{"id":13,"date":"2008-01-09T08:52:27","date_gmt":"2008-01-09T07:52:27","guid":{"rendered":"http:\/\/sportbootfuehrerschein.de\/blog\/?p=13"},"modified":"2008-04-16T10:51:31","modified_gmt":"2008-04-16T09:51:31","slug":"neuer-kleiner-pyroschein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.sportbootfuehrerschein.de\/blog\/2008\/01\/09\/neuer-kleiner-pyroschein\/","title":{"rendered":"Fachkundenachweis \u2013 der neue kleine Pyroschein"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left\"><span style=\"font-weight: bold\" class=\"Apple-style-span\">Pyrotechnik<\/span> hei\u00dft die Herstellung und der Gebrauch von Feuerwerksk\u00f6rpern. Rote Signalraketen werden bei Nacht auf Schiffen in Seenot gez\u00fcndet, um Retter zu alarmieren und den Standort des Havaristen anzuzeigen. Diese Signalraketen steigen 300 m hoch, sind nachts 20 sm weit sichtbar und ben\u00f6tigen daf\u00fcr so viel Sprengstoff, dass sie dem Sprengstoffrecht unterliegen. <\/p>\n<p style=\"text-align: left\">Wer \u00fcber solche Signalmittel verf\u00fcgen will, braucht einen Sachkundenachweis nach dem deutschen Sprengstoffrecht. Man nennt ihn auch <span style=\"font-weight: bold\" class=\"Apple-style-span\">kleinen Pyroschein.<\/span> Yacht- und Bootsf\u00fchrer, die bei Nacht auf See sind und daf\u00fcr Seenotraketen an Bord haben, m\u00fcssen einen Pyroschein besitzen. <\/p>\n<h6 style=\"text-align: left\"><span style=\"color: #999999; font-size: 12px; font-weight: normal\" class=\"Apple-style-span\">Keine Pr\u00fcfungen zum Erwerb des Pyroscheins m\u00f6glich <\/span><\/h6>\n<p style=\"text-align: left\">Aber sie k\u00f6nnen ihn derzeit gar nicht erwerben. <a href=\"http:\/\/www.rolfdreyer.de\/aktuell\/neues_aus_dem_wassersport.html#Pyroprfg\" target=\"_blank\" title=\"Neues aus dem Wassersport\">Pyro-Pr\u00fcfungen werden seit Ende 2005 nicht mehr abgenommen<\/a>. Wie konnte es zu einer solchen Lage kommen? Ein Sachkundenachweis wird vorgeschrieben, aber er kann gar nicht erbracht werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left\">Fr\u00fcher gab es nur einen einzigen Pyroschein; er war einfach zu erwerben. Der Fragenkatalog bestand aus 48 Fragen, von denen 12 in der Theorie-Pr\u00fcfung gestellt wurden. Dazu kam eine praktische Pr\u00fcfung, in der der sichere Umgang mit Signalraketen und Signalpistolen nachzuweisen war. Beides keine gro\u00dfe Sache \u2013 und wer den Sportbootf\u00fchrerschein See machte, legte am selben Tag oder wenig sp\u00e4ter auch die Pyro-Pr\u00fcfung ab. Der Sachkundenachweis wurde in den Sportbootf\u00fchrerschein See gestempelt oder in Form eines kleinen K\u00e4rtchens (ohne Foto) erteilt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left\">Und das war ein Sachkundenachweis nach Waffen- und Sprengstoffrecht; er galt und gilt nicht nur f\u00fcr Signalraketen, sondern auch f\u00fcr Signalpistolen. Heute nennt man ihn den <span style=\"font-weight: bold\" class=\"Apple-style-span\">gro\u00dfen Pyroschein<\/span>.  <\/p>\n<h6 style=\"text-align: left\"><span style=\"color: #999999; font-size: 12px; font-weight: normal\" class=\"Apple-style-span\">Versch\u00e4rftes Waffenrecht, versch\u00e4rfte Pyro-Pr\u00fcfungen<\/span><\/h6>\n<p style=\"text-align: left\">Im Zuge der Terrorbek\u00e4mpfung ist das Waffenrecht drastisch versch\u00e4rft worden. Daher sah der Gesetzgeber die Notwendigkeit, die neuen waffenrechtlichen Vorschriften in der Pyro-Pr\u00fcfung abzufragen. So wurde zum 1.8.2005 ein neuer Pyroschein eingef\u00fchrt. Die Pr\u00fcfungsanforderungen wurden erheblich heraufgesetzt: statt 48 Pr\u00fcfungsfragen nun 120, dazu eine deutlich schwerere praktische Pr\u00fcfung.  <\/p>\n<h6 style=\"text-align: left\"><span class=\"Apple-style-span\" style=\"color: #999999; font-size: 12px; font-weight: normal\">Polizeiliches Verbot von Pyropr\u00fcfungen <\/span><\/h6>\n<p style=\"text-align: left\">Doch als die Pr\u00fcfungen abgenommen werden sollten, schritt die Polizei ein. Solche waffenrechtlichen Pr\u00fcfungen fallen unter das Landesrecht; der Bund durfte den Deutschen Seglerverband (DSV) gar nicht mit der Abnahme der Pr\u00fcfungen und Ausstellung der Sachkundenachweise betrauen. Dazu h\u00e4tte der Bundesrat seine Zustimmung geben m\u00fcssen, aber das war im Bundesverkehrsministerium \u00fcbersehen worden. Sofort mussten alle Pr\u00fcfungen gestoppt werden, bis eine entsprechende Verordnung den Bundesrat passiert hat. Das ist zwar immer wieder angek\u00fcndigt worden, aber bis heute nicht geschehen. <\/p>\n<h6 style=\"text-align: left\"><span class=\"Apple-style-span\" style=\"color: #999999; font-size: 12px; font-weight: normal\">Faule Zwischenl\u00f6sungen <\/span><\/h6>\n<p style=\"text-align: left\">Aus dieser vertrackten Situation heraus haben einige noch einen Vorteil zu ziehen versucht. Sie haben Pyro-Pr\u00fcfungen nach Landesrecht durchgef\u00fchrt. Doch die erteilten Pyroscheine gelten nur in demjenigen Bundesland, in dem sie ausgestellt wurden. <\/p>\n<h6 style=\"text-align: left\"><span class=\"Apple-style-span\" style=\"color: #999999; font-size: 12px; font-weight: normal\">L\u00f6sung in Sicht <\/span><\/h6>\n<p style=\"text-align: left\">Weil eine Entscheidung des Bundesrates nicht absehbar ist, haben der Gesetzgeber und der DSV nunmehr reagiert und Fachkunde-Pr\u00fcfungen allein nach dem Sprengstoffrecht entwickelt. Der Fragenkatalog ist fertiggestellt und besteht aus 60 Fragen. Es werden vier Fragebogen mit jeweils 15 Fragen geschaffen; einer davon wird in der Pr\u00fcfung vorgelegt. In der praktischen Pr\u00fcfung m\u00fcssen zwei pyrotechnische Seenotsignalmittel erkl\u00e4rt werden (von drei m\u00f6glichen). Im Fr\u00fchjahr 2008 sollen wieder Pyro-Pr\u00fcfungen abgenommen werden, auch im Rahmen der Sportbootf\u00fchrerschein See-Pr\u00fcfungen. Das ist eine gute Nachricht. Zwar kann nur der kleine Pyroschein erworben werden und nicht der gro\u00dfe, aber der kleine Pyroschein reicht vollkommen aus. <\/p>\n<h6 style=\"text-align: left\"><span class=\"Apple-style-span\" style=\"color: #999999; font-size: 12px; font-weight: normal\">Der gro\u00dfe Pyroschein wird nicht mehr ben\u00f6tigt<\/span><\/h6>\n<p style=\"text-align: left\">Denn der gro\u00dfe Pyroschein wird nicht ben\u00f6tigt, weil es an Bord von Sportbooten praktisch keine Signalwaffen mehr gibt. Die gesetzlichen Vorschriften zur Lagerung einer Signalwaffe k\u00f6nnen auf einem Sportboot gar nicht erf\u00fcllt werden. So schreibt die Hamburger Wasserschutz-Polizei einen <span style=\"font-weight: bold\" class=\"Apple-style-span\">Panzerschrank der Sicherheitsstufe B<\/span> oder h\u00f6her vor. Bei einem Gewicht von unter 200 kg soll der Tresor fest verankert werden. F\u00fcr die Einreise in das europ\u00e4ischer Ausland ist zumindest ein europ\u00e4ischer Waffenpass vorgeschrieben. Viele europ\u00e4ische L\u00e4nder verlangen dar\u00fcber hinaus eine schriftliche Einfuhrgenehmigung, die vor der Einreise erteilt sein muss. Das Thema Signalwaffe auf Yachten hat sich damit erledigt. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pyrotechnik hei\u00dft die Herstellung und der Gebrauch von Feuerwerksk\u00f6rpern. Rote Signalraketen werden bei Nacht auf Schiffen in Seenot gez\u00fcndet, um Retter zu alarmieren und den Standort des Havaristen anzuzeigen. 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