Monatsarchiv für März 2009

SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend

Dienstag, den 31. März 2009

Der Sportbootführerschein See berechtigt bekanntlich nur zum Führen von Fahrzeugen für Sport- und Freizeitzwecke. Für gewerbliche Zwecke war bislang gemäß Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) vorgeschrieben. Das wird sich nun ändern.

SKS-Schein für gewerbliche Tätigkeit ausreichend

Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit einer Presse-Mitteilung darüber informiert, dass zukünftig ein Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) für gewerbliche Zwecke innerhalb der 12-sm-Zone ausreicht. Ausbilder, die Einsteiger- und Grundlagenausbildung in Strandnähe in den Sportarten Segeln, Windsurfen und Kiten anbieten, benötigen danach nur noch einen SKS-Schein. Über eine entsprechende Erleichterung für geführte Angeltouren hatte ich bereits informiert.

Die amtlichen Sportbootführerscheine

Deutschland bietet fünf Wassersportpatente an; nicht jedem sind sie vertraut:

  • Sportbootführerschein See
    Erforderlich auf den Seeschifffahrtstraßen / 3-sm-Zone
  • Sportküstenschifferschein (SKS-Schein)
    Gilt in der 12-sm-Zone
  • Sportseeschifferschein (SSS-Schein)
    Gilt in ganz Europa und im Abstand von 30 sm von allen Festlandsküsten
  • Sporthochseeschifferschein (SHS-Schein)
    Gilt weltweit
  • Sportbootführerschein Binnen
    Erforderlich auf den Binnenschifffahrtstraßen

Gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Sportbootführerscheine See und Binnen. Alle weiterführenden Scheine sind freiwillig. Ihr Besitz kann jedoch aus versicherungs- oder strafrechtlichen Gründen notwendig werden, wenn nach einem Seeunfall außerhalb der 3-sm-Zone die Sachkunde des Skippers infrage gestellt wird.

Schwedische Werft im Konkurs

Montag, den 30. März 2009

Die schwedische Werft Sweden Yachts hat Insolvenz angemeldet. Der an der schwedischen Westküste beheimatete Hersteller produzierte jährlich etwa 25 bis 30 hochwertige Segelyachten zwischen 12 und 24 m Länge. 60 Mitarbeiter sind von der Insolvenz betroffen. Angeblich wollen zwei norwegische Investoren die die Werft übernehmen. Dadurch würden einige Arbeitsplätze erhalten.

Keine Hilfe können Kunden der Werft erwarten, die ein Schiff bestellt haben und noch auf die Auslieferung warten. Üblicherweise muss der Kaufpreis in drei Raten bezahlt werden, die erste bei Auftragserteilung und die letzte unmittelbar vor der Auslieferung. Solche Anzahlungen sind bei einem Konkurs verloren, wenn sie nicht durch eine Bankbürgschaft abgesichert sind. Das ist jedoch bei kurz vor der Insolvenz stehenden Betrieben äußerst unwahrscheinlich.

Die schwedische Yachtwerft Hallberg Rassy schaltet bereits seit längerer Zeit Anzeigen mit der Überschrift Wer ist ein zuverlässiger Geschäftspartner. Darin betont Hallberg Rassy, dass seit Bestehen der Werft kein einziges Geschäftsjahr mit Verlust abgeschlossen wurde und deshalb jedem Kunden eine Bankbürgschaft für die geleisteten Anzahlungen gegeben werden kann.

Britischer Segler vor Thailand von Piraten ermordet

Donnerstag, den 26. März 2009

Der britische Segler Malcom Robertson und seine Ehefrau Lindy sind am 23.3.09, während der letzten Etappe ihrer 10-jährigen Weltumsegelung von drei birmanischen Piraten überfallen worden. Als sie vor Koh Dong (Thailand) ankerten, schlichen sich drei Piraten sich an Bord und versuchten, das Beiboot zu stehlen. Dabei wurden sie von Malcom Robertson überrascht. Wie die Londoner Times berichtet, griffen die Piraten Robertson sofort an und prügelten ihn zu Tode. Seine Frau wurde verletzt und 12 Stunden lang gefangen gehalten, bevor die Piraten die Yacht wieder verließen. Die Polizei konnte die Täter wenig später festnehmen.

Erleichterung für geführte Angeltouren

Donnerstag, den 26. März 2009

Das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern hat mit einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass für geführte Angeltouren auf der Ostsee und in den Boddengewässern zukünftig nicht mehr der Sportseeschifferschein (SSS-Schein) verlangt wird, sondern nur noch der eine Stufe tiefer angesiedelte Sportküstenschifferschein (SKS-Schein). Dem liegt eine Entscheidung des Bundes zugrunde, die Seesportboot-Verordnung (SeeSpbootV) entsprechend zu ändern. Mit dem SKS-Schein sind Fahrten in Gewässern in bis zu zwölf Seemeilen Abstand von der Festlandküste möglich. Vermutlich wird die Erleichterung nicht nur für geführte Angeltouren, sondern auch für Ausbildungs- und Lustreisen in der 12-sm-Zone gelten. Endgültige Klarheit wird die Neufassung der SeeSpbootV bringen.

Hintergrund

Der Sportbootführerschein See berechtigt bekanntlich nur zum Führen von Sportbooten für Sport- und Freizeitzwecke. Für gewerblichen Einsatz, also auch für entgeltlich durchgeführte Angelfahrten war gemäß § 15 SeeSpbootV bisher der Sportseeschifferschein erforderlich. Mit der angekündigten Erleichterung soll der Tourismus gefördert werden.

Deutscher Sportbootführerschein von Kroatien offiziell anerkannt

Samstag, den 21. März 2009

Das kroatische Ministerium für See, Transport und Infrastruktur hat nunmehr eine Liste der von Kroatien anerkannten ausländischen Sportbootführerscheine veröffentlicht. Auch der deutsche Sportbootführerschein See ist auf dieser Liste aufgeführt. Daher sind nunmehr alle Unsicherheiten endgültig beseitigt. Kroatien erkennt den Sportbootführerschein See an.

Viele interessante Informationen über den Wassersport in Kroatien finden Sie auf dieser Seite unter Kroatien. Mit diesem Wissen ausgestattet kann ich nur noch einen wunderschönen Urlaub in Kroatien wünschen.

Wirtschaftskrise trifft die Bootswerften

Freitag, den 13. März 2009

Der Yachtenhersteller HanseYachts hat einen dramatischen Umsatzeinbruch erlebt. In der ersten Hälfte des Geschäftsjahrs 2008/2009 sank der Umsatz von 50 auf 21 Millionen Euro, das sind 58 Prozent. Dies hat die börsennotierte Werft in einer Adhoc-Mitteilung bekannt gegeben. Die Mitteilung hat folgenden Wortlaut.

Greifswald, 11. März 2009 – Die Wirtschaftskrise hinterlässt auch bei der HanseYachts AG ihre Spuren. Ein anhaltender Nachfragerückgang sowie der nach wie vor starke Euro und die damit verbundene Verteuerung der Yachten in den Nicht-Euro-Märkten sind die Hauptgründe für die negative Geschäftsentwicklung der HanseYachts AG im ersten Halbjahr (31. Januar 2009) des Geschäftsjahres 2008/2009. Die erwartete typische saisonale Belebung der Nachfrage ist trotz einiger guter Messeverkäufe bisher ausgeblieben. Die Umsatzerlöse liegen mit 21 Mio. Euro um 58 Prozent unter den Umsätzen des Vorjahresvergleichszeitraumes (Vorjahr: 50 Mio. Euro). Der HanseYachts Konzern erzielte im ersten Halbjahr ein EBIT von -9,8 Mio. Euro (Vorjahr: -0,2 Mio. Euro).

Die umgesetzten Kapazitätsanpassungsmaßnahmen und die Reduzierung des Personalbestands werden aufgrund von Kündigungsfristen und Nachlaufeffekten erst in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres zu einer wesentlichen Verringerung der Kosten führen.

Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung veröffentlicht die HanseYachts AG keine Umsatz- und Ergebnisprognose. Das Management des Unternehmens erwartet für das Gesamtjahr einen prozentualen Umsatzrückgang in der aktuellen Größenordnung. Die bisherige Erwartung, die negativen Ergebnisse des ersten Quartals im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres kompensieren zu können, kann nicht aufrechterhalten werden. Die Maßnahmen zur Kostensenkung werden planmäßig fortgesetzt.

Mit einer Eigenkapitalquote von 70 Prozent und einer soliden Liquiditätsausstattung verfügt der Konzern trotz der anhaltenden Krise an den Finanzmärkten über eine stabile Finanzlage.

Schwierigkeiten auch bei Hallberg Rassy

Auch die schwedische Werft Hallberg Rassy wurde von der Krise getroffen. Zwar rechnet die Werft für 2009 nochmals mit einem Umsatzrekord. Doch der Auftragseingang ist eingebrochen. Die Produktion ist bis zum Sommer voll ausgelastet, aber damit werden nur die alten Aufträge abgearbeitet. Die Anschlussaufträge fehlen. So hat Hallberg Rassy angekündigt, in der zweiten Jahreshälfte ein Drittel aller Mitarbeiter zu entlassen. Dennoch bleibt Hallberg Rassy-Chef Magnus Rassy optimistisch. Der Hafen wird – wie geplant – ausgebaut und auch die neue Lackierstraße wird im Juni in Betrieb genommen.

Piratenüberfälle 2008

Freitag, den 13. März 2009

Niemals zuvor ist die Anzahl der Piratenüberfälle so stark angestiegen wie im abgelaufenen Jahr – 2008 wurden 293 Schiffe überfallen, 11% mehr als 2007. 49 Schiffe wurden entführt – mehr als je zuvor in einem Jahr. 889 Seeleute wurden als Geiseln genommen, 11 dabei getötet und 39 verletzt, 21 sind weiterhin vermisst. Aber man ahnt es schon: Allein 111 Schiffe – das sind 37% – wurden am Golf von Aden und vor Somalias Küste angegriffen. Mit 40 Angriffen – 13% – folgt Nigeria an zweiter Stelle dieser traurigen Statistik.

Entspannung in anderen Seegebieten

In allen anderen Seegebieten hat sich die Lage entspannt. Indonesien hatte 2003 noch 121 Angriffe gemeldet, 2008 waren es nur noch 28. In der berüchtigten Straße von Malakka wurden 2008 sogar nur 2 Schiffe überfallen. Neben verstärkten Vorsichtsmaßnahmen an Bord der Schiffe ist der Rückgang vor allem zusätzlichen Patroullien der anliegenden Küstenstaatenstaaten zu verdanken.

Das Internationale Maritime Bureau

Das Internationale Maritime Bureau ist zuständig für die Bekämpfung der Kriminalität auf See. Den vollständigen Piraterie-Bericht kann man dort kostenlos anfordern.

Belgien verlangt Funkgeräte auf Sportbooten

Sonntag, den 8. März 2009

Erstmals zur Wassersportsaison 2009 müssen Sportboote in Belgien mit einem UKW-Funkgerät ausgerüstet sein. Betroffen sind motorisierte Sportboote von mehr als 7 m Länge, die auf einer belgischen Binnenwasserstraße fahren. Dies verlangt Art. 4.06 (3) und (4) des Algemeen Politiereglement voor de Scheepvaart op de Binnenwateren. Die Vorschrift gilt bereits seit dem 1.1.2009.

Zwei Kanäle müssen abgehört werden

Sportboote in Fahrt müssen in den beiden Verkehrskreisen Schiff-Schiff und Nautischer Information (NIF) empfangsbereit sein. Der Nautische Informationsfunk umfasst alle Funkgespräche zwischen Schiffen und Behörden, denen der technische Betrieb der Wasserstraßen obliegt. Für den Funkverkehr zwischen Schiffen werden zumeist die Kanäle 10, 13, 77 verwendet. In Deutschland wird der Nautische Informationsfunk grundsätzlich auf anderen Kanälen abgewickelt, wozu dann ein zweites Funkgerät erforderlich ist. Denn Funkgeräte im Binnenschifffahrtsfunk können immer nur einen Kanal abhören.

Blockkanäle

Auf manchen Strecken der belgischen Binnenwasserstraßen sind so genannte Blockkanäle eingerichtet; hier werden Schiff-Schiff-Gespräche und der Nautische Informationsfunk auf demselben Kanal betrieben. Auf diesen Strecken reicht ein Funkgerät aus. Für Strecken ohne Blockkanal muss ein zweites Funkgerät an Bord sein: dieses kann ein Handsprechfunkgerät sein. Handsprechfunkgeräte werden bereits für etwa 100,- € angeboten.

Widerspruch zu internationalen Abkommen

Der belgische Erlass widerspricht nach Ansicht der deutschen Verwaltung einer internationalen Vereinbarung, der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk. Deutsche Behörden bemühen sich derzeit um eine Ausnahmeregelung für deutsche Sportbootfahrer.

Mieten von Sportbooten auf Binnengewässern

Montag, den 2. März 2009

Als frischgebackener Inhaber eines Sportbootführerscheins muss man praktische Erfahrungen sammeln. Dazu mietet man am besten erst mal ein Sportboot. Was beim Mieten zu beachten ist, gehört nicht zur Führerscheinausbildung. Deshalb hier einige wichtige Informationen.

Rechtliche Grundlagen

Die Vermietung von Sportbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen unterliegt der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung. Danach dürfen nur Sportboote bis 20 m Länge vermietet werden (Kleinfahrzeuge), für die von dem zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt ein Bootszeugnis ausgestellt worden ist. Das Bootszeugnis wird auch von der Wasserschutzpolizei kontrolliert.

Als Mieter ist es Ihre Pflicht, das Bootszeugnis zu überprüfen und zwar ob das Boot für das von Ihnen zu befahrende Gebiet zugelassen ist und ob die im Bootszeugnis aufgeführte Sicherheitsausrüstung funktionsfähig und an Bord vorhanden ist. Insbesondere muss der Vermieter kostenlos für jede Person an Bord eine Rettungsweste zur Verfügung stellen.

Anforderungen an den Mieter

Der Mieter muss im Besitz des notwendigen Führerscheins sein. Das ist bei motorisierten Booten mit mehr als 5 PS und von weniger als 15 m Länge ein Sportbootführerschein. Für Fahrzeuge ab 15 m Länge wird ein Sportpatent oder ein Sportschifferzeugnis benötigt.

In der Verantwortung des Mieters liegt es auch, dass die im Bootszeugnis vorgeschriebene Mindestbesatzung an Bord ist und dass auch nicht mehr Personen als zugelassen an Bord sind. Natürlich darf der Mieter das Boot auch nur innerhalb des im Bootszeugnis zugelassenen Fahrtbereichs bewegen.

Der Mieter ist verantwortlich dafür, dass das Boot nicht von anderen Personen geführt wird, die nicht über die erforderliche Befähigung verfügen. Unter Aufsicht eines Führerscheininhabers dürfen auch Personen das Boot fahren, die keine Befähigung besitzen, wenn diese mindestens 16 Jahre alt und zum Fahren und Umsetzen der erteilten Anweisungen geeignet sind. Selbstverständlich dürfen der Fahrer, der Bootsführer und die Besatzung nicht alkoholisiert (0,5 Promille) sein.

Führerscheinfreie Binnenschifffahrtsstraßen

Auf einigen Binnenschifffahrtsstraßen dürfen gemietete Sportboote auch ohne Sportbootführerschein geführt werden. Dann muss der Vermieter den Mieter gründlich einweisen und diesem anschließend eine Charterbescheinigung ausstellen. Die Charterbescheinigung kann ausgestellt werden für bestimmte Abschnitte der Peene, der Müritz-Elde-Wasserstraße, der Stör-Wasserstraße, der Müritz-Havel-Wasserstraße, der Unteren und der Oberen Havel-Wasserstraße, der Potsdamer-Havel, der Havel-Oder-Wasserstraße, des Finowkanals und der Werbelliner Gewässer, der Rüdersdorfer Gewässer, der Dahme-Wasserstraße, der Saale, der Saar und der Lahn sowie die Gesamtstrecken der Drahendorfer Spree, des Neuhauser Speisekanals, des Seddinsees und des Gosener Kanals.