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Bergung oder Schlepphilfe

Freitag, den 15. Februar 2008

Ein enges Fahrwasser, gleich dahinter ein Flach, eine kleine Unaufmerksamkeit – und schon ist es passiert: Man sitzt auf Grund. Kein großes Thema, die nächste Yacht mit starker Maschine zieht das Boot wieder in tiefes Wasser. Zum Dank ein paar nette Worte und wenn man sich im nächsten Hafen wiedersieht, spendiert man ein Bier oder Kindern ein Eis.

Bergehaie

Manchmal läuft es aber auch ganz anders: Schneller als jeder andere kommt ein freundliches Fischerboot hinzu. Leute, die sonst kaum grüßen, verhalten sich plötzlich äußerst zuvorkommend, warnen vor größeren Folgeschäden und begründen so die sofortige Hilfe. Wichtigtuerisch springt ein fremdes Besatzungsmitglied an Bord, eine Trosse in der Hand, die fachkundig festgemacht wird. Wegen der besseren Abstimmung mit dem Schlepper übernimmt der Fremde auch das Ruder. Und weil man gerade am Haken hängt, wird das Sportboot gleich bis in den Hafen geschleppt.

Das dicke Ende

Dort erwartet die ahnungslose Crew das dicke Ende. Denn aus einer kleinen Dienstleistung wurde eine astreine Bergung konstruiert. Das Sportboot war plötzlich gestrandet, die Crew auch zu kleinsten Eigenleistungen nicht mehr fähig und die erfolgreiche Bergung ausschließlich von fremder Hand durchgeführt. Der Bergelohn ist rechtlich international festgelegt; auch für eine halbe Stunde Arbeit kann ein Drittel des Schiffswerts verlangt werden. Zahlt die geneppte Crew nicht, legt die Hafenpolizei das Schiff an die Kette. Zwar selten, aber möglich – genau so ein Fall ist in Holland passiert.

Bergung, Bergelohn

Bergung heißt, dass ein in Not befindliches Schiff oder seine Ladung in Sicherheit gebracht wird, nachdem die Besatzung die Verfügungsgewalt darüber verloren oder das Schiff aufgegeben hat. Bergelohn ist die Vergütung für die Bergung; er kann – unabhängig vom tatsächlichen Aufwand – bis zu einem Drittel des Wertes von Schiff oder Ladung betragen. Den Bergelohn erhält zu zwei Dritteln der Reeder des Bergers und zu je einem Sechstel dessen Kapitän und die Besatzung.

Hilfeleistung

Hat die Besatzung ihr Schiff nicht aufgegeben und hat sie auch nicht die Verfügungsgewalt darüber verloren, so kann sie Hilfeleistung in Anspruch nehmen. Deren Kosten bemessen sich nach dem Aufwand und liegen im üblichen Rahmen.

Richtiges Verhalten

Wenn Sie nicht wirklich in Not sind, so stellen Sie von Anfang an vor Zeugen klar, dass keine Bergung (engl.: salvage) vorliegt, sondern Hilfeleistung (engl.: assistance) gewünscht wird. Lassen Sie keine fremden Personen an Bord. Behalten Sie das Kommando über ihr Schiff. Tragen Sie mit Ihrer eigenen Crew so viel bei wie möglich und setzen Sie auch die eigene Ausrüstung ein. Machen Sie Notizen oder Aufzeichnungen über die Gespräche mit Anderen. Verfassen Sie einen eigenen Havariebericht. Bewahren Sie Seekarten- und Logbuchaufzeichnungen als Beweismaterial auf. Wenn Sie auf fremde Hilfe angewiesen sind, um einen größeren Schaden zu vermeiden, so vereinbaren Sie „Lloyd’s Open Form“ und „No cure – no pay“ (ohne Erfolg keine Zahlung). Machen Sie in keinem Fall Angaben über den Wert Ihres Schiffes und kontaktieren Sie umgehend Ihren Versicherer.

Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)

Nehmen Sie am besten nur die Hilfe der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) in Anspruch. Hier werden Sie nicht betrogen. Auch die allermeisten Freizeitkapitäne sind ehrlich.