Ich bin volljährig und besitze derzeit keinen Kfz-Führerschein. Kann ich trotzdem einen Sportbootführerschein erwerben?
Sportbootführerscheinbewerber, die volljährig sind und keinen Kfz-Führerschein besitzen, müssen ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregisters zur Vorlage bei dem jeweiligen Prüfungsausschuss beantragen. Hierbei handelt es sich um ein Führungszeugnis der Belegart O. Es wird dem Antragsteller nicht ausgehändigt. Einzelheiten nennt Ihnen der zuständige Prüfungsausschuss.

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