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Richtiges Verhalten nach einem Versicherungsschaden

Veröffentlicht am 11. Februar 2009 · Kategorie Allgemein

Der Yachtversicherer Pantaenius hat in sieben Punkten das richtige Verhalten nach einem Schadensfall zusammengefasst:

1.) Erstatten Sie nach jedem Einbruch-, Diebstahl oder Feuerschaden umgehend Anzeige bei der Polizei.

2.) Machen Sie aussagekräftige Schadensfotos mit Detailaufnahmen.

3.) Senden Sie eine detaillierte Schilderung des Schadens an Ihren Versicherer.

4.) Lassen Sie vor der Beseitigung eines Schadens Kostenvoranschläge erstellen und schicken Sie diese an Ihren Versicherer.

5.) Fertigen Sie bei einem Kollisionsschaden möglichst gemeinsam mit dem Kollisionsgegner ein Havarieprotokoll an, das von beiden Schiffsführern unterschrieben werden sollte.

6.) Treten Sie niemals Forderungen gegenüber Ihrem Versicherer an Dritte ab.

7.) Sammeln Sie alle Rechnungen und schicken Sie sie geschlossen an Ihren Versicherer.

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Der Beitrag wurde am Mittwoch, den 11. Februar 2009 um 11:27 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt.

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