{"id":766,"date":"2015-02-23T18:56:08","date_gmt":"2015-02-23T17:56:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.sportbootfuehrerschein.de\/blog\/?p=766"},"modified":"2017-03-15T17:52:09","modified_gmt":"2017-03-15T16:52:09","slug":"217-promille-und-kein-entzug-des-sportbootfuehrerscheins-see","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.sportbootfuehrerschein.de\/blog\/2015\/02\/23\/217-promille-und-kein-entzug-des-sportbootfuehrerscheins-see\/","title":{"rendered":"2,17 Promille und kein Entzug des Sportbootf\u00fchrerscheins See"},"content":{"rendered":"<p>Das\u00a0Nieders\u00e4chsische Oberverwaltungsgericht L\u00fcneburg hat entschieden,dass die\u00a0Verordnung \u00fcber die Eignung und Bef\u00e4higung zum F\u00fchren von Sportbooten auf den Seeschiffahrtstra\u00dfen (SportBootFSV) keine\u00a0ausreichende Rechtsgrundlage darstellt, um einem alkoholisierten F\u00fchrer eines Sportbootes den Sportbootf\u00fchrerschein zu entziehen (<a href=\"http:\/\/www.rechtsprechung.niedersachsen.de\/jportal\/portal\/page\/bsndprod.psml?doc.id=MWRE140003385&amp;st=null&amp;showdoccase=1\" target=\"_blank\">Urteil vom 06.11.2014, 12 LC 252\/13<\/a>).<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger befuhr mit seiner 8 m langen und 2,5 m breiten Segelyacht im Juni 2012 die Ostsee und fuhr sein Boot fest. Die von anderen Seglern herbeigerufenen Besatzungsmitglieder eines Rettungsbootes betraten gegen 23 Uhr das Boot, fanden dort den schlafenden und alkoholisierten Bootsf\u00fchrer vor und riefen die Wasserschutzpolizei. Die Beamten nahmen um 0.58 Uhr eine Atemalkoholmessung vor, die einen Atemalkoholwert von 2,14 Promille erbrachte. Eine um 2.20 Uhr entnommene Blutprobe wies eine Blutalkoholkonzentration von 2,17 Promille und eine um 2.40 Uhr entnommene Blutprobe eine Blutalkoholkonzentration von 2,12 Promille auf.<\/p>\n<p>Der Bootsf\u00fchrer sagte, er habe das Segelboot seinerzeit ohne jeglichen Einfluss von Alkohol gef\u00fchrt. Es sei dann ca. 100 &#8211; 150 m au\u00dferhalb des Fahrwassers wegen der geringen Windverh\u00e4ltnisse und der damit verbundenen geringen Wassertiefe auf Grund gelaufen. Das Boot habe auf Grund gelegen und sich nicht mehr bewegen k\u00f6nnen. Dann habe er Alkohol getrunken, nach dem Genuss des Alkohols aber weder Motor noch sonstige technische Einrichtungen bedient, um das Segelboot in Bewegung zu setzen. Auch wer Alkohol trinkend oder schlafend bei laufendem Motor hinter dem Lenkrad eines Kraftfahrzeuges sitze, f\u00fchre ein Fahrzeug nicht.<\/p>\n<p>Das\u00a0Nieders\u00e4chsische Oberverwaltungsgericht urteilte, die Beh\u00f6rde sei nicht berechtigt gewesen, dem Bootsf\u00fchrer seinen Sportbootf\u00fchrerschein See aufgrund dieses Vorfalls zu entziehen. Zu Unrecht st\u00fctze die Beh\u00f6rde\u00a0ihre Ma\u00dfnahme auf \u00a7 8 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a SportBootFSV. Nach dieser Vorschrift sei dem Bootsf\u00fchrer\u00a0die Fahrerlaubnis zur F\u00fchrung eines Sportboots auf den Seeschifffahrtstra\u00dfen zu entziehen, wenn er sich nach der Erteilung der Fahrerlaubnis als unzuverl\u00e4ssig erwiesen habe, weil er <em>mehrfach<\/em> mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg\/l oder mehr oder unter erheblicher Einwirkung berauschender Mittel ein Sportboot gef\u00fchrt habe. Die Annahme der Beh\u00f6rde, dass der Kl\u00e4ger mit seiner Trunkenheit diese Voraussetzungen erf\u00fcllt habe, gehe fehl.<\/p>\n<p>Dabei lasse das Gericht ausdr\u00fccklich offen, ob der Kl\u00e4ger, nachdem sein Boot au\u00dferhalb der Fahrrinne festgesessen habe, das Boot noch gef\u00fchrt habe oder nicht. Selbst wenn man zu seinen Lasten annehme, dass er auch schlafend im Rausch seinerzeit das Boot gef\u00fchrt habe, seien die Voraussetzungen von \u00a7 8 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a SportBootFSV nicht erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>Die Vorschrift verlange, dass das F\u00fchren eines Sportboots <em>mehrfach<\/em> mit den dort genannten Alkoholwerten oder unter erheblicher Einwirkung berauschender Mittel stattgefunden hat. Die Vorschrift k\u00f6nne \u2013\u00a0anders als die Beh\u00f6rde meine \u2013\u00a0nicht so verstanden werden, dass es zur Erf\u00fcllung ihres Tatbestandes auch gen\u00fcge, <em>einmal<\/em> unter erheblicher Einwirkung alkoholischer Mittel ein Sportboot gef\u00fchrt zu haben. Nach \u00dcberzeugung des Gerichts sei vielmehr das erste Wort der Vorschrift \u201emehrfach\u201c auf jeden der weiteren genannten Tatbest\u00e4nde zu beziehen. Wenn eine andere Regelung seinerzeit gewollt gewesen sei, so h\u00e4tte \u201eeinmal\u201c vor den Worten \u201eunter erheblicher Einwirkung\u2026\u201c eingef\u00fcgt sein m\u00fcssen. Das mache beispielsweise ein Blick auf verwandte Vorschriften im Fahrerlaubnisrecht deutlich.<\/p>\n<p>Dass\u00a0einem betrunkenen Bootsf\u00fchrer sein Kfz-F\u00fchrerschein nicht entzogen werden darf, hatte bereits das OLG Rostock entschieden; <a href=\"http:\/\/www.sportbootfuehrerschein.de\/blog\/2009\/02\/25\/alkohol-am-steuer-\u2013-aber-ohne-verlust-des-kfz-fuhrerscheins\/\">mehr dazu<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das\u00a0Nieders\u00e4chsische Oberverwaltungsgericht L\u00fcneburg hat entschieden,dass die\u00a0Verordnung \u00fcber die Eignung und Bef\u00e4higung zum F\u00fchren von Sportbooten auf den Seeschiffahrtstra\u00dfen (SportBootFSV) keine\u00a0ausreichende Rechtsgrundlage darstellt, um einem alkoholisierten F\u00fchrer eines Sportbootes den Sportbootf\u00fchrerschein zu entziehen (Urteil vom 06.11.2014, 12 LC 252\/13).<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[275,371],"class_list":["post-766","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-alkohol-am-steuer","tag-fuehrerscheinentzug"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.sportbootfuehrerschein.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/766","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.sportbootfuehrerschein.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.sportbootfuehrerschein.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sportbootfuehrerschein.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sportbootfuehrerschein.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=766"}],"version-history":[{"count":19,"href":"https:\/\/www.sportbootfuehrerschein.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/766\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":950,"href":"https:\/\/www.sportbootfuehrerschein.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/766\/revisions\/950"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.sportbootfuehrerschein.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=766"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sportbootfuehrerschein.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=766"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sportbootfuehrerschein.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=766"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}