Woraus besteht die ärztliche Untersuchung?
Der Anmeldung zur Prüfung muss ein Tauglichkeitsnachweis beigefügt werden. Die Untersuchung darf jeder Arzt machen.
Im Online-Kurs findest du Ärzte, die den Tauglichkeitsnachweis per Videokonfernez für 35,- € ausstellen.
Wenn du von einem Arzt persönlich untersucht werden möchtest, dann drucke das Fomular für die Untersuchung doppelseitig aus, schau es einmal durch und nimm es mit zum Arzt. Die Untersuchung besteht aus drei Teilen.
1.) Die Tauglichkeit muss ein Arzt bescheinigen. Dazu darfst du keine körperliche oder psychische Erkrankung (z. B. Alkoholmissbrauch, Drogenabhängigkeit, Epilepsie oder Psychosen) haben, mit denen du ein Sportboot (oder Auto) nicht führen könntest. Halte für die Untersuchung deinen Kfz-Führerschein bereit. Diese Untersuchung sollte etwa fünf Minuten dauern.
2.) Beim Sehtest wird (z. B. anhand einer Tafel mit immer kleiner werdenden Zahlen und Buchstaben) deine Sehkraft festgestellt. Dann werden dir die Ishihara-Tafeln vorgelegt, um dein Farbunterscheidungsvermögen zu untersuchen. Das sind DIN-A4-Tafeln mit rot-roten, grün-grünen und rot-grünen Mosaiken, die eine Zahl oder einen Buchstaben darstellen. Viele Ärzte haben weder eine Tafel zum Ermitteln der Sehkraft noch die Ishihara-Tafeln. Deshalb fragst du am besten, ob diese Tafeln in der Praxis vorhanden sind, wenn du einen Termin vereinbarst. Falls nein, gehe vorher zu einem Optiker (Sehteststelle), der dir bescheinigt, dass den Sehtest, wie in Teil 2 des Tauglichkeitsformulars beschrieben, bestanden hast.
3.) Der letzte Teil besteht aus einer kleinen Höruntersuchung. Sie beschränkt sich darauf, dass jemand aus drei Meter Entfernung zu dir spricht, während du ein Ohr zuhältst und aus fünf Meter Entfernung, wenn beide Ohren offen sind. Das muss auch kein Arzt bescheinigen, das machen viele Hörgeräteakustiker kostenlos.
Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten, da es sich hier um eine sportärztliche Untersuchung handelt.
Atteste für Flieger, Taucher oder Busfahrer werden leider nicht anerkannt. Der Gesetzgeber wollte die Entscheidung, ob solche Atteste medizinisch gleichwertig sind, nicht einem Prüfungsausschuss überlassen.