Benötigt man für den Sportbootführerschein ein ärztliches Attest?
Ja, das hat der Gesetzgeber so vorgeschrieben. Egal ob Sportbootführerschein See oder Binnen – mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Das Attest muss auf einem speziellen Formular ausgestellt werden; Atteste für Flieger-, Taucher oder Busfahreruntersuchungen werden nicht anerkannt. Das Formular können Sie
hier downloaden. Achtung, es muss doppelseitig ausgedruckt werden! Machen Sie von Ihrem Attest eine doppelseitige Kopie. Das Original wird für die Prüfung zum Sportbootführerschein See benötigt; die Kopie brauchen Sie für den Sportbootführerschein Binnen. Das Attest verliert nach 12 Monaten seine Gültigkeit.
Zum Seitenanfang | Zu den Lesezeichen hinzufügen | Seite drucken | Blog



