Der Deutsche Bundestag hat am 26.1.2012 beschlossen, dass die Grenze, ab der eine Führerscheinpflicht für Sportboote gilt, von 3,68 kW (5 PS) auf 11,4 kW (15 PS) erhöht wird. Wann die Regierung diesen Beschluss umsetzt, ist noch nicht bekannt. Zugleich begrüßt der Bundestag die von der Regierung angekündigte Reform der Sportbootführerscheinprüfungen. Damit steht fest, dass diese Reform am 1.5.2012 in Kraft tritt.