Häufig gestellte Fragen
Ich habe im Ausland einen Bootsführerschein erworben. Habe ich damit einen Vorteil, wenn ich jetzt einen deutschen Sportbootführerschein mache?
Ja. Wenn dein ausländischer Bootsführerschein das Internationale Zertifikat für See- oder für Binnengewässer nach der UN-Resolution Nr. 40 ECE enthält, wird dir die praktische Prüfung beim Sportbootführerschein See bzw. Binnen erlassen. Diese Resolution wird in Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Moldau, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Serbien, Slowakei, Südafrika, Tschechien, Ukraine, Ungarn, USA und Weißrussland angewendet. Mehr dazu bei elwis.de.
Erleichterungen bei der Theorieprüfung gibt es leider nicht.
In einen deutschen Sportbootführerschein umschreiben lassen, kann man einen ausländischen Bootsführerschein nicht. Rechtsgrundlage ist die Sportbootführerscheinverordnung, SpFV § 8 (7).
Bei Fragen wende dich bitte an fuehrerscheine@dsv.org. Die sind für Umschreibungen zuständig.