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Was verlangt KVR Regel 10?

KVR Regel 10 regelt das Verhalten in Verkehrstrennungsgebieten.

1.) Ein Fahrzeug, das ein solches Gebiet benutzt, muss auf dem jeweiligen Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren und sich möglichst von der Trennlinie oder Trennzone klarhalten.

2.) Ein- und Auslaufen soll in der Regel an den Enden des Einbahnwegs geschehen; erfolgt es von der Seite, muss das in einem möglichst kleinen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung passieren.

3.) Das Queren der Einbahnwege muss möglichst vermeiden werden.

4.) Wenn gequert werden muss, so mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung (siehe Abbildung unten).

5.) Segelfahrzeuge und Maschinenfahrzeuge von unter 20 m Länge dürfen Maschinenfahrzeuge in einem Verkehrstrennunggebiet nicht behindern.

Außerdem gibt es besondere Regeln zur Küstenverkehrszone. Diese darf grundsätzlich nicht benutzt werden, wenn das Fahrzeug den zugehörigen Einbahnweg sicher befahren kann, außer von Fahrzeugen unter 20 Meter Länge, Segelfahrzeugen und fischenden Fahrzeugen oder wenn von Fahrzeugen auf dem Weg zu oder von einem Hafen, einer Einrichtung oder einem Bauwerk ist.

Richtiges Queren nach Regel 10 c. Man beachte, dass Querren vermieden werden muss. Wer auf die andere Seite will, soll durch ein „Gate” (Abschnitt ohne Trennzone) laufen.
Richtiges Queren nach Regel 10 c. Man beachte, dass Querren vermieden werden muss. Wer auf die andere Seite will, soll durch ein „Gate” (Abschnitt ohne Trennzone) laufen.
Verkehrstrennungsgebiete Terschelling-German Bight und Jade Approach mit Einbahnwegen und Trennzone. Unten die Küstenverkehrszone.
Verkehrstrennungsgebiete Terschelling-German Bight und Jade Approach mit Einbahnwegen und Trennzone. Unten die Küstenverkehrszone.

Die Antwort wurde zunächst mittels KI aus der neuesten Auflage des Buches Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See erstellt und danach von Rolf Dreyer überarbeitet.

Beantwortet am 21.07.2026

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