{"id":1119,"date":"2020-03-22T14:45:31","date_gmt":"2020-03-22T13:45:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sportbootfuehrerschein.de\/blog\/?p=1119"},"modified":"2021-02-23T08:23:24","modified_gmt":"2021-02-23T07:23:24","slug":"muss-ich-mein-boot-anmelden-braucht-mein-boot-ein-kennzeichen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.sportbootfuehrerschein.de\/blog\/2020\/03\/22\/muss-ich-mein-boot-anmelden-braucht-mein-boot-ein-kennzeichen\/","title":{"rendered":"Muss ich mein Boot anmelden? Braucht mein Boot ein Kennzeichen?"},"content":{"rendered":"<p>Kurze Frage, kurze Antwort: Ja, wenn Sie auf Binnengew\u00e4ssern fahren wollen. Nein, wenn es an die deutsche K\u00fcste gehen soll. Wenn Sie in das Ausland fahren wollen, sollten Sie Ihr Boot registrieren lassen und Bootspapiere mitf\u00fchren.<\/p>\n<h3>Kennzeichnung in der Seeschifffahrt<\/h3>\n<p>Vor den deutschen K\u00fcsten, genauer auf den <a href=\"https:\/\/www.rolfdreyer.de\/Downloads\/bundeswasserstrassen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Seeschifffahrtsstra\u00dfen und im deutschen K\u00fcstenmeer<\/a>, ist f\u00fcr Yachten und Boote von weniger als 15 m L\u00e4nge keine Anmeldung erforderlich. Kennzeichen und Papiere sind nicht vorgeschrieben. \u00dcblicherweise haben Schiffe und Boote einen Namen und zumeist auch einen Heimathafen und beides ist dann am Heck oder an beiden Seiten angeklebt. Bei Trailerbooten ohne Heimathafen kann der Wohnort des Eigners gew\u00e4hlt werden, wenn der Ort an einer Wasserstra\u00dfe liegt. Sonst ist eben nur der Name angebracht und wenn bei einem kleinen Schlauch- oder Angelboot auch der Name fehlen sollte, macht es auch nichts.<br \/>\nBei einer beh\u00f6rdlichen Kontrolle k\u00f6nnte neben dem Sportbootf\u00fchrerschein auch kontrolliert werden, ob man der Eigner ist, weil vielleicht ein Boot gleichen Typs gestohlen wurde. Dann k\u00f6nnte das Eigentum mit einem Kaufvertrag oder einer Rechnung glaubhaft gemacht werden.<br \/>\nDies gilt nur f\u00fcr private Boote und Yachten. Miet- oder Charterboote und Jetski m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich amtlich registriert werden. Sie m\u00fcssen ein Kennzeichen haben und Papiere an Bord mitf\u00fchren.<\/p>\n<h3>Schiffspapiere f\u00fcr die Seeschifffahrt<\/h3>\n<p>Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, haben sich viele Eigner einen Schiffsausweis ausstellen lassen. Das kann bei Reisen in das Ausland vorgeschrieben oder zumindest hilfreich sein. Dabei stehen drei Dokumente zur Auswahl.<\/p>\n<h5>Internationaler Bootsschein<\/h5>\n<p>F\u00fcr kleinere Boote wird zumeist der Internationale Bootsschein gew\u00e4hlt. Er kann vom Deutschen Segler-Verband (DSV), vom Deutschen Motoryacht Verband (DMYV) und vom ADAC ausgestellt werden. Dort ist das Boot dann registriert. Jede \u00c4nderung am Boot \u2013 zum Beispiel der Austausch des Motors \u2013 und beim Eigner \u2013 zum Beispiel ein Umzug \u2013 muss dem DSV, DMYV oder ADAC umgehend mitgeteilt werden.<br \/>\nNachteilig beim Internationalen Bootsschein ist, dass er im Ausland nur anerkannt wird, wenn das Ausstellungsdatum nicht l\u00e4nger als zwei Jahre zur\u00fcckliegt. Zur Erneuerung muss der Internationale Bootsschein im Original zur\u00fcckgeschickt und ein neu beantragt werden. Obwohl der Internationale Bootsschein kein amtliches Dokument ist, wird er europaweit amtlich anerkannt.<\/p>\n<h5>Flaggenzertifikat<\/h5>\n<p>Das Flaggenzertifikat ist ein amtliches Dokument, ausgestellt vom Bundesamt f\u00fcr Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Hamburg. Es ist acht Jahre lang g\u00fcltig. Das Flaggenzertifikat wird nur f\u00fcr Seeschiffe ausgestellt. Dies sind Yachten und Boote, welche die Entwurfskategorie A oder B der EU-Sportbootrichtlinie erf\u00fcllen, also f\u00fcr Windst\u00e4rke 8 und Wellenh\u00f6hen bis vier oder mehr Meter ausgelegt sind. Wird das Schiff verkauft, so ist das Flaggenzertifikat an das BSH zur\u00fcckzuschicken.<br \/>\nEin deutsches Seeschiff muss nach dem Flaggenrechtsgesetz die Bundesflagge f\u00fchren. Das Flaggenzertifikat bescheinigt, dass dieses Schiff dazu berechtigt ist. (Bei bis zu 15 Meter L\u00e4nge wird in Deutschland keine Genehmigung zum F\u00fchren der Bundesflagge ben\u00f6tigt.) Das Flaggenzertifikat kann nur f\u00fcr Seeschiffe ausgestellt werden, deren L\u00e4nge 15 Meter nicht \u00fcbersteigt.<\/p>\n<h5>Schiffszertifikat<\/h5>\n<p>Deutsche Seeschiffe \u00fcber 15 m L\u00e4nge <em>m\u00fcssen<\/em> in ein deutsches Seeschiffsregister eingetragen werden, deutsche Seeschiffe von bis zu 15 m L\u00e4nge <em>k\u00f6nnen<\/em> in ein Seeschiffsregister eingetragen werden. Seeschiffsregister sind den Grundb\u00fcchern vergleichbar; sie werden ebenfalls von Amtsgerichten gef\u00fchrt (siehe Liste auf elwis.de). Mit der Eintragung erh\u00e4lt der Eigner ein Schiffszertifikat. Zugleich wird dem Schiff ein Unterscheidungssignal zugewiesen, das im Funkverkehr als Rufzeichen verwendet wird. Das Unterscheidungssignal deutscher Seeschiffe besteht aus vier Buchstaben aus der Buchstabenreihe DAAA bis DRZZ; manchmal ist noch eine Ziffer angeh\u00e4ngt. Ein Seeschiff, f\u00fcr das ein Schiffszertifikat erteilt ist, muss seinen Namen an jeder Seite des Bugs und seinen Namen sowie den Namen des Heimathafens am Heck in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen f\u00fchren. Beim Verkauf eines solchen Schiffes erfolgt der Eigentums\u00fcbergang durch Umschreibung des Seeschiffsregisters. Dazu muss ein notariell beglaubigter Kaufvertrag vorgelegt werden. (Anders als beim Verkauf von Immobilien muss der Notar nur die Unterschrift beglaubigen.)<\/p>\n<h3>Schiffspapiere f\u00fcr die Binnenschifffahrt<\/h3>\n<p>In der Binnenschifffahrt gibt es f\u00fcr Schiffe den Schiffsbrief und f\u00fcr Kleinfahrzeuge den Ausweis \u00fcber das Kleinfahrzeugkennzeichen. So wie ein Seeschiff mit seinen Schiffspapieren auch auf Binnengew\u00e4ssern fahren darf, so darf ein Binnenschiff oder Kleinfahrzeug mit seinen Dokumenten auch Seegew\u00e4sser befahren.<\/p>\n<h5>Schiffsbrief<\/h5>\n<p>Dem Schiffszertifikat f\u00fcr die Seeschifffahrt entspricht der Schiffsbrief f\u00fcr die Binnenschifffahrt. Der Schiffsbrief wird von einem Amtsgericht ausgestellt, wenn ein Binnenschiff in sein Binnenschiffsregister eingetragen wurde. W\u00e4hrend Seeschiffe \u00fcber 15 Meter L\u00e4nge registerpflichtig sind, betr\u00e4gt die Grenze bei Binnenschiffen 10 Tonnen Gewicht (= 10 Kubikmeter Wasserverdr\u00e4ngung). Kleinere Fahrzeuge k\u00f6nnen eingetragen werden, wenn sie mindestens 5 Tonnen Gewicht haben.<\/p>\n<h5>Ausweis \u00fcber das Kleinfahrzeugkennzeichen<\/h5>\n<p>Auch ein Kleinfahrzeug kann amtlich registriert werden \u2013 bei einem Wasserstra\u00dfen- und Schifffahrtsamt (WSA). Dann bekommt man ein Kennzeichen zugeteilt und dazu den Ausweis \u00fcber das Kleinfahrzeugkennzeichen. Dieser Ausweis ist europaweit (mit Ausnahme der Schweiz, siehe unten) g\u00fcltig. Der Ausweis \u00fcber das Kleinfahrzeugkennzeichen ist unbefristet g\u00fcltig \u2013 auch im Ausland. Allerdings sieht der Ausweis immer noch wie ein uralter, grauer Kfz-F\u00fchrerschein aus. Deshalb ist er nicht in allen ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden bekannt. Das kann bei einer Kontrolle zu Schwierigkeiten f\u00fchren.<\/p>\n<h3>Kennzeichenpflicht in der Binnenschifffahrt<\/h3>\n<p>Auf Seeschifffahrtsstra\u00dfen reichen Schiffsname und Heimathafen zur Kennzeichnung eines Schiffes aus \u2013 auf <a href=\"https:\/\/www.rolfdreyer.de\/Downloads\/bundeswasserstrassen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Binnenschifffahrtsstra\u00dfen, dem Rhein, der Mosel und der Donau<\/a> nicht. Hier muss ein Kennzeichen gef\u00fchrt werden. Das Kennzeichen ist am Heck oder auf beiden Seiten des Rumpfes am Bug oder Heck anzubringen und zwar in mindestens 10 cm gro\u00dfen Ziffern und Buchstaben in einer sich deutlich vom Rumpf abhebenden Farbe.<br \/>\nKein Kennzeichen brauchen Ruder- und Paddelboote, Segelboote bis zu 5,50 m L\u00e4nge und Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Nutzleistung. Auch Beh\u00f6rdenfahrzeuge und Fahrzeuge der Wasserrettung sind von der Kennzeichenpflicht befreit.<\/p>\n<h3>Kennzeichen in der Binnenschifffahrt<\/h3>\n<p>Beim Kennzeichen kommt es darauf an, wo das Schiff oder Boot registriert ist:<\/p>\n<ul>\n<li>Boote, f\u00fcr die ein Ausweis \u00fcber das Kleinfahrzeugkennzeichen erteilt wurde, verwenden das darin genannte Kennzeichen.<\/li>\n<li>Sportboote, die zur gewerblichen Nutzung in der Binnenschifffahrt zugelassen wurden, f\u00fchren ein\u00a0<strong>V-Kennzeichen<\/strong>. Das V-Kennzeichen\u00a0besteht aus dem Kleinfahrzeugkennzeichen, daran angeh\u00e4ngt ein V f\u00fcr Vermietung.<\/li>\n<li>Wurde ein Internationaler Bootsschein ausgestellt, so ist dessen Nummer das Kennzeichen. Dieser Nummer ist ein S anzuh\u00e4ngen, wenn das Boot beim Deutschen Segler-Verband registriert wurde, ein M oder A, wenn der Deutsche Motoryachtverband oder der ADAC das Boot registriert hat.<\/li>\n<li>F\u00fcr Yachten mit Flaggenzertifikat wird die Nummer des Flaggenzertifikats mit angeh\u00e4ngtem F als Kennzeichen verwendet.<\/li>\n<li>Bei einem in ein Seeschiffsregister eingetragenen Schiff ist sein Unterscheidungssignal das Kennzeichen.<\/li>\n<li>Binnenschiffe nehmen die Binnenschiffsregisternummer mit angeh\u00e4ngtem B.<\/li>\n<li>Auch das von der Bundesnetzagentur zugeteilte Funkrufzeichen ist als Kennzeichen anerkannt.<\/li>\n<li>Mietboote m\u00fcssen das Vermietungskennzeichen als Kennzeichen verwenden.<\/li>\n<li>Auch nach Landesrecht zugeteilte Kennzeichen, zum Beispiel f\u00fcr den Bodensee, sind erlaubt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Eigner hat die freie Auswahl, wo er sein Boot registrieren und von wem er sich das Kennzeichen ausstellen l\u00e4sst. Eine Ausnahme gilt f\u00fcr Jetski. Sie m\u00fcssen ein amtliches Kennzeichen f\u00fchren, ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (Internationaler Bootsschein) ist nicht erlaubt.<\/p>\n<h3>Abweichende Vorschriften f\u00fcr die Schweiz<\/h3>\n<p>Auf schweizerischen Seen d\u00fcrfen ausl\u00e4ndische Boote nur fahren, wenn sie ein schweizerisches Kennzeichen und eine schifffahrtspolizeiliche Bewilligung besitzen. Diese wird durch einen einen schweizerischen Schiffsausweis nachgewiesen. Dies gilt nicht f\u00fcr den schweizerischen Teil des Bodensees. Er darf mit denselben Papieren befahren werden, die auch im deutschen Teil des Bodensees vorgeschrieben sind.<\/p>\n<h3>Beiboote<\/h3>\n<p>Auf Binnenschifffahrtsstra\u00dfen, dem Rhein, der Mosel und der Donau muss auch ein Beiboot (engl. tender) registriert werden, es sei denn, es hat nicht mehr als 3 PS Nutzleistung. Auf Seeschifffahrtsstra\u00dfen gibt es eine solche Grenze nicht. Im Ausland wird ein Beiboot mit tt und Name des Mutterschiffs beschriftet, \u201ett Princess\u201c wird \u201etender to Princess\u201c gesprochen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kurze Frage, kurze Antwort: Ja, wenn Sie auf Binnengew\u00e4ssern fahren wollen. Nein, wenn es an die deutsche K\u00fcste gehen soll. Wenn Sie in das Ausland fahren wollen, sollten Sie Ihr Boot registrieren lassen und Bootspapiere mitf\u00fchren. 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