{"id":184,"date":"2009-02-25T12:44:36","date_gmt":"2009-02-25T11:44:36","guid":{"rendered":"http:\/\/sportbootfuehrerschein.de\/blog\/?p=184"},"modified":"2009-03-10T00:44:11","modified_gmt":"2009-03-09T23:44:11","slug":"alkohol-am-steuer-%e2%80%93-aber-ohne-verlust-des-kfz-fuhrerscheins","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.sportbootfuehrerschein.de\/blog\/2009\/02\/25\/alkohol-am-steuer-%e2%80%93-aber-ohne-verlust-des-kfz-fuhrerscheins\/","title":{"rendered":"Alkohol am Steuer \u2013 aber ohne Verlust des Kfz-F\u00fchrerscheins"},"content":{"rendered":"<div>\n<p>Wer betrunken Auto f\u00e4hrt, muss damit rechnen, seinen F\u00fchrerschein zu verlieren. Das ist am Steuer eines Bootes nicht anders. Was viele nicht wissen: Nicht nur der Bootsf\u00fchrer, sondern auch die Crew darf nicht alkoholisiert sein. Und das Alkoholverbot gilt ausdr\u00fccklich auch f\u00fcr Jetskifahrer, Surfer und Kitesurfer. Es hei\u00dft in \u00a7 3 (4) der Seeschifffahrtsstra\u00dfen-Ordnung: <\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><em>Wer 0,25 mg\/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im K\u00f6rper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration f\u00fchrt, darf ein Fahrzeug nicht f\u00fchren oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere T\u00e4tigkeit des Br\u00fccken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht aus\u00fcben. Dies gilt f\u00fcr das Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- und Segelsurfbrett entsprechend.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: left\"><strong><span style=\"color: #999999;\">Auch der Kfz-F\u00fchrerschein kann eingezogen werden<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left\">Wer betrunken am Steuer eines Bootes erwischt wird, musste bisher damit rechnen, dass nicht nur der Sportbootf\u00fchrerschein, sondern auch der Kraftfahrzeug-F\u00fchrerschein eingezogen wird. Davon war jedenfalls auszugehen, wenn der Bootsf\u00fchrer mit 1,3 Promille oder mehr erwischt wurde. Denn in der Schifffahrt gilt 1,3 Promille als Grenze der absoluten Fahrunt\u00fcchtigkeit. <\/p>\n<p style=\"text-align: left\"><strong><span style=\"color: #999999;\">OLG Rostock gibt betrunkenem Motorbootfahrer den Kfz-F\u00fchrerschein zur\u00fcck<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left\">Aus der <a href=\"http:\/\/www.kfz-versicherung-online.org\/?p=142\" target=\"_blank\">Kfz-Versicherung<\/a> wurde jetzt ein Urteil des OLG Rostock bekannt, wonach einem betrunkenen Bootsf\u00fchrer sein Kfz-F\u00fchrerschein nicht entzogen werden darf. Ein Motorbootfahrer war mit 2,02 Promille am Steuer angetroffen worden. Sein Sportbootf\u00fchrerschein wurde eingezogen und \u2013 wie in solchen F\u00e4llen \u00fcblich \u2013 wenig sp\u00e4ter auch sein Kfz-F\u00fchrerschein. Ein Amtsgericht verurteilte ihn zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bew\u00e4hrung und entzog ihm den Kfz-F\u00fchrerschein f\u00fcr 1 Jahr. <\/p>\n<p style=\"text-align: left\">Das Oberlandesgericht Rostock hob die Strafe mit der Begr\u00fcndung auf, dass die Tat nicht am Steuer eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. \u00a7 69 des Strafgesetzbuchs bez\u00f6ge sich eindeutig auf Kraftfahrzeuge und nach \u00a7 1 des Stra\u00dfenverkehrsgesetzes fielen Motorboote nicht unter den Begriff Kraftfahrzeug. <\/p>\n<p style=\"text-align: left\"><strong><span style=\"color: #999999;\">See\u00e4mter sind f\u00fcr den Entzug von Sportbootf\u00fchrerscheinen zust\u00e4ndig<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left\">Die Wasserschutzpolizei meldet Alkoholverst\u00f6\u00dfe in der Schifffahrt an ein Seeamt. Solche See\u00e4mter gibt es in Kiel, Hamburg, Rostock, Emden und in Bremerhaven. Sie untersuchen den Fall und entziehen gegebenenfalls die Fahrerlaubnis \u2013 in der Seeschifffahrt das Patent des Kapit\u00e4ns oder Offiziers, in der Sportschifffahrt den Sportbootf\u00fchrerschein. <\/p>\n<p style=\"text-align: left\"><strong><span style=\"color: #999999;\">Alkoholdelikte in der Sportschifffahrt in den Jahren 2007 und 2008<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left\">Wie die <a href=\"http:\/\/www.wsd-nord.wsv.de\/seeamt\/index.html\" target=\"_blank\">Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord<\/a> k\u00fcrzlich bekannt gegeben hat, wurden in den Jahren 2007 und 2008 folgende sieben Seeamtsspr\u00fcche wegen Alkohols am Steuer in der Sportschifffahrt gesprochen: <\/p>\n<ol>\n<li>Das Seeamt Rostock entzog am 1.12.08 dem Skipper einer Segelyacht f\u00fcr 12 Monate seinen Sportbootf\u00fchrerschein See, weil am 2.9.08 er bei der Ostansteuerung von Stralsund mit 1,22 Promille mit einer anderen Yacht kollidiert war.<\/li>\n<li>Das Seeamt Rostock hat am 27.3.08 dem Skipper einer Segelyacht f\u00fcr 3 Monate den Sportbootf\u00fchrerschein entzogen, weil er am 14.7.07 mit 0,57 Promille w\u00e4hrend des BMW-Sailing Cups in der Warnem\u00fcnder Woche mit einem Regattabegleitboot kollidiert war. <\/li>\n<li>Das Seeamt Emden hatte am 19.2.08 \u00fcber einen Kapit\u00e4n zu entscheiden, der am 19.7.07 am Steuer einer Segelyacht im Harlesieler Wattfahrwasser mit einer Motoryacht kollidiert war und 1,86 Promille Alkohol im Blut hatte. Er erhielt ein Fahrverbot als Kapit\u00e4n. <\/li>\n<li>Das Seeamt Kiel belegte am 1.11.07 den Skipper eines Sportbootes mit Fahrverbot, weil er am 18.8.07 in einem Kieler Sportboothafen nach einem Ruderausfall mit vier Sportbooten kollidiert war. Es wurden 1,89 Promille festgestellt. <\/li>\n<li>Das Seeamt Kiel entzog am 7.5.07 dem F\u00fchrer eines mit vier Sportanglern besetzten Angelbootes f\u00fcr 6 Monate den Sportbootf\u00fchrerschein See, weil er am 1.10.06 mit 1,21 Promille bei Nacht im Fahrwasser im Bereich der Fehmarnsundbr\u00fccke geankert hatte und es daraufhin zu einer Kollision mit einem Fischkutter gekommen war. Ankern im Fahrwasser ist verboten. <\/li>\n<li>Das Seeamt Hamburg entzog am 8.2.07 einem Kapit\u00e4n f\u00fcr 4 Monate sein Patent, weil er am 26.9.06 einen niederl\u00e4ndischen Traditionssegler mit 1,31 Promille in der Einfahrt des Yachthafens Cuxhaven auf Grund gesetzt hatte. <\/li>\n<li>Das Seeamt Emden zog am 8.2.07 f\u00fcr 12 Monate den Sportbootf\u00fchrerschein des F\u00fchrers einer Motoryacht ein, der am 15.9.06 mit 1,54 Promille auf den Leitdamm der Fischerbalje vor Borkum gefahren war. <\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left\">In der gleichen Zeit wurde zehn Seeleuten ihr Patent wegen eines Alkoholdeliktes entzogen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left\"><strong><span style=\"color: #999999;\">Seeamtsverfahren<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left\">Laut Angaben der WSD Nord untersucht ein Seeamt, ob &#8222;gegen einen Kapit\u00e4n, Schiffsoffizier oder Sportbootfahrer zur Sicherheit in der Seefahrt eine pr\u00e4ventive hoheitliche Ma\u00dfnahme angeordnet werden muss. Das Seeamt spricht durch Seeamtsspruch<\/p>\n<ul class=\"anstrich\">\n<li>ein Fahrverbot bis zu einer Dauer von 30 Monaten<\/li>\n<li>Auflagen zur Aufhebung des Fahrverbot<\/li>\n<li>die Einschr\u00e4nkung einer Berechtigung;<\/li>\n<li>den Berechtigungsentzug auf Dauer<\/li>\n<\/ul>\n<p align=\"left\">aus, wenn die Untersuchung ergibt, dass der Berechtigungsinhaber zuk\u00fcnftig nicht geeignet ist, eine verantwortliche T\u00e4tigkeit an Bord auszu\u00fcben und der Eignungsmangel eine Bedrohung f\u00fcr menschliches Leben, f\u00fcr Sachwerte auf See oder f\u00fcr die Meeresumwelt darstellen kann.&#8220; <\/p>\n<p align=\"left\">Eine seeamtliche Untersuchung kann eingestellt werden, wenn der Beteiligte freiwillig f\u00fcr die Dauer von 30 Monaten seinen Sportbootf\u00fchrerschein abgibt. <\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer betrunken Auto f\u00e4hrt, muss damit rechnen, seinen F\u00fchrerschein zu verlieren. Das ist am Steuer eines Bootes nicht anders. 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