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Sportbootführerschein in Norwegen

Veröffentlicht am 29. Oktober 2009 · Kategorie Schifffahrtsrecht, Sportbootführerschein

Auch in Norwegen ist inzwischen ein Sportbootführerschein vorgeschrieben, und zwar für alle Boote, die mindestens 8,00 m lang sind oder über mindestens 25 PS Motorleistung verfügen. Personen, die vor dem 1.1.1980 geboren sind, sind von der Sportbootführerscheinpflicht befreit.

Als erstes Land der Welt führt Norwegen ein Verkehrszentralregister für Führer von Booten und Schiffen ein. Verstöße gegen schifffahrtsrechtliche Vorschriften werden – wie in der Flensburger Sportbootführerschein – gespeichert und mit Punkten belegt.

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Der Beitrag wurde am Donnerstag, den 29. Oktober 2009 um 15:10 Uhr veröffentlicht und wurde unter Schifffahrtsrecht, Sportbootführerschein abgelegt.

6 Kommentare

Keiron

Am 1. April 2010 um 11:33 Uhr

Seit wann gilt diese Reglung? Scheint wohl an mir vorbei gegangen zu sein. Danke für die Info…

Friedel

Am 6. April 2010 um 02:01 Uhr

Ich mache jetzt den norwegischen Schein See – gilt er dann in Deutschland ?

Mallinovsky

Am 8. Oktober 2011 um 16:52 Uhr

Wird der norwegische Bootsführerschein in Deutschland anerkannt?

Rolf Dreyer

Am 8. Oktober 2011 um 17:23 Uhr

Ja, aber nur bei Norwegern, die sich nicht länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten.

Generell gilt: Ein Deutscher braucht (bei mehr als 5 PS) einen deutschen Sportbootführerschein. Ausländer, die in Deutschland ein Sportboot führen, benötigen die Qualifikation, die in ihrem Heimatland zur Führung eines solchen Bootes vorgeschrieben ist – aber nur, wenn sie sich nicht länger in Deutschland aufhalten. Ausländer, die 12 Monate oder länger in Deutschland sind, werden wie Deutsche behandelt und müssen ebenfalls einen deutschen Sportbootführerschein besitzen.

Tim

Am 11. April 2013 um 09:08 Uhr

Generell gilt: Ein Deutscher braucht (bei mehr als 15 PS) einen deutschen Sportbootführerschein. Ausländer, die in Deutschland ein Sportboot führen, benötigen die Qualifikation, die in ihrem Heimatland zur Führung eines solchen Bootes vorgeschrieben ist – aber nur, wenn sie sich nicht länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten. Ausländer, die 12 Monate oder länger in Deutschland sind, werden wie Deutsche behandelt und müssen ebenfalls einen deutschen Sportbootführerschein besitzen.

Gilt dies dann auch im umgekehrten Fall? Sprich, ein Deutscher, der sich vorübergehend in Norwegen aufhält, braucht die Qualifikation, die auch in Deutschland vorgeschrieben ist?

Rolf Dreyer

Am 11. April 2013 um 10:59 Uhr

Grundsätzlich gilt in einem anderen Land das Recht des Gastlandes. Eine Vorschrift, die in Deutschland gilt, kann nicht sinngemäß auf ein anderes Land übertragen werden. In Kroatien z. B. besteht für jedes motorisierte Sportboot Führerscheinpflicht, auch für Deutsche und auch wenn das Boot über weniger als 15 PS Nutzleistung verfügt. Ich weiß allerdings von keinem Staat, der den deutschen Sportbootführerschein nicht anerkennt.

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