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Wassersport Blog

März 2021

Prüfung im Lockdown ausgefallen?

Mittwoch, den 24. März 2021

Für den Sportbootführerschein müssen die beiden Teilprüfungen binnen 12 Monaten abgelegt werden. Auch wer eine Teilprüfung nicht bestanden hat, muss im Laufe der kommenden 12 Monate die Wiederholungsprüfung bestehen. Wie aber ist zu verfahren, wenn wegen des Lockdowns keine Prüfung abgelegt werden konnte und inzwischen die 12-Monatsfrist abgelaufen ist?

Dies hat das Bundesverkehrsministerium nun großzügig geregelt. Ausgefallene Teil- und Wiederholungsprüfungen zum Sportbootführerschein müssen bis zum 31.3.22 abgelegt werden. Wer das nicht schafft, muss die komplette Sportbootführerscheinprüfung wiederholen.

Der Erlass enthält auch eine neue Vorschrift zu Prüfungen im Ausland. In Ländern, für die das Robert-Koch-Institut eine Reisewarnung ausgegeben hat, dürfen keine Prüfungen abgenommen werden.

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Prüfungen ab dem 15.3.21 wieder möglich

Dienstag, den 9. März 2021

Der Lockdown für den Wassersport ist vorüber. Seit gestern, 8.3.21, können Bootsfahrstunden gegeben werden und in einer Woche, ab dem 15.3.21, werden auch wieder Prüfungen abgenommen.

Allzeit gute Fahrt und immer eine handbreit Wasser unter dem Kiel!

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