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	<title>Sportbootfuehrerschein.de Blog &#187; Schifffahrtsrecht</title>
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		<title>Sportbootführerschein in Norwegen</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Oct 2009 14:10:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rolf Dreyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schifffahrtsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Auch in Norwegen ist inzwischen ein Sportbootführerschein vorgeschrieben, und zwar für alle Boote, die mindestens 8,00 m lang sind oder über mindestens 25 PS Motorleistung verfügen. Personen, die vor dem 1.1.1980 geboren sind, sind von der Sportbootführerscheinpflicht befreit. Als erstes Land der Welt führt Norwegen ein Verkehrszentralregister für Führer von Booten und Schiffen ein. Verstöße gegen schifffahrtsrechtliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch in Norwegen ist inzwischen ein Sportbootführerschein vorgeschrieben, und zwar für alle Boote, die mindestens 8,00 m lang sind oder über mindestens 25 PS Motorleistung verfügen. Personen, die vor dem 1.1.1980 geboren sind, sind von der Sportbootführerscheinpflicht befreit.</p>
<p>Als erstes Land der Welt führt Norwegen ein Verkehrszentralregister für Führer von Booten und Schiffen ein. Verstöße gegen schifffahrtsrechtliche Vorschriften werden – wie in der Flensburger Sportbootführerschein – gespeichert und mit Punkten belegt.</p>
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		<title>Sportbootführerschein in Kanada</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Oct 2009 13:53:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rolf Dreyer</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Kanada]]></category>
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		<description><![CDATA[Seit dem 15.9.09 ist auch in Kanada ein Sportbootführerschein vorgeschrieben, und zwar für jedes motorisierte Sportboot. Die kanadischen Vorschriften sind demnach sogar strenger als die deutschen. In Deutschland ist ein Sportbootführerschein bekanntlich erst bei mehr als 5 PS Motorleistung erforderlich. Deutsche Sportbootführerscheine werden in Kanada anerkannt, wenn – während eines Kalenderjahres – der Aufenthalt in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 15.9.09 ist auch in Kanada ein Sportbootführerschein vorgeschrieben, und zwar für jedes motorisierte Sportboot. Die kanadischen Vorschriften sind demnach sogar strenger als die deutschen. In Deutschland ist ein Sportbootführerschein bekanntlich erst bei mehr als 5 PS Motorleistung erforderlich. Deutsche Sportbootführerscheine werden in Kanada anerkannt, wenn – während eines Kalenderjahres – der Aufenthalt in Kanada nicht länger als 45 Tage dauert. Auch diese Regelung ist strenger als die deutsche. Ausländer dürfen in Deutschland mit einem Sportbootführerschein ihres Heimatlandes ein Sportboot führen, wenn sie sich nicht länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten.</p>
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		<title>Bootsregister und Kennzeichenpflicht vom Tisch?</title>
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		<pubDate>Mon, 11 May 2009 14:21:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rolf Dreyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Schifffahrtsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Anfang 2008 wurde bekannt, dass Lobbyisten der Wassersportwirtschaft den Gesetzgeber bedrängt hatten, ein Bootsregister einzuführen – mit dem Hintergedanken genaue Marktdaten zu bekommen und Produkte und Dienstleistungen gezielter absetzen zu können; siehe Blogbeitrag vom 22.1.2008. Zudem sollten die auf Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschriebenen Kennzeichen auch auf den Seeschifffahrtsstraßen eingeführt werden. Dieser Schuss scheint nach hinten loszugehen. Anstatt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anfang 2008 wurde bekannt, dass Lobbyisten der Wassersportwirtschaft den Gesetzgeber bedrängt hatten, ein Bootsregister einzuführen – mit dem Hintergedanken genaue Marktdaten zu bekommen und Produkte und Dienstleistungen gezielter absetzen zu können; siehe <a href="http://sportbootfuehrerschein.de/blog/2008/01/22/kennzeichenpflicht-in-der-sportschifffahrt/">Blogbeitrag vom 22.1.2008</a>. Zudem sollten die auf Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschriebenen <a href="http://sportbootfuehrerschein.de/blog/?s=Kennzeichen">Kennzeichen</a> auch auf den Seeschifffahrtsstraßen eingeführt werden. </p>
<p>Dieser Schuss scheint nach hinten loszugehen. Anstatt die Kennzeichenpflicht auf die Seeschifffahrtstraßen auszudehnen, ist das Bundesverkehrsministerium zu dem Ergebnis gekommen, die Kennzeichenpflicht auf den Binnenschifffahrtsstraßen abzuschaffen. Und von einem Bootsregister ist auch keine Rede mehr. Eine endgültige Entscheidung wird jedoch erst im nächsten Jahr erwartet; es sollen auch noch Stellungnahmen anderer Behörden wie der Wasserschutzpolizei eingeholt werden. Amtlich abgeschafft würde die Kennzeichenpflicht dann im Jahr 2011.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Hafenstaatkontrolle</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Apr 2009 10:56:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rolf Dreyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Schifffahrtsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Hafenstaatkontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[Paris MOU]]></category>
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		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Thema Hafenstaatkontrolle betrifft nur die Berufsschifffahrt. Liegt ein Schiff in einem Hafen, so kann es plötzlich unangemeldeten Besuch bekommen. In Deutschland sind dies die Besichtiger der See-Berufsgenossenschaft (See-BG), die nach den Vorgaben des Paris Memorandum of Understanding (Paris MOU) Schiffe unter eigener oder fremder Flagge ohne Voranmeldung auf anerkannte Sicherheits- und Umweltstandards überprüfen. Bericht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Thema <em>Hafenstaatkontrolle</em> betrifft nur die Berufsschifffahrt. Liegt ein Schiff in einem Hafen, so kann es plötzlich unangemeldeten Besuch bekommen. In Deutschland sind dies die Besichtiger der <a href="http://www.see-bg.de" target="_blank">See-Berufsgenossenschaft</a> (See-BG), die nach den Vorgaben des <a href="http://www.parismou.org" target="_blank">Paris Memorandum of Understanding </a>(Paris MOU) Schiffe unter eigener oder fremder Flagge ohne Voranmeldung auf anerkannte Sicherheits- und Umweltstandards überprüfen. </p>
<p><strong><span style="color: #999999;">Bericht der See-BG</span></strong></p>
<p>Im Jahr 2008 hat See-BG 1404 Schiffe überprüft. 48 (3,4%) von ihnen hatten so schwierwiegende Mängel, dass ein Auslaufverbot verhängt wurde. Im Jahr 2007 waren 1447 Schiffe überprüft und 54 (3,7%) festgehalten worden. In der Paris MOU sind 27 Staaten vertreten; sie haben 2008 etwa 13500 Schiffe untersucht und für rund 1300 Schiffe (9,6%) ein Auslaufverbot verhängt. </p>
<p><strong><span style="color: #999999;">Schwerpunkt Thema 2009 Rettungseinrichtung</span></strong></p>
<p>Mit der Hafenstaatkontrolle sollen die Sicherheit an Bord gewährleistet und Umweltschäden vermieden werden. Dazu wird in jedem Jahr ein sicherheitsrelevanter Bereich ausgewählt, der besonders intensiv überprüft wird. 2008 war es die Navigation gewesen, 2009 steht die Rettungseinrichtung im besonderen Augenmerk der Besichtiger. Es ist nicht bekannt, ob Schiffe, die die Anforderungen nicht erfüllen, auch andere Schiffe – insbesondere Yachten – gefährden können; auszuschließen ist dies jedoch nicht.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend</title>
		<link>http://www.sportbootfuehrerschein.de/blog/2009/03/31/sks-schein-fur-gewerbliche-tatigkeit-ausreichend/</link>
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		<pubDate>Tue, 31 Mar 2009 08:11:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rolf Dreyer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Sportbootführerschein See berechtigt bekanntlich nur zum Führen von Fahrzeugen für Sport- und Freizeitzwecke. Für gewerbliche Zwecke war bislang gemäß Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) vorgeschrieben. Das wird sich nun ändern. SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit einer Presse-Mitteilung darüber informiert, dass zukünftig ein Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) für gewerbliche Zwecke innerhalb der 12-sm-Zone [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Sportbootführerschein See berechtigt bekanntlich nur zum Führen von Fahrzeugen für Sport- und Freizeitzwecke. Für gewerbliche Zwecke war bislang gemäß Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) der Sportseeschifferschein (<a href="http://sss-schein.de/" target="_blank">SSS-Schein</a>) vorgeschrieben. Das wird sich nun ändern. </p>
<p><strong><span style="color: #999999;">SKS-</span><span style="color: #999999;">Schein</span><span style="color: #999999;"> </span><span style="color: #999999;">für</span><span style="color: #999999;"> </span><span style="color: #999999;">gewerbliche</span><span style="color: #999999;"> </span><span style="color: #999999;">Tätigkeit</span><span style="color: #999999;"> </span><span style="color: #999999;">ausreichend</span></strong></p>
<p>Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit einer <a href="http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,46694,00.html" target="_blank">Presse-Mitteilung</a> darüber informiert, dass zukünftig ein Sportküstenschifferschein (<a href="http://sks-schein.de/" target="_blank">SKS-Schein</a>) für gewerbliche Zwecke innerhalb der 12-sm-Zone ausreicht. Ausbilder, die Einsteiger- und Grundlagenausbildung in Strandnähe in den Sportarten Segeln, Windsurfen und Kiten anbieten, benötigen danach nur noch einen SKS-Schein. Über eine entsprechende Erleichterung für <a href="http://sportbootfuehrerschein.de/blog/2009/03/26/erleichterung-fur-gefuhrte-angeltouren/" target="_blank">geführte Angeltouren</a> hatte ich bereits informiert. </p>
<p><strong><span style="color: #999999;">Die amtlichen Sportbootführerscheine</span></strong></p>
<p>Deutschland bietet fünf Wassersportpatente an; nicht jedem sind sie vertraut:</p>
<ul>
<li><strong>Sportbootführerschein See</strong><br />
Erforderlich auf den Seeschifffahrtstraßen / 3-sm-Zone</li>
<li><strong>Sportküstenschifferschein (SKS-Schein)</strong><br />
Gilt in der 12-sm-Zone</li>
<li><strong>Sportseeschifferschein (SSS-Schein)</strong><br />
Gilt in ganz Europa und im Abstand von 30 sm von allen Festlandsküsten</li>
<li><strong>Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein)</strong><br />
Gilt weltweit</li>
<li><strong>Sportbootführerschein Binnen</strong><br />
Erforderlich auf den Binnenschifffahrtstraßen</li>
</ul>
<p>Gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Sportbootführerscheine See und Binnen. Alle weiterführenden Scheine sind freiwillig. Ihr Besitz kann jedoch aus versicherungs- oder strafrechtlichen Gründen notwendig werden, wenn nach einem Seeunfall außerhalb der 3-sm-Zone die Sachkunde des Skippers infrage gestellt wird.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Erleichterung für geführte Angeltouren</title>
		<link>http://www.sportbootfuehrerschein.de/blog/2009/03/26/erleichterung-fur-gefuhrte-angeltouren/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Mar 2009 15:35:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rolf Dreyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Schifffahrtsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern hat mit einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass für geführte Angeltouren auf der Ostsee und in den Boddengewässern zukünftig nicht mehr der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) verlangt wird, sondern nur noch der eine Stufe tiefer angesiedelte Sportküstenschifferschein (SKS-Schein). Dem liegt eine Entscheidung des Bundes zugrunde, die Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) entsprechend zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern hat mit einer <a href="file:///Users/rolfdreyer/Desktop/Ministerium%20für%20Verkehr,%20Bau%20und%20Landesentwicklung%20-%20Mecklenburg-Vorpommern%20Das%20Regierungsportal.htm" target="_blank">Pressemitteilung</a> bekannt gegeben, dass für geführte Angeltouren auf der Ostsee und in den Boddengewässern zukünftig nicht mehr der Sportseeschifferschein (<a href="http://sss-schein.de/" target="_blank">SSS-Schein</a>) verlangt wird, sondern nur noch der eine Stufe tiefer angesiedelte Sportküstenschifferschein (<a href="http://sks-schein.de/" target="_blank">SKS-Schein</a>). Dem liegt eine Entscheidung des Bundes zugrunde, die Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) entsprechend zu ändern. Mit dem SKS-Schein sind Fahrten in Gewässern in bis zu zwölf Seemeilen Abstand von der Festlandküste möglich. Vermutlich wird die Erleichterung nicht nur für geführte Angeltouren, sondern auch für Ausbildungs- und Lustreisen in der 12-sm-Zone gelten. Endgültige Klarheit wird die Neufassung der SeeSpbootV bringen.</p>
<p><strong><span style="color: #999999;">Hintergrund</span></strong></p>
<p>Der Sportbootführerschein See berechtigt bekanntlich nur zum Führen von Sportbooten für Sport- und Freizeitzwecke. Für gewerblichen Einsatz, also auch für entgeltlich durchgeführte Angelfahrten war gemäß § 15 SeeSpbootV bisher der Sportseeschifferschein erforderlich. Mit der angekündigten Erleichterung soll der Tourismus gefördert werden.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Alkohol am Steuer – aber ohne Verlust des Kfz-Führerscheins</title>
		<link>http://www.sportbootfuehrerschein.de/blog/2009/02/25/alkohol-am-steuer-%e2%80%93-aber-ohne-verlust-des-kfz-fuhrerscheins/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Feb 2009 11:44:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rolf Dreyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Seeamt]]></category>
		<category><![CDATA[Seeamtsspruch]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer betrunken Auto fährt, muss damit rechnen, seinen Führerschein zu verlieren. Das ist am Steuer eines Bootes nicht anders. Was viele nicht wissen: Nicht nur der Bootsführer, sondern auch die Crew darf nicht alkoholisiert sein. Und das Alkoholverbot gilt ausdrücklich auch für Jetskifahrer, Surfer und Kitesurfer. Es heißt in § 3 (4) der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung: Wer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<p>Wer betrunken Auto fährt, muss damit rechnen, seinen Führerschein zu verlieren. Das ist am Steuer eines Bootes nicht anders. Was viele nicht wissen: Nicht nur der Bootsführer, sondern auch die Crew darf nicht alkoholisiert sein. Und das Alkoholverbot gilt ausdrücklich auch für Jetskifahrer, Surfer und Kitesurfer. Es heißt in § 3 (4) der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung: </p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben. Dies gilt für das Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- und Segelsurfbrett entsprechend.</em></p>
<p style="text-align: left"><strong><span style="color: #999999;">Auch der Kfz-Führerschein kann eingezogen werden</span></strong></p>
<p style="text-align: left">Wer betrunken am Steuer eines Bootes erwischt wird, musste bisher damit rechnen, dass nicht nur der Sportbootführerschein, sondern auch der Kraftfahrzeug-Führerschein eingezogen wird. Davon war jedenfalls auszugehen, wenn der Bootsführer mit 1,3 Promille oder mehr erwischt wurde. Denn in der Schifffahrt gilt 1,3 Promille als Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit. </p>
<p style="text-align: left"><strong><span style="color: #999999;">OLG Rostock gibt betrunkenem Motorbootfahrer den Kfz-Führerschein zurück</span></strong></p>
<p style="text-align: left">Aus der <a href="http://www.kfz-versicherung-online.org/?p=142" target="_blank">Kfz-Versicherung</a> wurde jetzt ein Urteil des OLG Rostock bekannt, wonach einem betrunkenen Bootsführer sein Kfz-Führerschein nicht entzogen werden darf. Ein Motorbootfahrer war mit 2,02 Promille am Steuer angetroffen worden. Sein Sportbootführerschein wurde eingezogen und – wie in solchen Fällen üblich – wenig später auch sein Kfz-Führerschein. Ein Amtsgericht verurteilte ihn zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und entzog ihm den Kfz-Führerschein für 1 Jahr. </p>
<p style="text-align: left">Das Oberlandesgericht Rostock hob die Strafe mit der Begründung auf, dass die Tat nicht am Steuer eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. § 69 des Strafgesetzbuchs bezöge sich eindeutig auf Kraftfahrzeuge und nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes fielen Motorboote nicht unter den Begriff Kraftfahrzeug. </p>
<p style="text-align: left"><strong><span style="color: #999999;">Seeämter sind für den Entzug von Sportbootführerscheinen zuständig</span></strong></p>
<p style="text-align: left">Die Wasserschutzpolizei meldet Alkoholverstöße in der Schifffahrt an ein Seeamt. Solche Seeämter gibt es in Kiel, Hamburg, Rostock, Emden und in Bremerhaven. Sie untersuchen den Fall und entziehen gegebenenfalls die Fahrerlaubnis – in der Seeschifffahrt das Patent des Kapitäns oder Offiziers, in der Sportschifffahrt den Sportbootführerschein. </p>
<p style="text-align: left"><strong><span style="color: #999999;">Alkoholdelikte in der Sportschifffahrt in den Jahren 2007 und 2008</span></strong></p>
<p style="text-align: left">Wie die <a href="http://www.wsd-nord.wsv.de/seeamt/index.html" target="_blank">Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord</a> kürzlich bekannt gegeben hat, wurden in den Jahren 2007 und 2008 folgende sieben Seeamtssprüche wegen Alkohols am Steuer in der Sportschifffahrt gesprochen: </p>
<ol>
<li>Das Seeamt Rostock entzog am 1.12.08 dem Skipper einer Segelyacht für 12 Monate seinen Sportbootführerschein See, weil am 2.9.08 er bei der Ostansteuerung von Stralsund mit 1,22 Promille mit einer anderen Yacht kollidiert war.</li>
<li>Das Seeamt Rostock hat am 27.3.08 dem Skipper einer Segelyacht für 3 Monate den Sportbootführerschein entzogen, weil er am 14.7.07 mit 0,57 Promille während des BMW-Sailing Cups in der Warnemünder Woche mit einem Regattabegleitboot kollidiert war. </li>
<li>Das Seeamt Emden hatte am 19.2.08 über einen Kapitän zu entscheiden, der am 19.7.07 am Steuer einer Segelyacht im Harlesieler Wattfahrwasser mit einer Motoryacht kollidiert war und 1,86 Promille Alkohol im Blut hatte. Er erhielt ein Fahrverbot als Kapitän. </li>
<li>Das Seeamt Kiel belegte am 1.11.07 den Skipper eines Sportbootes mit Fahrverbot, weil er am 18.8.07 in einem Kieler Sportboothafen nach einem Ruderausfall mit vier Sportbooten kollidiert war. Es wurden 1,89 Promille festgestellt. </li>
<li>Das Seeamt Kiel entzog am 7.5.07 dem Führer eines mit vier Sportanglern besetzten Angelbootes für 6 Monate den Sportbootführerschein See, weil er am 1.10.06 mit 1,21 Promille bei Nacht im Fahrwasser im Bereich der Fehmarnsundbrücke geankert hatte und es daraufhin zu einer Kollision mit einem Fischkutter gekommen war. Ankern im Fahrwasser ist verboten. </li>
<li>Das Seeamt Hamburg entzog am 8.2.07 einem Kapitän für 4 Monate sein Patent, weil er am 26.9.06 einen niederländischen Traditionssegler mit 1,31 Promille in der Einfahrt des Yachthafens Cuxhaven auf Grund gesetzt hatte. </li>
<li>Das Seeamt Emden zog am 8.2.07 für 12 Monate den Sportbootführerschein des Führers einer Motoryacht ein, der am 15.9.06 mit 1,54 Promille auf den Leitdamm der Fischerbalje vor Borkum gefahren war. </li>
</ol>
<p style="text-align: left">In der gleichen Zeit wurde zehn Seeleuten ihr Patent wegen eines Alkoholdeliktes entzogen.</p>
<p style="text-align: left"><strong><span style="color: #999999;">Seeamtsverfahren</span></strong></p>
<p style="text-align: left">Laut Angaben der WSD Nord untersucht ein Seeamt, ob &#8220;gegen einen Kapitän, Schiffsoffizier oder Sportbootfahrer zur Sicherheit in der Seefahrt eine präventive hoheitliche Maßnahme angeordnet werden muss. Das Seeamt spricht durch Seeamtsspruch</p>
<ul class="anstrich">
<li>ein Fahrverbot bis zu einer Dauer von 30 Monaten</li>
<li>Auflagen zur Aufhebung des Fahrverbot</li>
<li>die Einschränkung einer Berechtigung;</li>
<li>den Berechtigungsentzug auf Dauer</li>
</ul>
<p align="left">aus, wenn die Untersuchung ergibt, dass der Berechtigungsinhaber zukünftig nicht geeignet ist, eine verantwortliche Tätigkeit an Bord auszuüben und der Eignungsmangel eine Bedrohung für menschliches Leben, für Sachwerte auf See oder für die Meeresumwelt darstellen kann.&#8221; </p>
<p align="left">Eine seeamtliche Untersuchung kann eingestellt werden, wenn der Beteiligte freiwillig für die Dauer von 30 Monaten seinen Sportbootführerschein abgibt. </p>
</div>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wieder Ärger mit kroatischen Sportbootführerscheinen</title>
		<link>http://www.sportbootfuehrerschein.de/blog/2009/02/15/wieder-arger-mit-kroatischen-sportbootfuhrerscheinen/</link>
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		<pubDate>Sun, 15 Feb 2009 10:14:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rolf Dreyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Schifffahrtsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sportbootführerschein]]></category>
		<category><![CDATA[ICC]]></category>
		<category><![CDATA[Internationales Zertifikat]]></category>
		<category><![CDATA[Kroatien]]></category>

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		<description><![CDATA[Kroatien unternimmt einen erneuten Anlauf, ausländische Segler und Motorbootfahrer vom Besuch seiner schönen Küstengewässer abzuschrecken. Wie die Yacht und boatnews24.com berichten, hat das kroatische Ministerium für Seewesen eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der indirekt die Anerkennung des deutschen Sportbootführerscheins See wieder in Frage gestellt wird. Nun soll angeblich eine Liste erarbeitet werden, die alle ausländischen Sportbootpatente [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kroatien unternimmt einen erneuten Anlauf, ausländische Segler und Motorbootfahrer vom Besuch seiner schönen Küstengewässer abzuschrecken. Wie die <a href="http://www.yacht.de/yo/yo_news/powerslave,id,7735,nodeid,51.html" target="_blank">Yacht</a> und <a href="http://www.boatnews24.com/aktuell/single/archive/2009/februar/article/zittern-um-gueltigen-fuehrerschein-fuer-skipper-geht-weiter.html?tx_ttnews%5Bday%5D=14&amp;cHash=558eda20f4" target="_blank">boatnews24.com</a> berichten, hat das kroatische Ministerium für Seewesen eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der indirekt die Anerkennung des deutschen Sportbootführerscheins See wieder in Frage gestellt wird. </p>
<p>Nun soll angeblich eine Liste erarbeitet werden, die alle ausländischen Sportbootpatente enthält, welche in Kroatien anerkannt werden. Inhaber eines deutschen Sportbootführerscheins See müssen sich eigentlich keine Sorgen machen, weil der zuständige Staatssekretär im letzten Jahr erklärt hat, dass der deutsche Sportbootführerschein in Kroatien anerkannt werde. Ich hatte darüber berichtet. <a href="http://sportbootfuehrerschein.de/blog/2008/12/16/deutsche-sportbootfuhrerschein-auch-in-kroatien-gultig/" target="_blank">Mehr dazu &gt;&gt;</a>. </p>
<p>Doch Kroatien wollte schon 2008 nur noch kroatische Sportpatente in seinen Küstengewässern anerkennen. Kein Wunder, dass nun die Unsicherheit wieder wächst. Schließlich hatte Kroatien bereits vor einigen Jahren durchgesetzt, dass nur noch Charteryachten unter kroatischer Flagge die inneren Gewässer Kroatiens befahren dürfen – ein eindeutiger Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht, der für den EU-Kandidaten Kroatien bislang ohne Folgen blieb. </p>
<p>Der Deutsche Segler-Verband weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die weltweite Anerkennung von Befähigungsnachweisen in der<em> <strong>E</strong></em><em><strong>CE-Resolution 40 on international certificate on operators of pleasure craft (ICC)</strong></em> geregelt ist. Die ECE ist eine UN-Unterorganisation. Diese Resolution – so der DSV – sei von Deutschland und Kroatien ratifiziert und somit von beiden Staaten völkerrechtlich verbindlich anerkannt. Alle deutschen Wassersportpatente entsprechen dem ICC und enthalten daher bekanntlich auch das Internationale Zertifikat der Vereinten Nationen.</p>
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		<title>Niederlande – ab 2009 auch nur noch 0,5 Promille</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Feb 2009 09:45:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rolf Dreyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Schifffahrtsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol am Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Alkoholkontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[Fahruntüchtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Holland]]></category>
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		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Promille]]></category>
		<category><![CDATA[Wasserschutzpolizei]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch die Niederlande haben die Promillegrenze für Bootsführer gesenkt, von 0,8 auf 0,5 Promille. In Deutschland war dieser Schritt schon vor drei Jahren vollzogen worden. Bereits im vergangenen Jahr hatte die holländische Wasserschutzpolizei ihre Kontrollen verstärkt – erstmals auch in Schleusen. 0,5 Promille ist die Grenze für die relative Fahruntüchtigkeit. Ab diesem Wert wird eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch die Niederlande haben die Promillegrenze für Bootsführer gesenkt, von 0,8 auf 0,5 Promille. In Deutschland war dieser Schritt schon vor drei Jahren vollzogen worden. Bereits im vergangenen Jahr hatte die holländische Wasserschutzpolizei ihre Kontrollen verstärkt – erstmals auch in Schleusen. </p>
<p>0,5 Promille ist die Grenze für die relative Fahruntüchtigkeit. Ab diesem Wert wird eine beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit angenommen. Als relativ fahruntüchtig gilt der Bootsführer eigentlich erst, wenn dies weitere Indizien vermuten lassen. Die deutsche Wasserschutzpolizei wies aber kürzlich daraufhin, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren auch schon bei 0,3 Promille Alkoholisierung eingeleitet werden könne, sofern sich der Bootsführer alkoholbedingt auffällig verhalte. Bei einem Alkoholgehalt von 1,3 Promille wird die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht. Bootsführern droht dann auch der Verlust ihres Kfz-Führerscheins.</p>
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		<title>Logbuchpflicht in der Sportschifffahrt</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Jan 2009 12:24:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rolf Dreyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Schifffahrtsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BMVBS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverkehrsministerium]]></category>
		<category><![CDATA[Logbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Logbuchpflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Reiseplanung]]></category>
		<category><![CDATA[Schiffstagebuch]]></category>
		<category><![CDATA[SOLAS]]></category>

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		<description><![CDATA[Berufsschiffe in der Auslandsfahrt müssen Logbücher führen. Sie heißen dort Seetagebücher und werden unterteilt in das Schiffstagebuch und das Maschinentagebuch. Logbuch in der Sportschifffahrt Ein formgerecht geführtes Logbuch ist ein Dokument. Was im Logbuch steht, das gilt erst einmal – solange nicht das Gegenteil bewiesen werden kann. Das kann nach einem Seeunfall sehr wichtig sein. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left">Berufsschiffe in der Auslandsfahrt müssen Logbücher führen. Sie heißen dort Seetagebücher und werden unterteilt in das Schiffstagebuch und das Maschinentagebuch.</p>
<p style="text-align: left"><strong>Logbuch in der Sportschifffahrt</strong></p>
<p style="text-align: left">Ein formgerecht geführtes Logbuch ist ein Dokument. Was im Logbuch steht, das gilt erst einmal – solange nicht das Gegenteil bewiesen werden kann. Das kann nach einem Seeunfall sehr wichtig sein.</p>
<p style="text-align: left">Der Skipper unterliegt bekanntlich einer Einweisungspflicht. Er muss alle Personen an Bord auf die Gefahren und ihre Aufgaben hinweisen. Steht im Logbuch, dass die Einweisung vor Fahrtantritt durchgeführt wurde, so ist auch davon auszugehen. Entsprechendes gilt für das Mannschaftstraining wie zum Beispiel das Verhalten bei Mann über Bord, Feuer an Bord, Wassereinbruch usw. Ordnet der Skipper an, dass Rettungswesten angelegt werden, so sollte dies auch in das Logbuch eingetragen werden. Mit einem Logbuch kann sich der Skipper absichern.</p>
<p style="text-align: left">Aber nach einem Unfall kann das Logbuch den Skipper auch belasten. Das berücksichtigen viele Wassersportler nicht, die vor allem zur Erinnerung an den schönen Törn Logbuch führen. </p>
<p style="text-align: left"><strong>Logbuchpflicht in meinen ersten Büchern</strong></p>
<p style="text-align: left">Seit über 15 Jahren begleitet mich nun die Frage, ob auch Sportboote ein Logbuch führen <em>müssen</em>. 1993 schrieb ich meine ersten beiden Bücher. Im Kapitel Schifffahrtsrecht hatte ich eine Logbuchpflicht für die Sportschifffahrt verneint. Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Paul, damals langjähriger Vizepräsident des <a title="DSV" href="http://dsv.org/" target="_blank">Deutschen Segler-Verbandes</a>, Chef der Kreuzer-Abteilung und sehr erfahrener Skipper, las meine Bücher vor der Veröffentlichung und bejahte eine Logbuchpflicht. Sie ergebe sich aus diversen Rechtsvorschriften, was ich weder nachvollziehen noch widerlegen konnte. Also nahm ich die Logbuchpflicht auf. </p>
<p style="text-align: left"><strong>Verwirrende Merkblätter des Bundesverkehrsministeriums</strong></p>
<p style="text-align: left">Als Lehrbuchautor muss ich die amtlichen Veröffentlichungen lesen. Ich besuche daher auf allen Bootsmessen den Stand der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und decke mich mit allen Neuheiten ein. Kurz nachdem meine Bücher erschienen waren, lag dort ein Merkblatt des <a title="BMVBS" href="http://bmvbs.de/" target="_blank">BMVBS </a>(Bundesverkehrsministerium) aus, in dem auf die Logbuchpflicht in der Sportschifffahrt hingewiesen und diverse Gesetze und Verordnungen als Rechtsquelle genannt wurden. Aha, ich lag also richtig – obwohl mich der Zwang immer geärgert hatte – freiwillig ja, aber unter Zwang nein!<a title="BMVBS" href="http://bmvbs.de/" target="_blank"></a></p>
<p style="text-align: left">Dieses Merkblatt wurde auch einige Messen lang verteilt, doch plötzlich wurde es durch eine Neuausgabe ersetzt, in der nun den Skippern in deren eigenem Interesse angeraten wurde, doch ein Logbuch zu führen. Das hat mich gefreut und natürlich habe ich sofort die entsprechenden Abschnitte in meinen Büchern korrigiert. Doch schon bald änderte das Ministerium wieder seine Meinung. Ich habe in meinen Büchern daraufhin geschrieben, dass die Logbuchpflicht umstritten ist und ein <em>eher nein</em> hinzugefügt.</p>
<p style="text-align: left"><strong>Verschärfte Argumentation</strong></p>
<p style="text-align: left">Im neuen Merkblatt des Bundesverkehrsministeriums ist nun wieder von der Pflicht die Rede, nämlich &#8220;<em>dass </em><em>der Führer eines Sportfahrzeugs ein derartiges Tagebuch an Bord haben muss und die vorgeschriebenen Eintragungen vorzunehmen hat</em>&#8220;. Da paddelt ein Kanu in der Flensburger Förde herum – das ist erlaubt, aber der Paddler muss Logbuch führen. Vater und Sohn rudern mit einem nicht-motorisierten Schlauchboot 300 m vom Ufer entfernt – mit Logbuch. Ein Angler motort mit seinem kleinen 3-m-Bötchen 500 m vor der Küste zu einem guten Angelplatz – na, der führt doch wohl auch Logbuch?! Es gibt keine Ausnahme oder Größenbeschränkung. Nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums muss<em> jedes Sportfahrzeug auf jeder Fahrt</em> Logbuch führen – Surfer und Jetski nicht, weil das keine Fahrzeuge sondern schwimmende Geräte sind und auch nicht der Schwimmer auf der Luftmatratze, aber sonst alle.</p>
<p style="text-align: left"><strong>Begründung SOLAS-Abkommen</strong></p>
<p style="text-align: left">Als Begründung wird Regel 28 aus Kapitel V des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS = Safety of Life at Sea) herangezogen. Regel 28 lautet:</p>
<ol>
<blockquote>
<li><em>Alle Schiffe <strong>in der Auslandsfahrt</strong> müssen Aufzeichnungen über Tätigkeiten und Vorfälle im Zusammenhang mit der Schiffsführung, die für die sichere Schiffsführung von Bedeutung sind, an Bord mitführen; diese müssen ausreichend ausführlich sein, damit nachträglich ein vollständiges Bild von der Reise erstellt werden kann…<br />
</em></li>
<li><em>Jedes Schiff mit einer Bruttoraumzahl von 500 und mehr, das in Auslandsfahrten eingesetzt ist, die länger als 48 Stunden dauern…</em></li>
</blockquote>
</ol>
<p style="text-align: left">Nach Regel 2, Kapitel V bezeichnet der Ausdruck &#8220;alle Schiffe&#8221;<em> jedes Schiff, Boot oder sonstige Wasserfahrzeug unabhängig von Art und Verwendungszweck</em>. Damit sind also auch Boote dabei, aber das Bundesverkehrsminsterium unterschlägt die Worte <em>in der Auslandsfahrt</em>. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dies ohne Absicht geschieht.</p>
<p style="text-align: left"><strong>Behördliche Gängelei</strong></p>
<p style="text-align: left">Ich betrachte dieses Verhalten als Gängelei und wehre mich dagegen. Meine persönliche Entscheidung ist, ich werde kein Logbuch führen, wenn ich einen kurzen Wochenendtörn mache. Bei längeren Auslandsreisen hingegen habe ich schon zur eigenen Erinnerung immer ein Logbuch geführt und werde das weiter so machen, auch wenn – wie es in dem Merkblatt heißt – die Logbuchführung von der Polizei kontrolliert und Verstößen als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. </p>
<p style="text-align: left"><strong>Anforderungen an das Logbuch</strong></p>
<p style="text-align: left">Das Merkblatt führt die folgenden Punkte auf, die in das Logbuch eingetragen müssen:</p>
<ul>
<li>Sicherheitsmängel (Defekte und Schäden der Sicherheitsausrüstung)</li>
<li>Besondere Vorkommnisse</li>
<li>Begründung im Falle von unterlassener Hilfeleistung</li>
<li>Begründung im Falle von Unfallflucht nach einer Kollision (&#8220;verletzte Wartepflicht&#8221;)</li>
</ul>
<p style="text-align: left">Darüber hinaus sind Formvorschriften zu beachten:</p>
<ul>
<li>Das Logbuch ist stets an Bord mitzuführen; Schiffsname, Funkrufzeichen etc sind einzutragen.</li>
<li>Dokumentenechte Aufzeichnung in deutscher Sprache, tägliche Unterschrift des Schiffsführers.</li>
<li>Streichungen müssen lesbar bleiben. Streichungen und Zusätze sind mit Datum und Unterschrift zu versehen.</li>
<li>Es muss erkennbar sein, wenn eine oder mehrere Seiten entfernt wurden.</li>
<li>Wenn Teile der Aufzeichnungen in Seekarten gemacht werden (Koppeln, Standortbestimmungen), ist dies im Logbuch kenntlich zu machen.</li>
<li>Kenntnisnahme und Unterschrift des Schiffseigners mindestens alle 12 Monate.</li>
<li>Aufbewahrungspflicht des Schiffsführers für die Dauer von drei Jahren. </li>
</ul>
<p style="text-align: left">Die Einhaltung der Pflicht wird von den Polizeibehörden kontrolliert. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden.</p>
<p style="text-align: left"><strong>Reiseplanung</strong></p>
<p style="text-align: left">Im selben Merkblatt wird die Sportschifffahrt unter Bezug auf Regel 34, Kapitel V des SOLAS-Übereinkommens verpflichtet, &#8220;<em>vor Antritt einer Fahrt eine sorgfältige Reiseplanung durchzuführen</em>&#8221; und diese aufzuzeichnen. Regel 34 lautet wörtlich und ungekürzt:</p>
<ul>
<li><em>1. Der Kapitän muss vor dem Auslaufen sicherstellen, dass die beabsichtigte Reise unter Verwendung der für das betreffende Seegebiet geeigneten Seekarten und nautischen Veröffentlichungen sowie unter Berücksichtigung der von der Organisation </em>(IMO)<em> erarbeiteten Richtlinien und Empfehlungen geplant worden ist.</em></li>
<li><em>2. im Reiseplan ist eine Route festzulegen,</em></li>
<li><em>.1 welche die in Betracht kommenden Systeme der Schiffswegeführung berücksichtigt; </em></li>
<li><em>2. auf der ausreichend Seeraum für die sichere Fahrt des Schiffes während der gesamten Reise gewährleistet ist;</em></li>
<li><em>3. auf der alle nautischen Gefahren und widrigen Wetterverhältnisse in Betracht gezogen worden sind;</em></li>
<li><em>4. welche die einschlägigen Maßnahmen des Meeresumweltschutzes berücksichtigt sowie Handlungen und Tätigkeiten so weit wie möglich vermeidet, die Schäden an der Umwelt verursachen könnten. </em></li>
</ul>
<p style="text-align: left">Ich erwarte nun ein Merkblatt des Bundesverkehrsministeriums zur Frage, ob Segler und Motorbootfahrer, Kanuten und Schlauchbootfahrer zum Tragen einer Kapitänsmütze verpflichtet sind. </p>
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