Der Sportbootführerschein See ist ein amtlicher Führerschein. Er gilt für alle Wasserfahrzeuge, die für Sport- oder Freizeitzwecke eingesetzt werden,
— unabhängig von Art, Größe, Gewicht und Motorstärke,
— aber nicht für gewerbliche Zwecke (Personenbeförderung, Ausbildung)
— und nicht für Fahrzeuge mit bezahlter Besatzung.
Der Sportbootführerschein See gilt gleichermaßen für Segel- und Motorboote, obwohl Segeln weder zum Prüfungs- noch zum Ausbildungsstoff gehört. Wer segeln kann, darf auslaufen; wer es nicht kann, macht am besten noch den SKS-Schein. Denn der Sportbootführerschein See ist inhaltlich nur ein Motorbootführerschein.
Fahrzeuge mit bis zu 5 PS Motorleistung dürfen in Deutschland – mit Ausnahme von Berlin – führerscheinfrei gefahren werden.
Geltungsbereich
Der Sportbootführerschein See gilt auf den Seeschifffahrtsstraßen, das ist – vereinfacht gesprochen – die 3-sm-Zone. Beachte: Jenseits der 3-sm-Zone besteht in Deutschland keine Führerscheinpflicht.
Da der Sportbootführerschein See das Internationale Zertifikat der UN enthält, wird er weltweit anerkannt.
Der Sportbootführerschein See gilt nicht auf Binnenschifffahrtsstraßen. Dort ist der Sportbootführerschein Binnen erforderlich.
Geltungsdauer
Der Sportbootführerschein See gilt zeitlich unbegrenzt. Fahrtnachweise oder Praxisnachweise müssen nicht erbracht, weitere Prüfungen nicht abgelegt werden.
Voraussetzungen
— 16 Jahre
— keine fachlichen Voraussetzungen, zum Einstieg geeignet
— ärztliches Zeugnis (muss auf einem Blatt doppelseitig ausgedruckt werden)
Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Beide Teile müssen an einem Tag abgelegt werden. Hiervon gibt es nur eine Ausnahme: Eis. (Die Prüfungen werden im Winter auf beheizten Booten durchgeführt.) Im Theorieteil muss ein Fragebogen ausgefüllt werden. Im praktischen Teil müssen Pflichtmanöver gefahren, sonstige Fertigkeiten vorgeführt und Knoten gesteckt werden. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, so kann dieser (frühestens einen Monat später) binnen sechs Monaten wiederholt werden, ohne die andere Teilprüfung wiederholen zu müssen.
Pflichtmanöver sind das Rettungsmanöver (Mensch-über-Bord), das Anlegen oder das Ablegen, das Fahren nach Kompass und das Peilen (einfache Peilung oder Kreuzpeilung). Sonstige Manöver sind kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, das Anlegen einer Rettungsweste und das Anlegen eines Sicherheitgurtes. Die folgenden Knoten gehören zum Prüfungsstoff: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Webeleinenstek Rundtörn mit halbem Schlag Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen von Enden.
Bodenseeschifferpatent A
Inhabern des Bodenseeschifferpatents A wird die praktische Prüfung erlassen, wenn sie den Sportbootführerschein See erwerben wollen. In dem Fall ist mit den Prüfungsunterlagen der "gelbe Navigationsschein" einzureichen. Er wird von den Landratsämtern Konstanz und Friedrichshafen ausgestellt. Anruf genügt.
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