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	<title>Sportbootfuehrerschein.de Blog &#187; Seefunk</title>
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		<title>Multiple Choice Prüfungen, britische Seefunkzeugnisse</title>
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		<pubDate>Mon, 11 May 2009 15:12:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rolf Dreyer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am Rande der Düsseldorfer Bootsausstellung im Januar 2009 hatte Bundesverkehrsminister Tiefensee angekündigt, dass die Prüfungsfragen in Sportbootführerschein-Prüfungen vom Jahr 2010 an per Multiple Choice beantwortet werden sollen (mehr dazu hier &#62;&#62;). Inzwischen wurde bekannt, dass vor Ende 2010 keine Multiple Choice Antworten für Sportbootführerschein-Prüfungen fertiggestellt sein können. Mit einer Einführung wird daher auch nicht vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Rande der Düsseldorfer Bootsausstellung im Januar 2009 hatte Bundesverkehrsminister Tiefensee angekündigt, dass die Prüfungsfragen in Sportbootführerschein-Prüfungen vom Jahr 2010 an per Multiple Choice beantwortet werden sollen (<a href="http://sportbootfuehrerschein.de/blog/2009/05/11/multiple-choice-prufungen-britische-seefunkzeugnisse/">mehr dazu hier &gt;&gt;</a>). Inzwischen wurde bekannt, dass vor Ende 2010 keine Multiple Choice Antworten für Sportbootführerschein-Prüfungen fertiggestellt sein können. Mit einer Einführung wird daher auch nicht vor 2011 gerechnet. </p>
<p><strong><span style="color: #999999;">Multiple Choice Funkprüfungen voraussichtlich ab 2010</span></strong></p>
<p>Gleichzeitig wurde bekannt, dass noch im ersten Halbjahr 2009 neue Fragenkataloge für die Funkzeugnisse veröffentlicht werden sollen, die ebenfalls Multiple Choice Antworten enthalten. Mit den ersten Prüfungen nach dem Multiple Choice Verfahren wird aber erst im kommenden Jahr gerechnet. </p>
<p><strong><span style="color: #999999;">Ergänzungsprüfung für Inhaber eines britischen Seefunkzeugnisses</span></strong></p>
<p>Weiterhin wurde beschlossen, dass Inhaber eines britischen Seefunkzeugnisses der RYA eine Ergänzungsprüfung ablegen müssen, um ein rechtsgültiges Seefunkzeugnis zu erwerben. <a href="http://sportbootfuehrerschein.de/blog/2008/01/03/anerkennung-britischer-funkzeugnisse/">Mehr über britische Seefunkzeugnisse</a>. Ab 2010 soll Skippern, die nur ein britisches Seefunkzeugnis der RYA vorlegen können, ein Bußgeld auferlegt werden.</p>
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		<title>Bußgeld bis Ende 2009 ausgesetzt</title>
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		<pubDate>Thu, 08 May 2008 07:27:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rolf Dreyer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 1. Mai 2008 wurde im Bundesgesetzblatt eine Änderungsverordnung bekannt gegeben, die auch Änderungen zur Sportseeschifferschein-Verordnung enthält. Hier ist festgelegt, dass auch in den Jahren 2008 und 2009 kein Bußgeld erhoben wird, wenn der Führer eines mit einer Seefunkanlage ausgerüsteten Sportbootes nicht im Besitz eines anerkannten Seefunkzeugnisses ist. Davon unbenommen bleibt die Verpflichtung bestehen, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left">Am 1. Mai 2008 wurde im <a href="http://www.rolfdreyer.de/Downloads/bgbl108s0741.pdf" title="Bundesgesetzblatt" target="_blank">Bundesgesetzblatt</a> eine Änderungsverordnung bekannt gegeben, die auch Änderungen zur Sportseeschifferschein-Verordnung enthält. Hier ist festgelegt, dass auch in den Jahren 2008 und 2009 kein Bußgeld erhoben wird, wenn der Führer eines mit einer Seefunkanlage ausgerüsteten Sportbootes nicht im Besitz eines anerkannten Seefunkzeugnisses ist. Davon unbenommen bleibt die Verpflichtung bestehen, dass zumindest eine Person an Bord, der &#8220;Funker&#8221;, Inhaber eines gültigen Seefunkzeugnisses sein muss, wenn ein Seefunkgerät an Bord vorhanden ist. Weitere Informationen dazu <a href="http://sportbootfuehrerschein.de/blog/2008/01/24/funkzeugnispflicht-–-ubergangsfrist-verlangert/" target="_blank" title="Wassersport-Blog von Rolf Dreyer">hier</a>.</p>
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		<title>Britische Funkzeugnisse werden nicht anerkannt</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Jan 2008 10:31:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rolf Dreyer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am Rande der Düsseldorfer Boot wurde bekannt, dass die deutschen Behörden Funkzeugnisse, die vom britischen Seglerverband RYA ausgestellt wurden, definitiv nicht anerkennen werden. Inhaber eines solchen SRC-Funkzeugnisses müssen sich einer Nachprüfung unterziehen und ein amtliches deutsches Funkzeugnis erwerben, das UKW-Funkbetriebszeugnis SRC oder das Allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC. Vor dem scheinbar einfacheren Erwerb eines britischen Funkzeugnisses wurde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left">Am Rande der Düsseldorfer Boot wurde bekannt, dass die deutschen Behörden Funkzeugnisse, die vom britischen Seglerverband RYA ausgestellt wurden, definitiv nicht anerkennen werden. Inhaber eines solchen <a href="http://www.rolfdreyer.de/src.html" target="_blank">SRC-Funkzeugnisses</a> müssen sich einer Nachprüfung unterziehen und ein amtliches deutsches Funkzeugnis erwerben, das <a title="UKW-Funkbetriebszeugnis SRC" href="http://www.ukw-funkbetriebszeugnis.de" target="_blank">UKW-Funkbetriebszeugnis</a> SRC oder das <a title="Allgemeines Funkbetriebszeugnis" href="http://www.allgemeines-funkbetriebszeugnis.de">Allgemeine Funkbetriebszeugnis</a> LRC. Vor dem scheinbar einfacheren Erwerb eines britischen Funkzeugnisses wurde ausdrücklich gewarnt, weil der Gesamtaufwand deutlich höher sein werde, als bei einem direkten Erwerb eines deutschen <a title="Funkzeugnisse in der Sportschifffahrt" href="http://www.funkzeugnis.de" target="_blank">Funkzeugnisses</a>. </p>
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		<title>Funkzeugnispflicht – Übergangsfrist verlängert</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Jan 2008 09:54:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rolf Dreyer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit dem 6. August 2005 muss jeder Bootsführer ein Funkzeugnis besitzen, wenn sein Schiff mit einem Funkgerät ausgerüstet ist. Schon lange zuvor galt die Vorschrift, dass auf Booten mit Funkgerät ein &#8220;Funker&#8221; anwesend sein muss. Jeder, der ein Funkzeugnis besitzt, darf die Aufgabe als Funker übernehmen. Seit dem 6. August 2005 muss der Bootsführer selbst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left">Seit dem 6. August 2005 muss jeder Bootsführer ein Funkzeugnis besitzen, wenn sein Schiff mit einem Funkgerät ausgerüstet ist. Schon lange zuvor galt die Vorschrift, dass auf Booten mit Funkgerät ein &#8220;Funker&#8221; anwesend sein muss. Jeder, der ein Funkzeugnis besitzt, darf die Aufgabe als Funker übernehmen. Seit dem 6. August 2005 muss der Bootsführer selbst ein <a href="http://www.funkzeugnis.de" title="Funkzeugnisse in der Sportschifffahrt" target="_blank">Funkzeugnis</a> besitzen, wenn auf seinem Boot eine Funkanlage installiert ist.<br />
<h6 style="text-align: left"><span class="Apple-style-span" style="color: #999999; font-size: 12px; font-weight: normal">Funkzeugnispflicht in der Berufsschifffahrt</span></h6>
<p style="text-align: left"><span style="font-style: italic" class="Apple-style-span"><span style="font-style: normal" class="Apple-style-span">E</span><span style="font-style: normal" class="Apple-style-span">ine derartige Vorschrift gibt es für die Berufsschifffahrt schon seit Mitte der 90er Jahre. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Schiffsführer im Hinblick auf die Sicherheit des Fahrzeugs und die Leichtigkeit und Sicherheit des Schiffsverkehrs über alle funkrechtlichen Bestimmungen informiert sein muss – auch wenn er das Funkgerät im Bordalltag gar nicht selbst bedient. </span></span></p>
<h6 style="text-align: left"><span style="color: #999999; font-size: 12px; font-weight: normal" class="Apple-style-span">Sicherheit des Fahrzeugs; Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs</span></h6>
<p style="text-align: left"><span style="font-style: italic" class="Apple-style-span"><span style="font-style: normal" class="Apple-style-span">Die <span style="font-weight: bold" class="Apple-style-span">Sicherheit des Fahrzeugs</span> wird durch eine Notlage bedroht. Eine <span class="Apple-style-span" style="font-weight: bold">Notlage</span> kann ein klassischer Seenotfall sein, aber auch schon die Vorstufe davon, wenn ein technisches oder medizinisches Problem an Bord vorhanden ist. Und schon dann muss über Funk eine Seenotleitstelle informiert werden! Das gilt auch, wenn ein Mensch über Bord gefallen ist. – Mit <span class="Apple-style-span" style="font-weight: bold">Sicherheit und Leichtigkeit</span><span style="font-weight: bold" class="Apple-style-span"> des Verkehrs</span> ist gemeint, dass auf See eine Verkehrslenkung ähnlich wie durch Fluglotsen erfolgt – weltweit einheitlich und natürlich über Funk.</span></span></p>
<h6 style="text-align: left"><span style="color: #999999; font-size: 12px; font-weight: normal" class="Apple-style-span">Funkzeugnispflicht in der Sportschifffahrt</span></h6>
<p style="text-align: left"><span style="font-style: italic" class="Apple-style-span"><span style="font-style: normal" class="Apple-style-span">Am 6. August 2005 hat der Gesetzgeber diese Vorschrift auf die Sportschifffahrt erweitert. Insbesondere wurden Vercharterer verpflichtet, Yachten mit Funkgerät nur noch an solche Personen zu übergeben, die nicht nur einen <a href="http://www.sportbootfuehrerschein-see.de" target="_blank" title="Sportbootführerschein See">Sportbootführerschein</a>, sondern auch ein Funkzeugnis besitzen. </span></span></p>
<h6 style="text-align: left"><span style="color: #999999; font-size: 12px; font-weight: normal" class="Apple-style-span">Übergangsfrist für die Charterbranche</span></h6>
<p style="text-align: left">Wegen dieser Regelung befürchtete die Charterbranche erhebliche Geschäftseinbußen. Viele Wassersportler besäßen kein Funkzeugnis und würden nun in Länder ausweichen, in denen derartige Vorschriften nicht existierten oder nicht so streng gehandhabt würden. Das Bundesverkehrsministerium schaffte daraufhin die Funkzeugnispflicht zwar nicht wieder ab, doch es kündigte an, dass bis zum 1. Oktober 2007 kein Bußgeld auferlegt werde, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass der Schiffsführer das vorgeschriebene Funkzeugnis nicht besitzt.<br />
<h6 style="text-align: left"><span class="Apple-style-span" style="color: #999999; font-size: 12px; font-weight: normal">Immer noch zahlreiche Bootsführer ohne Funkzeugnis</span></h6>
<p style="text-align: left">Sehr viele Wassersportler haben daraufhin wieder eine Yachtschule besucht und ein Funkzeugnis erworben. Die Prüfung ist auch nicht besonders schwer. Prüfungsausschüsse und Schulen haben fleißig gearbeitet – und gut verdient. Doch nach Ablauf der Übergangsfrist hat der Deutsche Segler-Verband (DSV) festgestellt, dass noch immer eine große Anzahl an Seglern und Motorbootfahrern kein Funkzeugnis besitzt. Dazu mussten nur die Zahlen der ausgestellten Sportbootführerscheine mit denen der ausgestellten Funkzeugnisse verglichen werden. </p>
<h6 style="text-align: left"><span class="Apple-style-span" style="color: #999999; font-size: 12px; font-weight: normal">Funkzeugnispflicht für Schiffsführer</span></h6>
<p style="text-align: left">Daher hat der DSV Ende 2007 das Bundesverkehrsministerium gebeten, die Übergangsfrist zu verlängern. Wie am Rande der Düsseldorfer Bootsausstellung bekannt wurde, hat das Ministerium dieser Bitte entsprochen und die Übergangsfrist bis Ende 2008 verlängert. Auch in der neuen Saison wird also kein Bußgeld verhängt, wenn der Schiffsführer kein Funkzeugnis besitzt. Es reicht in solchen Fällen aus, wenn eine andere Person an Bord ein Funkzeugnis hat.  </p>
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		<title>Anerkennung britischer Funkzeugnisse</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Jan 2008 11:05:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rolf Dreyer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Einige schwarze Schafe unter den Sportbootschulen bieten seit dem Sommer 2006 eine Ausbildung zum Erwerb britischer Seefunkzeugnisse (RYA) an. Wer sich zu Hause vorbereite und über Grundkenntnisse der englischen Sprache verfüge, könne an einem Tag gleichzeitig die Ausbildung und die Prüfung absolvieren. Das Bundesverkehrsministerium hat schon am 27.7.2006 vor dem Erwerb solcher Zeugnisse gewarnt. Dennoch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left">Einige schwarze Schafe unter den Sportbootschulen bieten seit dem Sommer 2006 eine Ausbildung zum Erwerb britischer Seefunkzeugnisse (RYA) an. Wer sich zu Hause vorbereite und über Grundkenntnisse der englischen Sprache verfüge, könne an einem Tag gleichzeitig die Ausbildung und die Prüfung absolvieren. Das Bundesverkehrsministerium hat schon am <a href="http://www.rolfdreyer.de/aktuell/neues_aus_dem_wassersport.html" target="_blank" title="Britische Seefunkzeugnisse">27.7.2006 vor dem Erwerb solcher Zeugnisse gewarnt</a>. Dennoch wurden entsprechende Angebote nicht zurückgezogen, offensichtlich lief das Geschäft zu gut. </p>
<h6 style="text-align: left"><span style="color: #999999; font-size: 12px; font-weight: normal" class="Apple-style-span">Erneute Warnung des Bundesverkehrsministeriums </span></h6>
<p style="text-align: left"><span class="Apple-style-span" style="color: #999999"></span>In Ausgabe 1/2007 des <a href="https://www.palstek.de/" target="_blank" title="Palstek. Technisches Magazin für Segler.">Palstek</a> erscheint nunmehr ein Interview mit der zuständigen Staatssekretärin, Karin Roth aus dem Bundesverkehrsministerium. Auf die Frage, ob ein solches RYA-Funkzeugnis von den deutschen Behörden anerkannt werde, antwortet Frau Roth wörtlich: &#8220;Das RYA-Funkzeugnis berechtigt nicht, auf einem Schiff, das die deutsche Flagge führt, den Seefunkdienst auszuüben. Die Unterschiede in den Prüfungsanforderungen in Großbritannien und in Deutschland sind nach unserem bisherigen Kenntnisstand zu unterschiedlich. Genauere Erkenntnisse erhoffen wir aus einer zur Zeit beim <a href="http://www.bsh.de" target="_blank" title="Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrgraphie">BSH</a> laufenden Untersuchung.&#8221; Im weiteren Teil des Interviews erklärt die Staatssekretärin, dass innerhalb der europäischen Konferenz der Verwaltungen (CEPT) derzeit Beratungen über die Prüfungsanforderungen für <a href="http://www.funkzeugnis.de" title="Seefunkzeugnisse" target="_blank">Seefunkzeugnisse</a> stattfinden, konkrete Ergebnisse aber noch nicht vorliegen. Eine Harmonisierung der Prüfungsanforderungen werde angestrebt. <span class="Apple-style-span" style="color: #999999"></span></p>
<h6 style="text-align: left"><span style="color: #999999; font-size: 12px; font-weight: normal" class="Apple-style-span">Kleiner Vergleich zwischen deutschen und britischen Seefunkzeugnissen </span></h6>
<p style="text-align: left"><span class="Apple-style-span" style="color: #999999"></span><span class="Apple-style-span" style="color: #999999"></span>Die Kosten für den Erwerb deutscher und englischer Seefunkzeugnisse unterscheiden sich nicht. Auch die <a href="http://www.rolfdreyer.de/kursangebot/funkzeugnisse/ukw-funkbetriebszeugnisse/termine.html" target="_blank" title="Termine UKW-Funkbetriebszeugnis SRC">Dauer der Ausbildung</a> ist gleich (1 Samstag für das SRC, 1 Wochenende für das LRC). Eine Prüfung noch am Ausbildungstag ist bei deutschen Seefunkzeugnissen dagegen nicht möglich. Für deutsche Seefunkzeugnisse müssen auch mehr Fragen gelernt und eine praktische Funkprüfung abgelegt werden. Das ist alles machbar, wie viele tausend erfolgreiche Seefunkprüfungen Jahr für Jahr zeigen.  </p>
<h6 style="text-align: left"><span class="Apple-style-span" style="color: #999999; font-size: 12px; font-weight: normal">Schlussfolgerung </span></h6>
<p style="text-align: left">Wer sich im Urlaub nicht mit deutschen Behörden rumärgern möchte, dem kann nach derzeitigem Stand nur geraten werden, ein amtliches deutsches Seefunkzeugnis zu erwerben, das <a href="http://www.ukw-funkbetriebszeugnis.de" target="_blank" title="UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC)">UKW-Funkbetriebszeugnis</a> (SRC) oder das <a href="http://www.allgemeines-funkbetriebszeugnis.de" title="Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC)">Allgemeine Funkbetriebszeugnis</a> (LRC). Und im Gegensatz zum britischen Seefunkzeugnis ist in der Ausbildung für ein deutsches Seefunkzeugnis auch die Ausbildung zum <a href="http://www.ukw-sprechfunkzeugnis.de" title="UKW-Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrt" target="_blank">UKW-Sprechfunkzeugnis</a> (UBI) für die Binnenschifffahrt bereits enthalten. </p>
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