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Multiple Choice Prüfungen, britische Seefunkzeugnisse

Am Rande der Düsseldorfer Bootsausstellung im Januar 2009 hatte Bundesverkehrsminister Tiefensee angekündigt, dass die Prüfungsfragen in Sportbootführerschein-Prüfungen vom Jahr 2010 an per Multiple Choice beantwortet werden sollen (mehr dazu hier >>). Inzwischen wurde bekannt, dass vor Ende 2010 keine Multiple Choice Antworten für Sportbootführerschein-Prüfungen fertiggestellt sein können. Mit einer Einführung wird daher auch nicht vor 2011 gerechnet.

Multiple Choice Funkprüfungen voraussichtlich ab 2010

Gleichzeitig wurde bekannt, dass noch im ersten Halbjahr 2009 neue Fragenkataloge für die Funkzeugnisse veröffentlicht werden sollen, die ebenfalls Multiple Choice Antworten enthalten. Mit den ersten Prüfungen nach dem Multiple Choice Verfahren wird aber erst im kommenden Jahr gerechnet.

Ergänzungsprüfung für Inhaber eines britischen Seefunkzeugnisses

Weiterhin wurde beschlossen, dass Inhaber eines britischen Seefunkzeugnisses der RYA eine Ergänzungsprüfung ablegen müssen, um ein rechtsgültiges Seefunkzeugnis zu erwerben. Mehr über britische Seefunkzeugnisse. Ab 2010 soll Skippern, die nur ein britisches Seefunkzeugnis der RYA vorlegen können, ein Bußgeld auferlegt werden.

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3 Reaktionen zu “Multiple Choice Prüfungen, britische Seefunkzeugnisse”

  1. Volker

    Ich begreifs nicht, wo bleibt die Standartisierung innerhalb der EU? Jetzt kocht wieder jeder sein eigens Süppchen. Es lebe die Bürokratie und alle die, die dieses Monster zum Eigennutz am Leben erhalten.
    Kann mir mal einer sagen, was so schwierig ist einen bestehenden Fragenkatalog auf multible choice umzustellen??? Hier machen unsere Offiziellen wieder einen 5 Jahres Plan daraus und haben damit ihre Daseinsberechtigung kund getan. Für ein paar Fachleute ist das eine Arbeit von 1 Monat, aber wenn Beamte damit konfrontiert werden???? Wenn es die Fachleute vom BSH machen, kann ich es schon garn nicht mehr nachvollziehen. Ich habe das übrigens bei umfangreichen Prüfungen in der Industrie bereits umgestellt, weiß also wovon ich rede

  2. Peter

    Besonders bedenklich finde ich die Tatsache, dass ein britisches Seefunkzeugnis der RYA nicht ausreichen soll – Entspricht nicht ganz dem Grundgedanken der EU.

    Wie wird es dann in Zukunft irgendwann aussehen? In Kroatien wird man ein kroatisches Funkzeugnis vorlegen müssen, in den Niederlanden ein niederlänisches, in UK ein britisches?

    Ein Nordsee-Törn wird dann zur Papierschlacht, wenn man von D über NL in den englischen oder französischen Kanal will :-)

  3. ChristianKautz

    @Peter, Du schreibst zum RYA SRC: … entspricht nicht dem Grundgedanken der EU. Dabei hat gerade die EU Regeln zur Anerkennung von Führerscheinen und Funkzeugnissen festgelegt. Ein in Deutschland erworbener Sportbootführerschein (pleasure craft operators certificate) oder ein Funkzeugnis werden praktisch überall anerkannt, da sie den festgelegten Mindestanforderungen entsprechen und vor allem die Prüfungen vor einen unabhängigen Ausschuss abgelegt werden. Das britische SRC oder der kroatische Führerschein A sind beispielsweise ist nicht mehr als Teilnahmebescheinigungen des jeweiligen Lehrgangsleiters oder Hafenkapitäns – eine fragwürdige Qualifikation.

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