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Erleichterung für geführte Angeltouren

Veröffentlicht am 26. März 2009 · Kategorie Allgemein, Schifffahrtsrecht, Sportbootführerschein

Das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern hat mit einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass für geführte Angeltouren auf der Ostsee und in den Boddengewässern zukünftig nicht mehr der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) verlangt wird, sondern nur noch der eine Stufe tiefer angesiedelte Sportküstenschifferschein (SKS-Schein). Dem liegt eine Entscheidung des Bundes zugrunde, die Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) entsprechend zu ändern. Mit dem SKS-Schein sind Fahrten in Gewässern in bis zu zwölf Seemeilen Abstand von der Festlandküste möglich. Vermutlich wird die Erleichterung nicht nur für geführte Angeltouren, sondern auch für Ausbildungs- und Lustreisen in der 12-sm-Zone gelten. Endgültige Klarheit wird die Neufassung der SeeSpbootV bringen.

Hintergrund

Der Sportbootführerschein See berechtigt bekanntlich nur zum Führen von Sportbooten für Sport- und Freizeitzwecke. Für gewerblichen Einsatz, also auch für entgeltlich durchgeführte Angelfahrten war gemäß § 15 SeeSpbootV bisher der Sportseeschifferschein erforderlich. Mit der angekündigten Erleichterung soll der Tourismus gefördert werden.

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Der Beitrag wurde am Donnerstag, den 26. März 2009 um 16:35 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein, Schifffahrtsrecht, Sportbootführerschein abgelegt.

Ein Kommentar

SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend - Sportbootfuehrerschein.de Blog

Am 31. März 2009 um 09:13 Uhr

[…] anbieten, benötigen danach nur noch einen SKS-Schein. Über eine entsprechende Erleichterung für geführte Angeltouren hatte ich bereits […]

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