2,17 Promille und kein Entzug des Sportbootführerscheins See
Montag, den 23. Februar 2015
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden,dass die Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Sportbooten auf den Seeschiffahrtstraßen (SportBootFSV) keine ausreichende Rechtsgrundlage darstellt, um einem alkoholisierten Führer eines Sportbootes den Sportbootführerschein zu entziehen (Urteil vom 06.11.2014, 12 LC 252/13).
Tags: Alkohol am Steuer, Führerscheinentzug
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