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	<title>Kommentare zu: SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend</title>
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		<title>Von: admin</title>
		<link>http://www.sportbootfuehrerschein.de/blog/2009/03/31/sks-schein-fur-gewerbliche-tatigkeit-ausreichend/comment-page-1/#comment-2281</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 May 2011 15:14:11 +0000</pubDate>
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		<description>Ja.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: Philipp</title>
		<link>http://www.sportbootfuehrerschein.de/blog/2009/03/31/sks-schein-fur-gewerbliche-tatigkeit-ausreichend/comment-page-1/#comment-2280</link>
		<dc:creator>Philipp</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 May 2011 14:44:39 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,


könnte ich mit einem Sportbootführerschein See sowie einem Sportküstenschifferschein (SKS) im Bereich von 12 Seemeilen von der Küste Menschen auf einem Sportboot befördern und dort z.B. kostenpflichtige Wasserski-Fahrten anbieten?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>könnte ich mit einem Sportbootführerschein See sowie einem Sportküstenschifferschein (SKS) im Bereich von 12 Seemeilen von der Küste Menschen auf einem Sportboot befördern und dort z.B. kostenpflichtige Wasserski-Fahrten anbieten?</p>
]]></content:encoded>
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	<item>
		<title>Von: admin</title>
		<link>http://www.sportbootfuehrerschein.de/blog/2009/03/31/sks-schein-fur-gewerbliche-tatigkeit-ausreichend/comment-page-1/#comment-2272</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 12 Mar 2011 06:22:20 +0000</pubDate>
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		<description>Wenn es sich um gewerblichen Einsatz handelt, nach meiner Einschätzung nein. Eine verbindliche Antwort kann die Wasserschutzpolizei geben. Bei gewerblichem Einsatz sind auch arbeitsrechtliche Fragen zu prüfen, die die zuständige Berufsgenossenschaft beantworten kann. Die Berufsgenossenschaft Verkehr (früher: BG See) schreibt die Besetzung von Schiffen in gewerblichem Einsatz vor.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn es sich um gewerblichen Einsatz handelt, nach meiner Einschätzung nein. Eine verbindliche Antwort kann die Wasserschutzpolizei geben. Bei gewerblichem Einsatz sind auch arbeitsrechtliche Fragen zu prüfen, die die zuständige Berufsgenossenschaft beantworten kann. Die Berufsgenossenschaft Verkehr (früher: BG See) schreibt die Besetzung von Schiffen in gewerblichem Einsatz vor.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Daniel</title>
		<link>http://www.sportbootfuehrerschein.de/blog/2009/03/31/sks-schein-fur-gewerbliche-tatigkeit-ausreichend/comment-page-1/#comment-2271</link>
		<dc:creator>Daniel</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Mar 2011 14:53:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://sportbootfuehrerschein.de/blog/?p=281#comment-2271</guid>
		<description>Hallo, wir befahren, als Angestellte des LKN( Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Hollstein) mit unseren Arbeitsbooten ( ca. 6m lang und etwa 70 PS) die Elbe, die Stör, die Pinnau, die Krückau und den Hafen in Glückstadt. Und das mit einem Sportbootführerschein, ist das so erlaubt?
 mfG
Daniel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, wir befahren, als Angestellte des LKN( Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Hollstein) mit unseren Arbeitsbooten ( ca. 6m lang und etwa 70 PS) die Elbe, die Stör, die Pinnau, die Krückau und den Hafen in Glückstadt. Und das mit einem Sportbootführerschein, ist das so erlaubt?<br />
 mfG<br />
Daniel</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Brad</title>
		<link>http://www.sportbootfuehrerschein.de/blog/2009/03/31/sks-schein-fur-gewerbliche-tatigkeit-ausreichend/comment-page-1/#comment-2217</link>
		<dc:creator>Brad</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Jun 2010 15:26:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://sportbootfuehrerschein.de/blog/?p=281#comment-2217</guid>
		<description>SKS reicht nun doch...

[Zitat DSV-Website:]

&quot;Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten

Die Vorschriften zur Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten der See-Sportbootverordnung sind geändert. Die bisherigen Anforderungen, mindestens den Sportsee- bzw. den Sporthochseeschifferschein zu besitzen, sind abgesenkt worden.
Bis zu 15 Meter Rumpflänge gelten folgende Regelungen: Bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer ist bei entsprechender Einzelfallgenehmigung (durch die Wasser- und Schifffahrts-direktionen Nord und Nordwest) der Sportbootführerschein-See, in den Küstengewässern (12 Seemeilen) der Sport-küstenschifferschein, in den Küstennahen Seegewässern (30 Seemeilen und alle Randmeere) der Sportseeschifferschein und in der weltweiten Fahrt der Sporthochseeschifferschein erforderlich.
Die Einzelheiten der neuen Regelung und die weiteren Änderungen für größere Sportboote enthält die geänderte See-Sportbootverordnung. Die Änderungen sind am 15. Mai 2010 in Kraft getreten.&quot;

(Quelle: http://www.dsv.org/index.php?id=13 )

See-Sportbootverordnung mit Änderung vom 6. Mai 2010 (&quot;Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten&quot; = letze Seite):
http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/seespbootv/gesamt.pdf</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>SKS reicht nun doch&#8230;</p>
<p>[Zitat DSV-Website:]</p>
<p>&#8220;Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten</p>
<p>Die Vorschriften zur Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten der See-Sportbootverordnung sind geändert. Die bisherigen Anforderungen, mindestens den Sportsee- bzw. den Sporthochseeschifferschein zu besitzen, sind abgesenkt worden.<br />
Bis zu 15 Meter Rumpflänge gelten folgende Regelungen: Bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer ist bei entsprechender Einzelfallgenehmigung (durch die Wasser- und Schifffahrts-direktionen Nord und Nordwest) der Sportbootführerschein-See, in den Küstengewässern (12 Seemeilen) der Sport-küstenschifferschein, in den Küstennahen Seegewässern (30 Seemeilen und alle Randmeere) der Sportseeschifferschein und in der weltweiten Fahrt der Sporthochseeschifferschein erforderlich.<br />
Die Einzelheiten der neuen Regelung und die weiteren Änderungen für größere Sportboote enthält die geänderte See-Sportbootverordnung. Die Änderungen sind am 15. Mai 2010 in Kraft getreten.&#8221;</p>
<p>(Quelle: <a href="http://www.dsv.org/index.php?id=13" rel="nofollow">http://www.dsv.org/index.php?id=13</a> )</p>
<p>See-Sportbootverordnung mit Änderung vom 6. Mai 2010 (&#8220;Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten&#8221; = letze Seite):<br />
<a href="http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/seespbootv/gesamt.pdf" rel="nofollow">http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/seespbootv/gesamt.pdf</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Martin</title>
		<link>http://www.sportbootfuehrerschein.de/blog/2009/03/31/sks-schein-fur-gewerbliche-tatigkeit-ausreichend/comment-page-1/#comment-2209</link>
		<dc:creator>Martin</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Feb 2010 21:15:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://sportbootfuehrerschein.de/blog/?p=281#comment-2209</guid>
		<description>Die hier per Wunschdenken geäußerte angeblich kommende Änderung ist völliger Blödsinn wenn es um die Sicherheit von Leib und Leben geht.
Auch die vom Vor-Poster &quot;Peter&quot; vorgeschlagene Abstandsbegrenzung zur Küstenlinie ist doch nur Augenwischerei.
Würde auch nur eine(r) der Mitleser(innen) seine Kinder einer Person anvertrauen, die nicht absolut sattelfest ist ?

Gruß   Martin.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die hier per Wunschdenken geäußerte angeblich kommende Änderung ist völliger Blödsinn wenn es um die Sicherheit von Leib und Leben geht.<br />
Auch die vom Vor-Poster &#8220;Peter&#8221; vorgeschlagene Abstandsbegrenzung zur Küstenlinie ist doch nur Augenwischerei.<br />
Würde auch nur eine(r) der Mitleser(innen) seine Kinder einer Person anvertrauen, die nicht absolut sattelfest ist ?</p>
<p>Gruß   Martin.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Peter</title>
		<link>http://www.sportbootfuehrerschein.de/blog/2009/03/31/sks-schein-fur-gewerbliche-tatigkeit-ausreichend/comment-page-1/#comment-2187</link>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Jun 2009 15:08:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://sportbootfuehrerschein.de/blog/?p=281#comment-2187</guid>
		<description>Für Jollensegeln in Küstennähe dürfte ein SKS mit Sicherheit hinreichend sein. 

Bedenklich finde ich aber die 12sm-Zone. Hier sollte meines Erachtens unbedingt der SSS gefordert werden. Wenn man es schon auflockern will (was ich für Tätigkeiten in &quot;Strandnähe&quot; durchaus nachvollziehbar finde), dann aber auf beispielsweise 3sm begrenzt.

Zudem ist es eine Frage der Ausbildungsqualität: Wer sowohl mit Skippern mit SKS, als auch mit Skippern mit SSS/SHS unterwegs war, weiß sicher, was ich meine; Das Wissen, welches man mit dem SSS gewinnt, ist nicht zu unterschätzen - ein gewerblicher Skipper oder Ausbilder sollte dieses Wissen ohne Frage mitbringen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Für Jollensegeln in Küstennähe dürfte ein SKS mit Sicherheit hinreichend sein. </p>
<p>Bedenklich finde ich aber die 12sm-Zone. Hier sollte meines Erachtens unbedingt der SSS gefordert werden. Wenn man es schon auflockern will (was ich für Tätigkeiten in &#8220;Strandnähe&#8221; durchaus nachvollziehbar finde), dann aber auf beispielsweise 3sm begrenzt.</p>
<p>Zudem ist es eine Frage der Ausbildungsqualität: Wer sowohl mit Skippern mit SKS, als auch mit Skippern mit SSS/SHS unterwegs war, weiß sicher, was ich meine; Das Wissen, welches man mit dem SSS gewinnt, ist nicht zu unterschätzen &#8211; ein gewerblicher Skipper oder Ausbilder sollte dieses Wissen ohne Frage mitbringen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Marko Brauer</title>
		<link>http://www.sportbootfuehrerschein.de/blog/2009/03/31/sks-schein-fur-gewerbliche-tatigkeit-ausreichend/comment-page-1/#comment-2173</link>
		<dc:creator>Marko Brauer</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 25 Apr 2009 08:12:27 +0000</pubDate>
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		<description>Die beim Sportseeschifferschein erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten sind absolut notwendig um Passagiere sicher in den Küstengewässern zu befördern.Die angestrebte Änderung ist absurd und geht zu Lasten der Sicherheit der Passagiere(insbesondere bei geführten Angeltouren).Es gilt weiterhin die Pflicht zum Besitz des Sportseeschifferscheines da es dazu einer Änderung der SEE-Sportbootverordnung bedarf.Diese wird hoffentlich nicht erfolgen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die beim Sportseeschifferschein erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten sind absolut notwendig um Passagiere sicher in den Küstengewässern zu befördern.Die angestrebte Änderung ist absurd und geht zu Lasten der Sicherheit der Passagiere(insbesondere bei geführten Angeltouren).Es gilt weiterhin die Pflicht zum Besitz des Sportseeschifferscheines da es dazu einer Änderung der SEE-Sportbootverordnung bedarf.Diese wird hoffentlich nicht erfolgen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Christoph Freytag</title>
		<link>http://www.sportbootfuehrerschein.de/blog/2009/03/31/sks-schein-fur-gewerbliche-tatigkeit-ausreichend/comment-page-1/#comment-2168</link>
		<dc:creator>Christoph Freytag</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Apr 2009 13:08:17 +0000</pubDate>
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		<description>Lieber Herr Dreyer,

Ihre Information ist leider nicht vollständig und korrekt.
Es trifft zwar zu, dass seitens der SPD-Fraktion die von Ihnen genannte Regelung angestrebt wird.

Jedoch bedarf es dazu einer Änderung der See-Sportbootverordnung. Eine solche Änderung ist bisher nicht erfolgt.

Es gilt also entgegen dem möglichen Verständnis Ihrer Meldung weiterhin die Pflicht zum Besitz des SSS.

Viele Grüße
Christoph Freytag
(Bundesministerium der Justiz)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Herr Dreyer,</p>
<p>Ihre Information ist leider nicht vollständig und korrekt.<br />
Es trifft zwar zu, dass seitens der SPD-Fraktion die von Ihnen genannte Regelung angestrebt wird.</p>
<p>Jedoch bedarf es dazu einer Änderung der See-Sportbootverordnung. Eine solche Änderung ist bisher nicht erfolgt.</p>
<p>Es gilt also entgegen dem möglichen Verständnis Ihrer Meldung weiterhin die Pflicht zum Besitz des SSS.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Christoph Freytag<br />
(Bundesministerium der Justiz)</p>
]]></content:encoded>
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