Reform bei Sportbootführerschein-Prüfungen verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat am 26.1.2012 beschlossen, dass die Grenze, ab der eine Führerscheinpflicht für Sportboote gilt, von 3,68 kW (5 PS) auf 11,4 kW (15 PS) erhöht wird. Wann die Regierung diesen Beschluss umsetzt, ist noch nicht bekannt. Zugleich begrüßt der Bundestag die von der Regierung angekündigte Reform der Sportbootführerscheinprüfungen. Damit steht fest, dass diese Reform am 1.5.2012 in Kraft tritt.
Sportbootführerschein – Prüfung per Multiple Choice
Die größte Änderung ist, dass zukünftig 4 Antworten zur Auswahl gestellt werden, von denen eine anzukreuzen ist. Die theoretische Prüfung besteht wie bisher aus zwei Teilen, Fragebogen und Navigationsaufgabe. Im Fragebogen müssen wie bisher 30 Fragen beantwortet werden, in der Navigation müssen zukünftig 9 (statt bisher 3) Aufgaben gelöst werden. Neu ist, dass die beiden Teile getrennt bewertet werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Teile mindestens 80% richtig sind, also 24 Fragen und 7 Navigationsaufgaben. Die Bearbeitungszeit für beide Teile beträgt 60 Minuten (bisher 75 Minuten).
Sportbootführerschein – die Navigation wird schwerer
Nicht nur der Umfang der Navigationsprüfung nimmt zu, auch der Schwierigkeitsgrad der einzelnen Aufgaben. Was bisher auf zwei Aufgaben verteilt war, wird zukünftig in einer Aufgabe zusammengefasst. Zudem kommen auch ganz neue Navigationsaufgaben auf den Bewerber zu. Derzeit dauert die Bearbeitung der 3 Navigationsaufgaben in der Prüfung etwa 5 Minuten. Zukünftig wird man dafür 20 bis 30 Minuten brauchen. Natürlich nimmt auch die Vorbereitungszeit entsprechend zu.
Sportbootführerschein – Zeitdruck in der Prüfung
Die 30 Fragen müssen also in 30 bis 40 Minuten beantwortet werden. Das kann knapp werden. Denn es gibt keine unsinnigen Antworten. Im Gegenteil, nicht selten sind auch die falschen Antworten richtig – aber bei einer anderen Frage. Manchmal unterscheiden sich die falschen Antworten von der richtigen nur durch ein oder zwei Worte. Da viele Antworttexte mehrere Zeilen lang sind, müssen die Antworten dann Wort für Wort miteinander verglichen werden. Die Fragen und Antworten sind häufig im besten Amtsdeutsch verfasst und mit Fachbegriffen aus der Schifffahrt gespickt. Die neue Prüfung verlangt eine erhebliche Konzentration. 30 Fragen und 120 Antworten müssen gelesen, verstanden und beurteilt werden. Ein Jurist hat das gelernt. Wer sonst nur Zeitungen mit dicken Überschriften liest, kann schwindelig werden.
Praktische Prüfung wird erlassen
Wie bisher werden Inhaber des Sportbootführerscheins See von der praktischen Prüfung befreit, wenn sie den Sportbootführerschein Binnen für Motorboote erwerben. Das gilt nicht für die umgekehrte Reihenfolge. Zudem ist nur ein verkürzter Fragebogen auszufüllen.
Übergangsregelung
Bis zum 30.4.2012 wird die Prüfung nach der alten Form abgenommen. Wer das nicht schafft und sich vor dem 1.5.2012 zur Prüfung anmeldet, kann noch nach alter Fassung geprüft werden, sofern die Prüfung in den Monaten Mai, Juni oder Juli erfolgt und bei der Anmeldung ein genauer Prüfungstermin angegeben wird. Dieser Termin darf nicht verschoben werden.
Neue Online-Kurse
Der Online-Kurs für den Sportbootführerschein See wird voraussichtlich im Februar auf Multiple Choice umgestellt sein und steht dann allen Online-Kursteilnehmern zur Verfügung. Dann kann sich jeder sein eigenes Urteil bilden und frei entscheiden, welche Fassung gewählt wird. Mit einem Abschluss der Arbeiten für den Sportbootführerschein Binnen ist im April zu rechnen.


Am 27. Januar 2012 um 12:18 Uhr
Gilt die Reform von 5 PS auf 15 PS nur für Binnengewässer?
Am 27. Januar 2012 um 12:33 Uhr
Nein, für den Sportbootführerschein See und für den Sportbootführerschein Binnen.
Am 30. Januar 2012 um 13:33 Uhr
Wie lange wird so eine Änderung von 5 auf 15 PS denn etwa dauern?
Am 30. Januar 2012 um 13:50 Uhr
Das weiß ich nicht. Es muss die Verordnung geändert und im Verkehrsblatt veröffentlicht werden. Das dauert etwa acht Wochen. Aber es muss ja auch der Polizei mitgeteilt werden, wie sie nach der neuen Rechtslage Führerscheinkontrollen durchführen kann. Bisher hatte die Polizei eine Liste von führerscheinfreien Außenbordmotoren und konnte damit schnell feststellen, ob ein Motor führerscheinpflichtig ist oder nicht. Diese Liste muss nun erweitert werden. Aber es gibt auch kleine Einbaumaschinen von 10 oder 15 PS. Wie die Polizei solche Motoren kontrollieren soll, weiß ich nicht. Bei einem Außenborder sind Hersteller und Typbezeichnung von außen sichtbar, bei einem Einbaumotor aber nicht. Anders als bei einem Auto müssen für ein Sportboot auch keine Papiere mitgeführt werden, aus denen die Motorleistung entnommen werden kann.
Am 30. Januar 2012 um 20:13 Uhr
Ist demnach der Start jetzt nach alt zu empfehlen oder sollte man auf den neuen Test warten?
Am 31. Januar 2012 um 08:28 Uhr
Natürlich kann man auch nach dem 1.5.12 die Prüfungen bestehen, aber einfacher als heute wird es nicht. Wer jetzt Zeit und Geld hat, sollte vorher die Prüfung ablegen.
Am 31. Januar 2012 um 19:13 Uhr
Es besteht zukünftig dann also die Auswahl zwischen den beiden Systemen?
Oder wird dann im Online-Kurs auch nur noch die Multiple-choice-Version angeboten?
Am 31. Januar 2012 um 19:18 Uhr
Der Online-Kurs wird für beide Varianten angeboten.
Am 2. Februar 2012 um 14:48 Uhr
Wir haben eine Tjalk, 1906 gebaut, mit 24,40 Meter Länge, gekauft. Welchen Schein (E-Schein?) müssen wir machen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Schomann
Am 2. Februar 2012 um 15:24 Uhr
Dafür ist der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) erforderlich. Voraussetzung für den Erwerb des SSS-Scheins ist der Sportbootführerschein See. Mehr dazu auf sss-schein.de.
Am 5. Februar 2012 um 19:09 Uhr
Kann ich die Prüfungen für die Sportbootführerscheine See und Binnen an einem Tag ablegen ?
Am 5. Februar 2012 um 19:56 Uhr
Angenommen man startet mit der Prüfung für den Sportbootführerschein See nach alter Form und möchte anschließend den Sportbootführerschein Binnen nachholen. Ist man berechtigt den angesprochenen verkürzten Bogen auszufüllen oder muss man Inhalte doppelt lernen?
Am 6. Februar 2012 um 15:02 Uhr
Wer die Binnen-Prüfung vor dem 1.5.12 ablegt, muss den normalen Fragebogen ausfüllen; d. h. in der Theorie gibt es keine Erleichterung. Wer ab dem 1.5.12 die Binnen-Prüfung ablegt, muss in der theoretischen Prüfung 7 Basisfragen nicht beantworten. Das heißt es müssen nur 23 (statt 30) Fragen in 35 (statt 45 Minuten) beantwortet werden.
Auch in der Bewertung gibt es Unterschiede. Wer vor dem 1.5.12 antritt, besteht die Prüfung, wenn 80 % richtig ist, und kann zu einer mündlichen Nachprüfung antreten, wenn 66 bis 79 % erreicht werden. Ab dem 1.5.12 gibt es keine mündliche Nachprüfung mehr. 80 % der Fragen müssen richtig sein.
Die praktische Prüfung (Motor) wird in beiden Fällen erlassen.
Am 6. Februar 2012 um 15:07 Uhr
Ja, das ist erlaubt; aber es ist nicht zu empfehlen. Zum Einen ist es doch sehr viel Stoff; zum Anderen widersprechen sich manche Antworten, sodass man Gefahr läuft, im Prüfungsstress alles durcheinander zu werfen. Einfacher und stressfreier ist, die Binnenprüfung nach der Seeprüfung abzulegen.
Am 7. Februar 2012 um 18:21 Uhr
Empfiehlt es sich, sofern der Sportbootführerschein See noch vor Ende März abgelegt wird, den Binnenschein ebenfalls vor dem 01.05.12 abzulegen?
Am 7. Februar 2012 um 18:34 Uhr
Ich habe den Sportbootführerschein Binnen als Motor -und Segelschein. Ist es durch die Reform für mich nicht einfacher, die Prüfung erst im Mai zu absolvieren, da der praktische Teil entfällt?
Am 8. Februar 2012 um 08:45 Uhr
Ja.
Am 8. Februar 2012 um 08:51 Uhr
Die praktische Prüfung entfällt nach dem 1.5.12 nicht; sie ist nur verkürzt. Lediglich die Knoten und ein paar sonstige Fertigkeiten wie z. B. das Wenden auf engem Raum und das Anlegen einer Rettungsweste entfallen. Alle fünf entscheidenden Manöver, die so genannten Pflichtmanöver, müssen auch von Inhabern des Sportbootführerscheins Binnen gemacht werden. Es fallen also noch einmal die Kosten für eine praktische Ausbildung, eine Prüfungsfahrt und eine praktische Prüfung an.
Am 10. Februar 2012 um 12:15 Uhr
Hallo,
dann brauche ich für ein Segelboot bis 15 PS keinen Schein auf der Nord- oder Ostsee? Mal unabhängig davon, ob ich eines gechartert bekomme.
Am 10. Februar 2012 um 12:17 Uhr
Richtig. Zu einer solchen Regelung mag sich jeder seinen Teil denken.
Am 14. Februar 2012 um 18:27 Uhr
Hallo Herr Dreyer, ich habe letzte Woche mit dem Kursus „Sportbootführerschein See” an der VHS Hamburg begonnen. Der Kursus endet mit der Prüfung voraussichtlich Ende Mai. Kann ich davon ausgehen, dass ich die Prüfung nach dem neuen Verfahren ablegen muss?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Pinke
Am 15. Februar 2012 um 08:17 Uhr
Ja, davon sollten Sie ausgehen. Ich rate Ihnen, die Ausbildung z. B. mithilfe des Online-Kurses zu beschleunigen und vor dem 1.5.2012 zur Prüfung anzutreten.
Am 15. Februar 2012 um 14:35 Uhr
Hallo Herr Dreyer,
ein wesentlicher Unterscheid zwischen alter und neuer Prüfung sind u.a. die Navigationsaufgaben im theoretischen Teil. Ich besitze bereits den Sportbootführerschein See seit 2004 und möchte nun den Sportbootführerschein Binnen nachholen. Sind denn Navigationsaufgaben Bestandteil der theoretischen Prüfung für den Sportbootführerschein Binnen?
Am 15. Februar 2012 um 14:57 Uhr
Nein, beim Sportbootführerschein Binnen gibt es keine Navigation.
Am 19. Februar 2012 um 10:49 Uhr
Hallo Herr Dreyer,
wie sieht es in Zukunft aus wenn man den SKS-Schein besitzt und den SBF-Binnen machen möchte? Ist es weiterhin so, dass man lediglich den Fragebogen bestehen muss?
Am 20. Februar 2012 um 08:28 Uhr
Ja, vorerst entfällt dann die praktische Segelprüfung noch. Es wird aber geprüft, ob dies geändert werden soll. Darüber ist noch nicht entschieden.
Am 20. Februar 2012 um 19:07 Uhr
Hallo Rolf,
mein Sportbootführerschein See ist vom 15.01.1990. Beim Stöbern auf Deiner Seite ist mir das “Internationale Zertifikat” aufgefallen. Der aktuelle SBS hat 3 Seiten, meiner nur 2. Kann ich meinen Schein einfach nach Hamburg schicken und mir einen neuen ausstellen lassen?
Herzlichen Dank
Am 21. Februar 2012 um 07:11 Uhr
Ja, das ist möglich.
Am 22. Februar 2012 um 11:46 Uhr
Falls man die Prüfung vor dem 1.5. ablegt und durchfällt:
Erfolgt die Nachprüfung nach der 4-Wochen-Sperrfrist dann bereits
nach den neuen Prüfungsbedingungen?
Am 23. Februar 2012 um 08:20 Uhr
Mit dem Online-Kurs fällt man doch nicht durch die Prüfung.
Wer sich vor dem 1.5.12 zu einer Prüfung in den Monaten Mai, Juni, Juli verbindlich anmeldet, kann noch nach alter Fassung geprüft werden. Der Termin darf aber nicht verschoben werden. Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen.