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Führerscheinfrei bis 15 PS

Donnerstag, den 18. Oktober 2012

Am 17.10.12 ist endlich die lange angekündigte Sportbootführerscheinreform in Kraft getreten. Im See- und Binnenbereich darf ein Sportboot mit einer Motorisierung von bis zu 15 PS führerscheinfrei gefahren werden. Allerdings darf das „Kleingedruckte“ nicht übersehen werden.

1.) Der Bootsführer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Im Seebereich gibt es eine Ausnahme: Hier dürfen auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Sportboote mit bis zu 15 PS Antriebsleistung (an der Welle) führen. Eine Altersuntergrenze gibt es nicht, die elterliche Aufsichtspflicht bleibt unberührt.

2.) Die Führerscheinpflichtgrenze von 15 PS gilt nicht für den Rhein, die Landesgewässer und den Bodensee; hier bleibt es weiterhin bei 5 PS.

3.) Zum Segelsurfen wird nun bundesweit kein Sportbootführerschein mehr benötigt.

Diese Regelungen gelten nur in Deutschland. Den genauen Wortlaut aller Änderungen findet man im Bundesgesetzblatt Nr. 47 Teil I S. 2102.

Fahren ohne Sportbootführerschein: 150,- €

Freitag, den 16. Mai 2008

Wer auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen ohne Fahrerlaubnis ein Sportboot mit einer Motorisierung von mehr als 5 PS führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und wer dabei erwischt wird, muss ein Bußgeld bezahlen. Das passiert leider immer wieder. Nachdem ich in der vergangenen Woche gleich zwei Mal gefragt wurde, wie hoch das Bußgeld ausfallen wird, habe ich mich bei der für die Ostsee zuständigen Bußgeldstelle erkundigt: 150,- € beim ersten Mal. Bei wiederholtem Verstoß steigt nicht nur die Höhe des Bußgelds rapide an, es droht auch eine Führerscheinsperre. Dann darf kein Sportbootführerschein mehr erworben werden.