Archiv der Kategorie ‘Seefunk‘

Multiple Choice Funkprüfungen ab 1.4.11

Donnerstag, den 21. Oktober 2010

Das Bundesministerium für Verkehr (BMVBS) hat mitgeteilt, dass die neuen Multiple Choice-Prüfungsfragebogen für das SRC und das LRC nicht wie im geplant am 1.1.2011 in Kraft treten, sondern erst am 1.4.2011. Wer vor dem 1.4.2011 seinen Antrag auf Zulassung zur SRC-/LRC-Prüfung einreicht, kann noch nach den alten Fragenkatalogen geprüft werden. Das gilt auch für Personen, die sich zur Wiederholungsprüfung anmelden, weil sie beim ersten Mal die Fragebogenbogenprüfung nicht bestanden haben. Zur Einführung von Multiple Choice Prüfungen beim UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) und beim Sportbootführerschein See wurde nichts bekannt gegeben.

Multiple Choice Fragen bei Funkprüfungen

Freitag, den 1. Oktober 2010

Die neuen Multiple Choice Fragen, die für Seefunkprüfungen SRC und LRC  ab dem 1.1.2011 eingesetzt werden sollen, sind bereits veröffentlicht worden. Auch eine erste Überarbeitung wurde bekannt gegeben. Was noch fehlt, sind die Prüfungsfragebogen. Auch die Verbände, die die Prüfungen abnehmen, kennen sie nicht. Nicht einmal bekannt ist, aus wie vielen Fragen ein Fragebogen bestehen wird.

Langsam drängt die Zeit. Verlage und Autoren warten auf Klarheit. Wenn nach neuen Regeln geprüft wird, müssen Lehrbücher verfügbar sein. Ich habe mein Lehrbuch UKW-Funkbetriebszeugnis bereits überarbeitet – mehr als zur Hälfte neugeschrieben, wäre die richtigere Aussage. Das neue Manuskript liegt dem Delius Klasing Verlag vor. Es ist fertig gesetzt, Korrektur gelesen, lektoriert und könnte gedruckt werden.

Wird die Einführung der Multiple Choice Fragen wieder verschoben?

Aber der Verlag muss noch warten. Neuerdings heißt es aus gut informierten Kreisen, dass die Umstellung der Funkprüfung auf Multiple Choice Fragen noch einmal um sechs Monate verschoben wird. Dann könnte auch gleich die Prüfung für das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI) auf Multiple Choice umgestellt werden. Angeblich sind die Fragen schon fertig; nur veröffentlicht wurden sie noch nicht. Nicht optimal ist der Zeitpunkt 1. Juli 2011, weder für Verlage, noch für Ausbilder und auch nicht für Prüfer – ganz zu schweigen von Prüflingen, die eine Prüfung verschieben oder wiederholen müssen. Der 1. Januar 2011 macht mehr Sinn.

Multiple Choice Prüfungen, britische Seefunkzeugnisse

Montag, den 11. Mai 2009

Am Rande der Düsseldorfer Bootsausstellung im Januar 2009 hatte Bundesverkehrsminister Tiefensee angekündigt, dass die Prüfungsfragen in Sportbootführerschein-Prüfungen vom Jahr 2010 an per Multiple Choice beantwortet werden sollen (mehr dazu hier >>). Inzwischen wurde bekannt, dass vor Ende 2010 keine Multiple Choice Antworten für Sportbootführerschein-Prüfungen fertiggestellt sein können. Mit einer Einführung wird daher auch nicht vor 2011 gerechnet.

Multiple Choice Funkprüfungen voraussichtlich ab 2010

Gleichzeitig wurde bekannt, dass noch im ersten Halbjahr 2009 neue Fragenkataloge für die Funkzeugnisse veröffentlicht werden sollen, die ebenfalls Multiple Choice Antworten enthalten. Mit den ersten Prüfungen nach dem Multiple Choice Verfahren wird aber erst im kommenden Jahr gerechnet.

Ergänzungsprüfung für Inhaber eines britischen Seefunkzeugnisses

Weiterhin wurde beschlossen, dass Inhaber eines britischen Seefunkzeugnisses der RYA eine Ergänzungsprüfung ablegen müssen, um ein rechtsgültiges Seefunkzeugnis zu erwerben. Mehr über britische Seefunkzeugnisse. Ab 2010 soll Skippern, die nur ein britisches Seefunkzeugnis der RYA vorlegen können, ein Bußgeld auferlegt werden.

Belgien verlangt Funkgeräte auf Sportbooten

Sonntag, den 8. März 2009

Erstmals zur Wassersportsaison 2009 müssen Sportboote in Belgien mit einem UKW-Funkgerät ausgerüstet sein. Betroffen sind motorisierte Sportboote von mehr als 7 m Länge, die auf einer belgischen Binnenwasserstraße fahren. Dies verlangt Art. 4.06 (3) und (4) des Algemeen Politiereglement voor de Scheepvaart op de Binnenwateren. Die Vorschrift gilt bereits seit dem 1.1.2009.

Zwei Kanäle müssen abgehört werden

Sportboote in Fahrt müssen in den beiden Verkehrskreisen Schiff-Schiff und Nautischer Information (NIF) empfangsbereit sein. Der Nautische Informationsfunk umfasst alle Funkgespräche zwischen Schiffen und Behörden, denen der technische Betrieb der Wasserstraßen obliegt. Für den Funkverkehr zwischen Schiffen werden zumeist die Kanäle 10, 13, 77 verwendet. In Deutschland wird der Nautische Informationsfunk grundsätzlich auf anderen Kanälen abgewickelt, wozu dann ein zweites Funkgerät erforderlich ist. Denn Funkgeräte im Binnenschifffahrtsfunk können immer nur einen Kanal abhören.

Blockkanäle

Auf manchen Strecken der belgischen Binnenwasserstraßen sind so genannte Blockkanäle eingerichtet; hier werden Schiff-Schiff-Gespräche und der Nautische Informationsfunk auf demselben Kanal betrieben. Auf diesen Strecken reicht ein Funkgerät aus. Für Strecken ohne Blockkanal muss ein zweites Funkgerät an Bord sein: dieses kann ein Handsprechfunkgerät sein. Handsprechfunkgeräte werden bereits für etwa 100,- € angeboten.

Widerspruch zu internationalen Abkommen

Der belgische Erlass widerspricht nach Ansicht der deutschen Verwaltung einer internationalen Vereinbarung, der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk. Deutsche Behörden bemühen sich derzeit um eine Ausnahmeregelung für deutsche Sportbootfahrer.

UKW-Funkzeugnisse SRC + UBI im Eigenstudium möglich

Donnerstag, den 22. Mai 2008

Das UKW-Funkbetriebszeugnis SRC und das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt UBI kann man auch im Eigenstudium erwerben. Ich habe zahlreiche Mails von Lesern meines Buches UKW-Funkbetriebszeugnis erhalten, die von einer erfolgreichen Prüfungsvorbereitung allein mithilfe des Buches berichten. Einen Kurs oder eine Funkausbildung haben diese Leser nicht besucht. Das Buch enthält nicht nur alle Fragenkataloge, sondern es beschreibt auch genau, wie die Prüfung abläuft und aus welchen Teilen sie besteht.

Vorbereitung auf die praktische Prüfung

Auch die Vorbereitung auf die praktische Prüfung ist mit dem Buch möglich. Das Buch enthält eine genaue Beschreibung aller Aufgabentypen mit ausführlichen Lösungen. In den Lösungen ist stets das Display des DSC-Controllers dargestellt und darunter die zu drückende Taste. Darunter wieder das Display mit der neuen Anzeige, darunter wieder die zu drückende Taste usw. Weil der DSC-Controller nicht schwerer als ein Handy zu bedienen ist, wird schnell die Programmlogik des DSC-Controllers klar.

Trainingssoftware

Es gibt diverse Programme, die den DSC-Controller simulieren. Ich kenne keines, das genau so funktioniert wie der DSC-Controller. Das bestätigen auch meine Kursteilnehmer, die sich eine solche Software zugelegt haben. Wer sich mithilfe einer Software-Simulation auf die Prüfung vorbereiten möchte, sollte sich bei seinem Prüfungsausschuss erkundigen, wann und wo Prüfungen am PC (statt am Original-Gerät) stattfinden und welche Software dazu eingesetzt wird. Manche Schulen scheuen nämlich die Investition in zwei DSC-Controller und bilden nur mit Software-Simulationen aus. Deren Kursteilnehmer werden dann mit dieser Software geprüft.

Englische Seefunktexte

Die englischen Seefunktexte, von denen zwei in der Prüfung übersetzt werden müssen, sind natürlich auch im Buch UKW-Funkbetriebszeugnis enthalten. Bei Fragen zur Aussprache verweise ich auf meine Homepage, wo ich alle Seefunktexte vorlese.

Online-Kurs für UKW-Funkzeugnisse geplant

Ich plane für Ende 2009 einen Online-Kurs zum Erwerb der UKW-Funkzeugnisse (See und Binnen). Das ist zwar noch lange hin, aber bis 2009 wird beim Verstoß gegen die Funkzeugnispflicht kein Bußgeld erhoben. Doch dann ist der Online-Kurs die erste Wahl. Er bietet ja bekanntlich drei wichtige Vorteile: a) Betreutes Lernen und Üben mit der Möglichkeit, Fragen zu stellen. b) Auf die Prüfung vorbereiten, wann und wo man möchte. c) Erheblicher Zeitgewinn – einfacher, bequemer, preisgünstiger und schneller als mit dem Online-Kurs geht es wirklich nicht.

Attacken auf GPS – GPS Jamming

Freitag, den 18. April 2008

Die weite Verbreitung und die hohe Genauigkeit machen uns immer abhängiger vom amerikanischen Satelliten-Navigationssystem GPS. Satelliten-Navigation wird längst nicht mehr nur im Land-, Luft- und Seeverkehr eingesetzt, so stützt sich zum Beispiel auch die Stromverteilung in Deutschland entscheidend auf GPS.

Daher muss auch mit Attacken auf GPS gerechnet werden. Mit relativ einfachen technischen Mitteln lässt sich der Empfang von GPS in Gebieten bis zu mehreren Hundert Kilometern Größe stören oder unterbinden. Das ist bekannt; darüber berichte ich auch in meinem Buch Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See. 1997 wurde angeblich auf einer Luftfahrtschau in Moskau ein GPS-Störsender zum Preis von 3500 US-Dollar angeboten. Im Internet sollen technische Bauanleitungen verfügbar sein; die benötigten Teile kosten wohl nur etwa 500,- €.

Als im Jahr 2003 weiträumig der Strom in den USA, in Skandinavien und Italien ausfiel, wurde die Ursache zunächst in einer GPS-Störung vermutet, doch das erwies sich als Irrtum. Es war vermutlich der Sonnenwind (siehe unten). GPS-Störungen – gleich welcher Ursache – bezeichnet man als GPS-Jamming.

Alternativen zu GPS

Viele Staaten wollen vom amerikanischen GPS unabhängig werden. Die EU-Verkehrminister hatten bereits am 26.2.2002 beschlossen, ein eigenes Satelliten-Navigationssystem, Galileo, aufzubauen. Wegen Problemen bei der Finanzierung musste der Starttermin mehrmals verschoben werden. Erst am 23.4.2008 hat das EU-Parlament die Finanzierung bewilligt. Jetzt ist von 2013 die Rede, doch der Start von Galileo kann auch auf 2014 verschoben werden.

Auch China sollte damals mit ins Boot kommen. Doch weil die EU den Chinesen keinen uneingeschränkten Zugriff gewähren wollte, lehnten sie ab und bauten ihr eigenes Satelliten-Navigationssystem auf: Beidou. Beidou arbeitet wie GPS mit 30 umlaufenden Satelliten und setzt zudem noch 5 geostationäre Satelliten ein. Beidou läuft in einigen Teilen Chinas bereits. Zur Olympiade soll es in ganz China verfügbar sein; für 2010 ist die volle Betriebsbereitschaft vorgesehen.

Dagegen gab es mit dem russischen Satelliten-Navigationssystem Glonass von Anfang an Probleme. Sie sind auch bis heute nicht behoben – obwohl Präsident Putin dies mehrfach öffentlich angeordnet hatte.

Terrestrische Navigationssysteme in der Schifffahrt

Im Seeverkehr wurden terrestrische (landgestützte) Navigationssysteme schon lange vor GPS eingesetzt. Weltweit verbreitet ist Loran (Long Range Navigation). Das nordeuropäische Loran-C (NELS) besitzt eine zu GPS vergleichbare Genauigkeit. Es sollte eigentlich schon zum 31.12.2005 abgeschaltet werden, doch dann besann man sich (auch in anderen Staaten) darauf, Loran für den Fall von GPS-Störungen weiter zu betreiben.

Loran ist inzwischen mit GPS synchronisiert. Loran-Signale können von bestimmten GPS-Geräten genauso wie Satelliten-Signale empfangen werden. Bei einem Ausfall von GPS macht Loran weiter und umgekehrt. Und Störungen, welche die Positionsgenauigkeit eines Systems herabsetzen, werden vom anderen System erkannt und gemeldet. An der Entwicklung der dafür notwendigen Technik war Deutschland stark beteiligt.

Natürliche Störungen der Satelliten-Navigation

Nicht nur technische Störungen oder terroristische Attacken bedrohen die Satelliten-Navigation, auch der Sonnenwind kann GPS außer Kraft setzen. Sonnenwind ist ein Schauer elektrisch geladener Teilchen, den die Sonne beständig abbläst. Seine Stärke schwankt mit einer Periode von elf Jahren. 2007 herrschte Flaute; für 2012 muss mit Sturm gerechnet werden.

Die Stärke des Sonnenwindes ist an der Anzahl und Größe der Sonnenflecken erkennbar. 2007 war die Sonne nahezu fleckenfrei; sechs Jahren zuvor waren etwa 2,5 % der Sonnenoberfläche mit dunklen Flecken bedeckt gewesen. Im Herbst 2001 spielte GPS plötzlich verrückt und zeigte falsche Positionen an. Auch der Satellitenfunk des weltweiten Seenotfunksystems GMDSS brach für 40 Minuten zusammen. Im Jahr 2008 nehmen die Sonnenflecken wieder in Anzahl und Größe zu; am 4. Januar 2008 wurde der erste Sonnenflecken beobachtet. Er läutete den 24. Zyklus ein. Für 2012/2013 wird – wie gesagt – wieder ein Höhepunkt der Sonnenaktivität erwartet. Aber bis heute ist die Wissenschaft nicht in der Lage, die Flecken und die genaue Stärke des Sonnenwindes präzise vorherzusagen, sodass auch vor Störungen nicht gewarnt werden kann.

Es war übrigens Galileo, der als Erster die Sonnenflecken beobachtet hat. Doch ich glaube nicht, dass die EU deswegen ihr Satelliten-Navigationssystem Galileo genannt hat. Galileo kannte den Sonnenwind noch nicht. Aber Galileo kartografierte die Flecken und wies damit nach, dass sogar die Sonne selbst rotiert – und auch das wurde damals als Ungeheuerlichkeit angesehen.

Klassische Navigation mit Papierseekarten

Jede Technik kann ausfallen und im feuchten, rauen Bordbetrieb ist die Elektrik besonders gefährdet. Eine typische Schwachstelle ist die Verkabelung der GPS-Antenne. Der Gesetzgeber verlangt daher von der Sportschifffahrt, dass sie nicht allein elektronisch navigiert, sondern stets aktuelle Papierseekarten an Bord hat. Aber wer nicht regelmäßig die klassische Navigation mit Papierseekarten betreibt, kann bei Ausfall der Elektronik trotzdem auf dem Schlauch stehen.

Funkzeugnispflicht – Übergangsfrist verlängert

Donnerstag, den 24. Januar 2008

Seit dem 6. August 2005 muss jeder Bootsführer ein Funkzeugnis besitzen, wenn sein Schiff mit einem Funkgerät ausgerüstet ist. Schon lange zuvor galt die Vorschrift, dass auf Booten mit Funkgerät ein „Funker“ anwesend sein muss. Jeder, der ein Funkzeugnis besitzt, darf die Aufgabe als Funker übernehmen. Seit dem 6. August 2005 muss der Bootsführer selbst ein Funkzeugnis besitzen, wenn auf seinem Boot eine Funkanlage installiert ist.

Funkzeugnispflicht in der Berufsschifffahrt

Eine derartige Vorschrift gibt es für die Berufsschifffahrt schon seit Mitte der 90er Jahre. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Schiffsführer im Hinblick auf die Sicherheit des Fahrzeugs und die Leichtigkeit und Sicherheit des Schiffsverkehrs über alle funkrechtlichen Bestimmungen informiert sein muss – auch wenn er das Funkgerät im Bordalltag gar nicht selbst bedient.

Sicherheit des Fahrzeugs; Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs

Die Sicherheit des Fahrzeugs wird durch eine Notlage bedroht. Eine Notlage kann ein klassischer Seenotfall sein, aber auch schon die Vorstufe davon, wenn ein technisches oder medizinisches Problem an Bord vorhanden ist. Und schon dann muss über Funk eine Seenotleitstelle informiert werden! Das gilt auch, wenn ein Mensch über Bord gefallen ist. – Mit Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ist gemeint, dass auf See eine Verkehrslenkung ähnlich wie durch Fluglotsen erfolgt – weltweit einheitlich und natürlich über Funk.

Funkzeugnispflicht in der Sportschifffahrt

Am 6. August 2005 hat der Gesetzgeber diese Vorschrift auf die Sportschifffahrt erweitert. Insbesondere wurden Vercharterer verpflichtet, Yachten mit Funkgerät nur noch an solche Personen zu übergeben, die nicht nur einen Sportbootführerschein, sondern auch ein Funkzeugnis besitzen.

Übergangsfrist für die Charterbranche

Wegen dieser Regelung befürchtete die Charterbranche erhebliche Geschäftseinbußen. Viele Wassersportler besäßen kein Funkzeugnis und würden nun in Länder ausweichen, in denen derartige Vorschriften nicht existierten oder nicht so streng gehandhabt würden. Das Bundesverkehrsministerium schaffte daraufhin die Funkzeugnispflicht zwar nicht wieder ab, doch es kündigte an, dass bis zum 1. Oktober 2007 kein Bußgeld auferlegt werde, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass der Schiffsführer das vorgeschriebene Funkzeugnis nicht besitzt.

Immer noch zahlreiche Bootsführer ohne Funkzeugnis

Sehr viele Wassersportler haben daraufhin wieder eine Yachtschule besucht und ein Funkzeugnis erworben. Die Prüfung ist auch nicht besonders schwer. Prüfungsausschüsse und Schulen haben fleißig gearbeitet – und gut verdient. Doch nach Ablauf der Übergangsfrist hat der Deutsche Segler-Verband (DSV) festgestellt, dass noch immer eine große Anzahl an Seglern und Motorbootfahrern kein Funkzeugnis besitzt. Dazu mussten nur die Zahlen der ausgestellten Sportbootführerscheine mit denen der ausgestellten Funkzeugnisse verglichen werden.

Funkzeugnispflicht für Schiffsführer

Daher hat der DSV Ende 2007 das Bundesverkehrsministerium gebeten, die Übergangsfrist zu verlängern. Wie am Rande der Düsseldorfer Bootsausstellung bekannt wurde, hat das Ministerium dieser Bitte entsprochen und die Übergangsfrist bis Ende 2008 verlängert. Auch in der neuen Saison wird also kein Bußgeld verhängt, wenn der Schiffsführer kein Funkzeugnis besitzt. Es reicht in solchen Fällen aus, wenn eine andere Person an Bord ein Funkzeugnis hat.

Anerkennung britischer Funkzeugnisse

Donnerstag, den 3. Januar 2008

Einige schwarze Schafe unter den Sportbootschulen bieten seit dem Sommer 2006 eine Ausbildung zum Erwerb britischer Seefunkzeugnisse (RYA) an. Wer sich zu Hause vorbereite und über Grundkenntnisse der englischen Sprache verfüge, könne an einem Tag gleichzeitig die Ausbildung und die Prüfung absolvieren. Das Bundesverkehrsministerium hat schon am 27.7.2006 vor dem Erwerb solcher Zeugnisse gewarnt. Dennoch wurden entsprechende Angebote nicht zurückgezogen, offensichtlich lief das Geschäft zu gut.

Erneute Warnung des Bundesverkehrsministeriums

In Ausgabe 1/2007 des Palstek erscheint nunmehr ein Interview mit der zuständigen Staatssekretärin, Karin Roth aus dem Bundesverkehrsministerium. Auf die Frage, ob ein solches RYA-Funkzeugnis von den deutschen Behörden anerkannt werde, antwortet Frau Roth wörtlich: „Das RYA-Funkzeugnis berechtigt nicht, auf einem Schiff, das die deutsche Flagge führt, den Seefunkdienst auszuüben. Die Unterschiede in den Prüfungsanforderungen in Großbritannien und in Deutschland sind nach unserem bisherigen Kenntnisstand zu unterschiedlich. Genauere Erkenntnisse erhoffen wir aus einer zur Zeit beim BSH laufenden Untersuchung.“ Im weiteren Teil des Interviews erklärt die Staatssekretärin, dass innerhalb der europäischen Konferenz der Verwaltungen (CEPT) derzeit Beratungen über die Prüfungsanforderungen für Seefunkzeugnisse stattfinden, konkrete Ergebnisse aber noch nicht vorliegen. Eine Harmonisierung der Prüfungsanforderungen werde angestrebt.

Kleiner Vergleich zwischen deutschen und britischen Seefunkzeugnissen

Die Kosten für den Erwerb deutscher und englischer Seefunkzeugnisse unterscheiden sich nicht. Auch die Dauer der Ausbildung ist gleich (1 Samstag für das SRC, 1 Wochenende für das LRC). Eine Prüfung noch am Ausbildungstag ist bei deutschen Seefunkzeugnissen dagegen nicht möglich. Für deutsche Seefunkzeugnisse müssen auch mehr Fragen gelernt und eine praktische Funkprüfung abgelegt werden. Das ist alles machbar, wie viele tausend erfolgreiche Seefunkprüfungen Jahr für Jahr zeigen.

Schlussfolgerung

Wer sich im Urlaub nicht mit deutschen Behörden rumärgern möchte, dem kann nach derzeitigem Stand nur geraten werden, ein amtliches deutsches Seefunkzeugnis zu erwerben, das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) oder das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC). Und im Gegensatz zum britischen Seefunkzeugnis ist in der Ausbildung für ein deutsches Seefunkzeugnis auch die Ausbildung zum UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) für die Binnenschifffahrt bereits enthalten.