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Archiv des Tags ‘Sportbootführerschein’

Die neuen Sportbootführerschein-Prüfungen

Montag, den 2. November 2009

Wer schlau ist, macht jetzt noch zu den alten, vereinfachten Bedingungen seinen Sportbootführerschein See. Die Reform der Sportbootführerschein-Prüfung sollte eigentlich eine Erleichterung für angehende Wassersportler bringen, doch davon ist jetzt keine Rede mehr.

Sportbootführerschein – Prüfung per Multiple Choice

Richtig, bisher müssen die Antworten hingeschrieben und zukünftig nur noch angekreuzt werden – das hört sich gut an. Auch dass stets genau eine der vier angebotenen Antworten richtig ist, klingt gut. Aber die “falschen” Antworten sind auch richtige Antworten, nur bei anderen Fragen. Das verlangt, dass man die Frage und die dahinter stehende Materie genau verstanden hat. Zudem sollen alle vier Antworten ähnlich aussehen, sodass ein fotografisches Gedächtnis nicht weiterhilft.

Sportbootführerschein – nicht nur Fragen lernen

Damit der Fragenkatalog nicht einfach auswendig gelernt wird, sollen die Fragen und die Antworten mit Fachbegriffen gespickt werden. Die Materie soll bekannt sein, und nicht nur der Fragenkatalog. Und dass der Fragenkatalog um 87 Fragen gekürzt wird, bedeutet nicht, dass diese Fragen verschwinden – sie werden in der Navigationsprüfung gestellt. Per Multiple Choice sollen die Themen Seemannschaft, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde abgefragt werden. In diese drei Abschnitte wird auch der Fragenkatalog gegliedert.

Sportbootführerschein – werden auch die Fragebogen veröffentlicht?

Noch nicht entschieden wurde, ob nur der Fragenkatalog veröffentlicht wird oder auch die Prüfungsfragebogen. Sicher ist, dass es zukünftig nur noch 15 Prüfungsfragebogen geben wird – nicht mehr 20 wie heute. Weil unbedingt vermieden werden soll, dass lediglich die Prüfungsfragebogen eingeübt werden, wird demnächst möglicherweise nicht einmal die Reihenfolge veröffentlicht, in der die Antwortvorschläge in der Prüfung präsentiert werden. Sogar personalisierte Prüfungsfragebogen sind im Gespräch. Dann wäre bei einem Prüfling zum Beispiel die dritte Antwort richtig, während sein Nachbar, der die gleiche Frage beantwortet, das Kreuzchen bei der ersten Antwort machen müsste.

Sportbootführerschein – Navigation erheblich erschwert

Wer immer noch glaubt, dass alles doch nicht so schlimm sei, der soll sich warm anziehen, wenn es in die Navigationsprüfung geht. Umfang und Schwierigkeitsgrad der mithilfe von amtlichen Seekarten zu bearbeitenden Aufgaben werden auf das Dreifache der heutigen Prüfung steigen. Dazu werden die Fragen gestellt, die aus dem Multiple Choice Fragenkatalog gestrichen wurden. Kritiker sprechen schon von einem SKS-Schein im Kleinformat – dort dauert allein die Navigationsprüfung 90 Minuten.

Sportbootführerschein – demnächst zwei Prüfungen statt einer

Es heißt, dass bei Multiple Choice 95% aller Fragen richtig beantwortet werden müssen und in der Navigationsprüfung 80%. Eine mündliche Nachprüfung entfällt; wer diese Hürde reißt, ist durchgefallen. Beide Prüfungsteile – Multiple Choice Fragebogen und Navigationsaufgabe werden getrennt bewertet. Wer nur eine Teilprüfung nicht besteht, muss beide Teile wiederholen.

Sportbootführerschein – für Prüfer kein Spielraum mehr

Bisher kann der Prüfer entscheiden, ob eine Antwort richtig oder halb richtig ist und entsprechend die Punkte vergeben. Die Prüfer sind bisher immer großzügig gewesen; wer den Sinn halbwegs erfasst hat, erhält die volle Punktzahl. Auch Fragen, die anstatt mit Worten mit einer kleinen Skizze beantwortet werden, gelten als richtig. Selbst wenn wichtige Antwortteile fehlen – wenn nur ein Stichwort passt, gibt es zumindest einen Punkt. Das wird zukünftig anders. Demnächst wird mit Schablone korrigiert; falsches Kreuzchen gleich null Punkte.

Sportbootführerschein – die Praxis wird nicht wichtiger

Die praktische Prüfung soll mehr Bedeutung bekommen; das war auch ein wichtiges Ziel gewesen. Was ist daraus geworden? Statt Anlegen oder Ablegen wird zukünftig Anlegen und Ablegen geprüft. (Auch heute muss der Prüfling beides können, weil ja nicht bekannt ist, was geprüft wird.) Ach ja – statt fünf Seemannsknoten sollen zukünftig sechs vorgemacht werden.

Sportbootführerschein Binnen – weniger Fragen

Derzeit umfasst der Fragenkatalog für den Sportbootführerschein Binnen in der Motorversion 400 Fragen und in der Variante für Segel- und Motorboote 493 Fragen. Hier soll gekürzt werden. Derzeit wird geprüft, ob nicht 129 Fragen für Motorbootfahrer ausreichen und dazu noch 30 Fragen für angehende Segler. Das klingt gut. Aber erstens ist darüber noch nicht entschieden worden. Und zweitens ist auch heute schon der Stoffkatalog beim Sportbootführerschein Binnen erheblich kleiner als beim Sportbootführerschein See. Der entscheidende Unterschied zwischen See und Binnen ist heute, dass in der Seeschein-Prüfung jedes Thema mit einer Frage abgehandelt wird, während in der Binnen-Prüfung zu jedem Thema drei, vier fünf oder mehr Fragen existieren. Das soll demnächst anders werden.

Sportbootführerschein – wann kommt die Reform?

Wann das alles in Kraft tritt, ist das ganze große Geheimnis. Ausgeschlossen ist wohl der 1.1.2010. Aber weil die Vorbereitungen bereits zum Ende des 3. Quartals 2009 so weit gediehen sind, muss spätestens zum 1.1.2011 mit den neuen “vereinfachten und mehr praxisorientierten” Prüfungen gerechnet werden – vielleicht aber auch schon im Laufe des Jahres 2010. In der Vergangenheit gab es bei Änderungen, die relativ kurzfristig in Kraft traten, immer eine Übergangsfrist, in der Prüflinge, die nach altem Verfahren ausgebildet wurden, auch noch nach dem alten Verfahren geprüft wurden. Damit ist auch dieses Mal zu rechnen.

Sportbootführerschein in Norwegen

Donnerstag, den 29. Oktober 2009

Auch in Norwegen ist inzwischen ein Sportbootführerschein vorgeschrieben, und zwar für alle Boote, die mindestens 8,00 m lang sind oder über mindestens 25 PS Motorleistung verfügen. Personen, die vor dem 1.1.1980 geboren sind, sind von der Sportbootführerscheinpflicht befreit.

Als erstes Land der Welt führt Norwegen ein Verkehrszentralregister für Führer von Booten und Schiffen ein. Verstöße gegen schifffahrtsrechtliche Vorschriften werden – wie in der Flensburger Sportbootführerschein – gespeichert und mit Punkten belegt.

Sportbootführerschein in Kanada

Donnerstag, den 29. Oktober 2009

Seit dem 15.9.09 ist auch in Kanada ein Sportbootführerschein vorgeschrieben, und zwar für jedes motorisierte Sportboot. Die kanadischen Vorschriften sind demnach sogar strenger als die deutschen. In Deutschland ist ein Sportbootführerschein bekanntlich erst bei mehr als 5 PS Motorleistung erforderlich. Deutsche Sportbootführerscheine werden in Kanada anerkannt, wenn – während eines Kalenderjahres – der Aufenthalt in Kanada nicht länger als 45 Tage dauert. Auch diese Regelung ist strenger als die deutsche. Ausländer dürfen in Deutschland mit einem Sportbootführerschein ihres Heimatlandes ein Sportboot führen, wenn sie sich nicht länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten.

Alkohol am Steuer – aber ohne Verlust des Kfz-Führerscheins

Mittwoch, den 25. Februar 2009

Wer betrunken Auto fährt, muss damit rechnen, seinen Führerschein zu verlieren. Das ist am Steuer eines Bootes nicht anders. Was viele nicht wissen: Nicht nur der Bootsführer, sondern auch die Crew darf nicht alkoholisiert sein. Und das Alkoholverbot gilt ausdrücklich auch für Jetskifahrer, Surfer und Kitesurfer. Es heißt in § 3 (4) der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung:

Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben. Dies gilt für das Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- und Segelsurfbrett entsprechend.

Auch der Kfz-Führerschein kann eingezogen werden

Wer betrunken am Steuer eines Bootes erwischt wird, musste bisher damit rechnen, dass nicht nur der Sportbootführerschein, sondern auch der Kraftfahrzeug-Führerschein eingezogen wird. Davon war jedenfalls auszugehen, wenn der Bootsführer mit 1,3 Promille oder mehr erwischt wurde. Denn in der Schifffahrt gilt 1,3 Promille als Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit.

OLG Rostock gibt betrunkenem Motorbootfahrer den Kfz-Führerschein zurück

Aus der Kfz-Versicherung wurde jetzt ein Urteil des OLG Rostock bekannt, wonach einem betrunkenen Bootsführer sein Kfz-Führerschein nicht entzogen werden darf. Ein Motorbootfahrer war mit 2,02 Promille am Steuer angetroffen worden. Sein Sportbootführerschein wurde eingezogen und – wie in solchen Fällen üblich – wenig später auch sein Kfz-Führerschein. Ein Amtsgericht verurteilte ihn zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und entzog ihm den Kfz-Führerschein für 1 Jahr.

Das Oberlandesgericht Rostock hob die Strafe mit der Begründung auf, dass die Tat nicht am Steuer eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. § 69 des Strafgesetzbuchs bezöge sich eindeutig auf Kraftfahrzeuge und nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes fielen Motorboote nicht unter den Begriff Kraftfahrzeug.

Seeämter sind für den Entzug von Sportbootführerscheinen zuständig

Die Wasserschutzpolizei meldet Alkoholverstöße in der Schifffahrt an ein Seeamt. Solche Seeämter gibt es in Kiel, Hamburg, Rostock, Emden und in Bremerhaven. Sie untersuchen den Fall und entziehen gegebenenfalls die Fahrerlaubnis – in der Seeschifffahrt das Patent des Kapitäns oder Offiziers, in der Sportschifffahrt den Sportbootführerschein.

Alkoholdelikte in der Sportschifffahrt in den Jahren 2007 und 2008

Wie die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord kürzlich bekannt gegeben hat, wurden in den Jahren 2007 und 2008 folgende sieben Seeamtssprüche wegen Alkohols am Steuer in der Sportschifffahrt gesprochen:

  1. Das Seeamt Rostock entzog am 1.12.08 dem Skipper einer Segelyacht für 12 Monate seinen Sportbootführerschein See, weil am 2.9.08 er bei der Ostansteuerung von Stralsund mit 1,22 Promille mit einer anderen Yacht kollidiert war.
  2. Das Seeamt Rostock hat am 27.3.08 dem Skipper einer Segelyacht für 3 Monate den Sportbootführerschein entzogen, weil er am 14.7.07 mit 0,57 Promille während des BMW-Sailing Cups in der Warnemünder Woche mit einem Regattabegleitboot kollidiert war.
  3. Das Seeamt Emden hatte am 19.2.08 über einen Kapitän zu entscheiden, der am 19.7.07 am Steuer einer Segelyacht im Harlesieler Wattfahrwasser mit einer Motoryacht kollidiert war und 1,86 Promille Alkohol im Blut hatte. Er erhielt ein Fahrverbot als Kapitän.
  4. Das Seeamt Kiel belegte am 1.11.07 den Skipper eines Sportbootes mit Fahrverbot, weil er am 18.8.07 in einem Kieler Sportboothafen nach einem Ruderausfall mit vier Sportbooten kollidiert war. Es wurden 1,89 Promille festgestellt.
  5. Das Seeamt Kiel entzog am 7.5.07 dem Führer eines mit vier Sportanglern besetzten Angelbootes für 6 Monate den Sportbootführerschein See, weil er am 1.10.06 mit 1,21 Promille bei Nacht im Fahrwasser im Bereich der Fehmarnsundbrücke geankert hatte und es daraufhin zu einer Kollision mit einem Fischkutter gekommen war. Ankern im Fahrwasser ist verboten.
  6. Das Seeamt Hamburg entzog am 8.2.07 einem Kapitän für 4 Monate sein Patent, weil er am 26.9.06 einen niederländischen Traditionssegler mit 1,31 Promille in der Einfahrt des Yachthafens Cuxhaven auf Grund gesetzt hatte.
  7. Das Seeamt Emden zog am 8.2.07 für 12 Monate den Sportbootführerschein des Führers einer Motoryacht ein, der am 15.9.06 mit 1,54 Promille auf den Leitdamm der Fischerbalje vor Borkum gefahren war.

In der gleichen Zeit wurde zehn Seeleuten ihr Patent wegen eines Alkoholdeliktes entzogen.

Seeamtsverfahren

Laut Angaben der WSD Nord untersucht ein Seeamt, ob “gegen einen Kapitän, Schiffsoffizier oder Sportbootfahrer zur Sicherheit in der Seefahrt eine präventive hoheitliche Maßnahme angeordnet werden muss. Das Seeamt spricht durch Seeamtsspruch

  • ein Fahrverbot bis zu einer Dauer von 30 Monaten
  • Auflagen zur Aufhebung des Fahrverbot
  • die Einschränkung einer Berechtigung;
  • den Berechtigungsentzug auf Dauer

aus, wenn die Untersuchung ergibt, dass der Berechtigungsinhaber zukünftig nicht geeignet ist, eine verantwortliche Tätigkeit an Bord auszuüben und der Eignungsmangel eine Bedrohung für menschliches Leben, für Sachwerte auf See oder für die Meeresumwelt darstellen kann.”

Eine seeamtliche Untersuchung kann eingestellt werden, wenn der Beteiligte freiwillig für die Dauer von 30 Monaten seinen Sportbootführerschein abgibt.

Wieder Ärger mit kroatischen Sportbootführerscheinen

Sonntag, den 15. Februar 2009

Kroatien unternimmt einen erneuten Anlauf, ausländische Segler und Motorbootfahrer vom Besuch seiner schönen Küstengewässer abzuschrecken. Wie die Yacht und boatnews24.com berichten, hat das kroatische Ministerium für Seewesen eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der indirekt die Anerkennung des deutschen Sportbootführerscheins See wieder in Frage gestellt wird.

Nun soll angeblich eine Liste erarbeitet werden, die alle ausländischen Sportbootpatente enthält, welche in Kroatien anerkannt werden. Inhaber eines deutschen Sportbootführerscheins See müssen sich eigentlich keine Sorgen machen, weil der zuständige Staatssekretär im letzten Jahr erklärt hat, dass der deutsche Sportbootführerschein in Kroatien anerkannt werde. Ich hatte darüber berichtet. Mehr dazu >>.

Doch Kroatien wollte schon 2008 nur noch kroatische Sportpatente in seinen Küstengewässern anerkennen. Kein Wunder, dass nun die Unsicherheit wieder wächst. Schließlich hatte Kroatien bereits vor einigen Jahren durchgesetzt, dass nur noch Charteryachten unter kroatischer Flagge die inneren Gewässer Kroatiens befahren dürfen – ein eindeutiger Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht, der für den EU-Kandidaten Kroatien bislang ohne Folgen blieb.

Der Deutsche Segler-Verband weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die weltweite Anerkennung von Befähigungsnachweisen in der ECE-Resolution 40 on international certificate on operators of pleasure craft (ICC) geregelt ist. Die ECE ist eine UN-Unterorganisation. Diese Resolution – so der DSV – sei von Deutschland und Kroatien ratifiziert und somit von beiden Staaten völkerrechtlich verbindlich anerkannt. Alle deutschen Wassersportpatente entsprechen dem ICC und enthalten daher bekanntlich auch das Internationale Zertifikat der Vereinten Nationen.

Jeder fünfte Sportbootführerschein See ging an eine Frau

Donnerstag, den 22. Januar 2009

Nach Angaben der Führerscheinstelle des DSV wurden im vergangenen Jahr 20% aller Sportbootführerscheine See für Frauen und 80% für Männer ausgestellt. Beim Sportbootführerschein Binnen lag der Anteil der Frauen bei 27%. Mit anderen Worten: Jeder fünfte Sportbootführerschein See wurde 2008 von einer Frau erworben und beim Sportbootführerschein Binnen war es sogar etwas mehr als jeder vierte.

Deutsche Sportbootführerscheine auch in Kroatien gültig

Dienstag, den 16. Dezember 2008

Im Herbst 2008 kam das Gerücht auf, Kroatien wolle zukünftig nur noch kroatische Sportbootführerscheine anerkennen. Nur wenige Skipper machten sich ernsthafte Sorgen, enthält der deutsche Sportbootführerschein doch das Internationale Zertifikat der Vereinten Nationen. In Heft 25-26/2008 gab die Zeitschrift Yacht nun Entwarnung. Sie berichtete, dass der zuständige kroatische Staatssekretär angekündigt habe, dass deutsche Sportbootführerscheine in Kroatien weiterhin anerkannt werden.

Sportbootführerschein – demnächst Pflicht in Norwegen

Dienstag, den 2. Dezember 2008

Schon lange war die Einführung eines Bootsführerscheins in Norwegen geplant. Nun ist es amtlich: Der Führerschein wird in Norwegen ab dem 1. Mai 2010 zur Pflicht.

Norwegens Wirtschafts- und Handelsministerium hat beschlossen, zum 1. Mai 2010 einen Sportbootführerschein einzuführen. Alle Personen, die ein Boot von über acht Meter Länge oder mit mehr als 25 PS fahren, müssen einen Sportbootführerschein besitzen. Der deutsche Sportbootführerschein See wird von den norwegischen Behörden anerkannt werden, da er das Internationale Zertifikat der Vereinten Nationen enthält.

Sportbootführerschein Binnen

Dienstag, den 19. Februar 2008

Viele Ausbildungsstätten beraten ihre Kunden falsch. Es klingt ganz plausibel, wenn sie empfehlen, klein anzufangen und zuerst den Sportbootführerschein Binnen zu erwerben. Darauf aufbauend könne man ja später immer noch den Sportbootführerschein See erwerben.

In die eigene Tasche gewirtschaftet

Dem Laien fällt ja auch nicht auf, dass die Schule dabei ordentlich in die eigene Tasche wirtschaftet. Der Theoriekurs zum Sportbootführerschein Binnen dauert genauso lange wie der für den Sportbootführerschein See und ist genauso teuer. Auch die praktische Ausbildung unterscheidet sich nicht vom Sportbootführerschein See. Das Geld hat die Schule erst einmal in der Tasche. Es bleibt nicht lange beim Sportbootführerschein Binnen. Irgendwann reicht es nicht mehr aus, die Weser bergauf und bergab zu fahren, irgendwann möchte jeder mal an die Küste. Seien es die wunderschönen Boddengewässer, sei es die dänische Südsee oder Mallorca – dafür benötigt man den Sportbootführerschein See.

Doppelt gezahlt

Dann geht es wieder in die Bootsfahrschule. Wieder ein Theoriekurs, wieder ein Praxiskurs, wieder bezahlen. Doch eines Tages ist die Prüfung geschafft; endlich ist das große Ziel erreicht, die beiden Bootsführerscheine sind vorhanden.

Erst See, dann Binnen

Wie viel Zeit, Geld, Nerven und Prüfungsstress hätte man sparen können, wenn die Ausbildungsstätte vernünftig beraten und ihren Kunde darüber aufgeklärt hätte! Denn Inhaber des Sportbootführerscheins See müssen weder eine praktische Ausbildung noch eine praktische Prüfung machen, wenn sie den Sportbootführerschein Binnen erwerben wollen. Ein kleiner Zusatzfragebogen reicht aus. Auch der Lernstoff ist geschenkt, wenn man das Wissen für den Sportbootführerschein See noch im Kopf hat. Glauben Sie das nicht? Dann schauen Sie sich doch einfach mal das Skript für den Sportbootführerschein Binnen an – ganze vier Seiten muss man wissen.

Bares Geld gespart

Keine Lust auf Eigenstudium? Wer im Großraum Bielefeld wohnt, kann den Unterricht bei Rolf Dreyer kostenlos machen. In einer Stunde ist alles drin. Und jeder besteht danach die Prüfung – garantiert. Hier finden Sie die Termine.

Klaren Kopf behalten

Ein guter Rat: Befassen Sie sich mit dem Stoff für den Sportbootführerschein Binnen erst, nachdem Sie den Sportbootführerschein See in der Tasche haben. Denn dummerweise hat der Gesetzgeber auf See manche Dinge genau gegensätzlich zu den Binnengewässern festgelegt. Was auf See rechts ist, ist binnen links; was auf See erlaubt ist, ist binnen verboten; auf See 50 Meter sind binnen 110 Meter. Wer beides zugleich lernt, riskiert in der Prüfung alles durcheinander zu werfen und durch beide Prüfungen zu fallen. Machen Sie erst See und danach Binnen.

Gesamtkosten für beide Sportbootführerscheine

Montag, den 14. Januar 2008

Unqualifizierte Ausbilder

Schwarze Schafe gibt es überall, natürlich auch unter den Segel- und Motorbootschulen. In dieser Branche darf sich jeder selbstständig machen. Es wird nicht einmal gefragt, ob der Betreffende überhaupt einen Sportbootführerschein besitzt. Dementsprechend ist dann auch der Unterricht.

Unseriöse Praktiken

Und so ist leider manchmal auch das Geschäftsgebaren. Da wird mit niedrigen Kosten geworben und erst im Lauf des Kurses erfahren die Teilnehmer, was noch alles auf sie zukommt. Nicht selten werden die Leute sogar noch bei der Prüfung zur Kasse gebeten, weil die Schule die Prüferspesen nicht entrichtet hat.

Vorher wissen, was es nachher kostet

Kein Wunder, dass ich daher immer wieder ich E-Mails interessierter Wassersportler mit Fragen nach den gesamten Kosten bekomme, den Kosten für den Sportbootführerschein See und für den Sportbootführerschein Binnen-Motor. Ich verweise dann nur auf die faq, die häufig gestellten Fragen auf sportbootfuehrerschein.de. Hier werden alle Kosten aufgelistet. Weil die Kosten regional unterschiedlich hoch sind, können zwar nur Von-bis-Werte angegeben werden. Aber jeder kann sich so zumindest einen Überblick über den Kostenrahmen verschaffen.