Sportbootführerschein in Norwegen
Auch in Norwegen ist inzwischen ein Sportbootführerschein vorgeschrieben, und zwar für alle Boote, die mindestens 8,00 m lang sind oder über mindestens 25 PS Motorleistung verfügen. Personen, die vor dem 1.1.1980 geboren sind, sind von der Sportbootführerscheinpflicht befreit.
Als erstes Land der Welt führt Norwegen ein Verkehrszentralregister für Führer von Booten und Schiffen ein. Verstöße gegen schifffahrtsrechtliche Vorschriften werden – wie in der Flensburger Sportbootführerschein – gespeichert und mit Punkten belegt.
Tags: Norwegen, Sportbootführerschein, Sportbootführerscheinpflicht, Verkehrszentralregister


Am 1. April 2010 um 11:33 Uhr
Seit wann gilt diese Reglung? Scheint wohl an mir vorbei gegangen zu sein. Danke für die Info…
Am 6. April 2010 um 02:01 Uhr
Ich mache jetzt den norwegischen Schein See – gilt er dann in Deutschland ?
Am 8. Oktober 2011 um 16:52 Uhr
Wird der norwegische Bootsführerschein in Deutschland anerkannt?
Am 8. Oktober 2011 um 17:23 Uhr
Ja, aber nur bei Norwegern, die sich nicht länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten.
Generell gilt: Ein Deutscher braucht (bei mehr als 5 PS) einen deutschen Sportbootführerschein. Ausländer, die in Deutschland ein Sportboot führen, benötigen die Qualifikation, die in ihrem Heimatland zur Führung eines solchen Bootes vorgeschrieben ist – aber nur, wenn sie sich nicht länger in Deutschland aufhalten. Ausländer, die 12 Monate oder länger in Deutschland sind, werden wie Deutsche behandelt und müssen ebenfalls einen deutschen Sportbootführerschein besitzen.