ostsee-Kanal

- Innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken

- Im Abstand von bis zu 300 m von einem Ankerverbotszeichen

Auf Reeden, die eigens bekannt gemacht wurden, dürfen zudem nur die Fahrzeuge ankern, denen das laut Zweckbestimmung dieser Reede erlaubt ist.

Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.

Beantwortet am 25.07.2026

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